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Gtto Heinrich bestieg den Lhurfürstentbron im Februar s556; er
starb s559- Genau zwei Iahre nach Otto bseinrichs Thron-
besteigung also ist Alexander Lolin nach ^eidelberg ge-
kommen. Was war in diesen zwei Iahren geschehen? Urkundlichen
Aufschluß darüber besitzen wir außer dem Vertrage nicht. kvir müssen
aber doch wohl annehmen, daß bis dahin eben dassenige geschehen ist,
was im Vertrage als schon vorliegend bezeichnet wird. Gemäß einer
Mittheilung von Abraham Tolin, dem Sohne Aleranders (abgedruckt in
den „Ukittheilungen zur Geschichte des Heidelberger Schlosses" II, S. 60
Anm.), ist der Bau Gtto Geinrichs infolge von dessen Ableben, und sedensalls
bald daraus, eingestellt, und ist Alexander Tolin sanmrt seinen zwöls Ge-
sellen in seine Lseimat Nlecheln entlassen worden. Von dort kam er (562
nach Innsbruck. Demnach kann seine Thätigkeit in bseidelberg
nur zwei s)ahre gedauert haben. Daß sie nicht bis zur vollständigen
Lertigstellung des Baues dauerte, muß wohl angenommen werden (vgl.
Bach oben G. s^s). Andrerseits wird man es aber als wahrscheinlich
bezeichnen dürfen, daß die erprobten Werkleute auch nach dem Tode Gtto
Deinrichs nicht eher entlassen wurden, als bis wenigstens die Fassade
fertiggestellt war. Demnach ist es unwahrscheinlich, daß, wofür
auch sonst alle Anhaltsxunkte sehlen, nach Lolin noch ein anderer
Meister eutscheidenden Linfluß auf die ursprüugliche Gestalt der Fassade
gewonnen hat. Der Vertrag bezeichnet die Aufgabe, zu deren Läsuug er
nach dem Bildhauer Anthonj und zunächst lediglich an Äelle desselben,
als Bildhauer, von Gtto kseinrich an den Bau berufen wurde. Daraus
solgt, daß Lolin dann uicht der Urheber des baulichen Gedankens der
Fassade sein kann, wenn dessen Bestand aus dem Vertrage schon im Wesent-
lichen hervorgeht. Denn darum handelt es sich, wer den j? lan zu
der Fassade, zu dem architektonischen Gebilde, gefaßt und künst-
lerisch festgestellt hat; wer das reizvolle und originelle System der pilaster,
Fenster und Figurennischen erfunden, das portal angeordnet und den außer-
ordentlich reichen, aber dennoch wohlvertheilten Bildschmuck geplant hat.
Daß dieser Schmuck größtentheils, vielleicht sogar ganz, von Lolin aus-
geführt wurde, das wissen wir ja.

Nach der Vertragsurkunde handelt es sich um die Vollendung einer
bereits angefangenen, bereits in der Ausführung begriffenen Sache; ge-
nauer: um die Fertigstellung eines bis zum zweiten Stockwerk
gediehenen Baues und um die Ausstattung desselben mit umfänglichem
Bildwerk, dessen Grstellung bereits vorgeseheu war. ()m
 
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