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Molitor, Ludwig
Urkundenbuch zur Geschichte der ehemals pfalzbayerischen Residenzstadt Zweibrücken — Zweibrücken, 1888

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https://doi.org/10.11588/diglit.2755#0223
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gierungsräthen nebst dem Herrn Cantzler, denen die hiesige
Einspaltigen oder Guardes zu beiden Seiten gingen,

7) die hiesige Soldatescä, welche die Procession ge-
schlossen und selbige durch den Schlosshof vor der Regier-
ung und Rath-Hauss vorbei, die vordere Gasse hinunter,
durch die Löwengasse bis auff den neuen Kirchen-Platz be-
gleitete, allwo eine grüne Loge und ein zu Haltung der
Predigt etwas erhabener Ort verfertigt war; da sich die hie-
sigen Eeformirten Herren Pfarrer und Inspektor ebenmässig
eingefunden.

Weilen nun die Legung dergleichen Grund-Steine aller
Orten durch die Lancls-Herrschafft selbsten, wann solche zu-
gegen, in dero Abwesen aber dero nächste hohe Anverwandten
verrichtet zu werden pfleget, dermahlen auch der durchlauch-
tigste Fürst und Herr, Herr Gustav Samuel, Pfaltzgraf bey
Rhein in Bayern, zu Gülich, Cleve und Bergen, Hertzogen
& & sich hier befunden, und auff unterthänigstes Bitten Pfarrer
und Vorsteher, dieses Werck Namens Ihro König!. Majest.
unsers allergnädigsten Königs und Herrn auss der gegen
allerhöchst besagt Ihro Königl. Majestät jederzeit bezeugten
sonderbahren Devotion zu übernehmen und zu verrichten sich
gnädigst erklähret, haben gesambte Regierungs- und Cammer-
collegia von obvermeldten Kirchenplatz zu höchstged. Ihr.
hochfürstl. Durchlaucht sich erhoben, und Sie zu diesem Actu
geziemend requiriret, selbige auch unter Begleitung der hie-
sigen Einspänigen oder Guardes durch die auff beyden Seiten
en Haye im Gewehr gestandene Soldatescä auff den überall
mit grünen Mayen besteckten Kirchen-Platz geführet, da der
Gottesdienst unter Zinken- und Posaunen-Schall mit dem
Lied: Allein Gott in der Höh sey Ehr & & angefangen, und
mit einer kurzen, wohl elaborirten Predigt über die Worte
Esdrä am 3. V. 10 und 11 continuiret worden, nach dessen
Endigung der hiesige Evangelische Lutherische Pfarrer höch-
stermeldt Ih. hochfürstl. Durchlaucht Namens der Gemeinde
ad hunc actum nochmahlen unterthänigst requiriret, und als
Ih. Hochfürstl. Durchl. zu dessen Uebernehmung sich gnädig
erklährten, giengen selbe von vorerwähnten Regierungs- und
Cammer-Collegiis nebst anderen Bedienten begleitet, über die

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