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Molitor, Ludwig
Urkundenbuch zur Geschichte der ehemals pfalzbayerischen Residenzstadt Zweibrücken — Zweibrücken, 1888

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https://doi.org/10.11588/diglit.2755#0101
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71

In selbs vnd sein Rete vmb was er zu In ze sprechen ver-
meint getan auch Glübd vnd Eyde damit er In verpunden
ist vnd darezu den fünfjerigen Frid nechst zu Nüremberg
beslossen on all rechtlich eruolgung vnd vnbewart gewaltigk-
lich vbertzogen swerlich beschedigt vnd die von vns vnd
dem Heiligen Reich vndter sich ze bringen vnderstannden
hat. Das wir zu Widerstand solches groben mutwilligen vnd
verächtlichen Fürnemen vnd beschedigung mit wolbedachtem
Mut vnd gutem Rate den Hochgebornen Ludwigen Pfaltz-
graven bey Rein Hertzogen in Beyren vnd Grauen
zu Veldenz vnsern lieben Oheim vnd Fürsten zu vnserm
vnd des Reichs Hawbtman geordnet, Ime auch vnser vnd
des Heiligen Reichs Panir ze füren beuolhen, Nemen ordnen
In dartzu vnd beuelhen Im das auch von Romischer Keyser-
lieber Macht wissenntlich in kraft diss brieves, vnd gebieten
darumb allen vnd yglichen Curfürsten. . . . Wann er der be-
melt vnser Hawbtmann zu Widerstand solches ob bestimmten
groben vnd verechtlichen Fürnemen vnd beschedigung vmb
einigerlai Hilf oder beistand anlanngen würde, daz Ir Im
dann vns vnd dem Heiligen Reich zu Eren vnd Ew selbs zu
nutz vnd frummen die nach ewerm allerpesten vermügen tut,
auch seinen boten vnd verboten gehorsam beweiset ... in
kraft diss briefs der zu Vrkund mit vnserm Keyserlichen auf-
gedrucktem Insigl versigelt vnd geben ist zu Wien am Mon-
tag vor Sand Anthonien Tag nach Christi geburd viertzehen-
hundert vnd im siebenntzigsten vnser Reiche des Römischen
im dreissigsten, des Keyserthums im achtzehenden vnd des
Hungarischen im Eindlifften Jarenn. Ad Mandatum Domini
Imperatoris.

Kremer, Geschichte Friedrichs I. II. 406.

51. Herzog Ludwig ertheilt den durch den grossen Brand
am Dienstag vor St. Margaretha geschädigten Bürgern Zwei-
brückens, die neue Häuser bauen wollen, das Privilegium unent-
geltlicher Holzzufuhr und zehnjähriger Befreiung von Schätzung,
Schaft und Hauszins. Geben an St. Jacob cl. Apost. Tag. 1470.
 
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