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Gebälk. Beim Längsdach Karl Ludwigs fehlte die Voraussetzung der
einheitlichen Konstruktion.
Die auf die bekannten Abbildungen gegründete Voraussetzung,
daß die Giebel über der Hoffassade in der Mitte mehr oder weniger
verwachsen waren, hatte zu der Annahme geführt, daß die beiden
inneren Dachflächen in einer gewissen, von Westen nach Osten ab-
nehmenden Höhe sich verschnitten hatten, was ja mit Rücksicht auf die
Entwässerung nach der Talseite sehr einleuchtend wäre. Eine derartige
Dachzerfallung wäre mit überkreuzten Sparren technisch einwandfrei
und auch unter Vermeidung windschiefer Dachflächen (dnrch entsprechende
Aufschiftung an den beiden äußeren Seiten der divergierenden Dächer)
denkbar. Abgesehen aber von jener formalen Voraussetzung muß,
besonders mit Nücksicht auf die in den Obergeschossen nur in der
Gebäudemitte geradlinig durchgeführte Unterstützung der Balkenlagen
als die in technischer Hinsicht nächstliegende Konstruktion immerhin die
mit durchgehends frei nebeneinanderstehenden Dachstühlen erscheinen,
wobei die Kehle zur Erzeugung des nötigen Gefälles entsprechend
aufgefüttert war. Eine Verbindung der beiden Dachränme, wie sie so°
wohl nach dem Inventarisationsprotokoll als auch schon aus praktischen
Gesichtspunkten angenommen werden muß, war in jedem Fall, eben
mit Rücksicht auf die einseitige Entwässerung, nur unmittclbar an der
Gebälk. Beim Längsdach Karl Ludwigs fehlte die Voraussetzung der
einheitlichen Konstruktion.
Die auf die bekannten Abbildungen gegründete Voraussetzung,
daß die Giebel über der Hoffassade in der Mitte mehr oder weniger
verwachsen waren, hatte zu der Annahme geführt, daß die beiden
inneren Dachflächen in einer gewissen, von Westen nach Osten ab-
nehmenden Höhe sich verschnitten hatten, was ja mit Rücksicht auf die
Entwässerung nach der Talseite sehr einleuchtend wäre. Eine derartige
Dachzerfallung wäre mit überkreuzten Sparren technisch einwandfrei
und auch unter Vermeidung windschiefer Dachflächen (dnrch entsprechende
Aufschiftung an den beiden äußeren Seiten der divergierenden Dächer)
denkbar. Abgesehen aber von jener formalen Voraussetzung muß,
besonders mit Nücksicht auf die in den Obergeschossen nur in der
Gebäudemitte geradlinig durchgeführte Unterstützung der Balkenlagen
als die in technischer Hinsicht nächstliegende Konstruktion immerhin die
mit durchgehends frei nebeneinanderstehenden Dachstühlen erscheinen,
wobei die Kehle zur Erzeugung des nötigen Gefälles entsprechend
aufgefüttert war. Eine Verbindung der beiden Dachränme, wie sie so°
wohl nach dem Inventarisationsprotokoll als auch schon aus praktischen
Gesichtspunkten angenommen werden muß, war in jedem Fall, eben
mit Rücksicht auf die einseitige Entwässerung, nur unmittclbar an der