§. XXXV.
Welchem ingleichen das tübronicoo Xb/rümicum hey
HerrKuchenbeckern/ und de« Rüthens ckronicoa ikurin.
xicum ,n gewissen Stücken füglich an die Seite zu setzen.
§. XXXVI.
Ohnmaßgebliches Bedenken welcher gestalt ihm erstlich
die Begierde erreget/ oder auchHofnung gemacht werden
können / das Land zu erbe»/ die er doch bald hernach durch
frevele Reden selbsten geschmälert/ und zu Nichte gemacht.
XXXVII.
Landgraf Hermann wird ihm ohnlängst darauf durch den
alten Vetter/ Landgraf Heinrich den Eisernen in dem Sucres»
jwns-dl-xorio entgegen gesetzt und fürgezvgen.
L. XXXVIII.
Hertzog Otts erregt hierüber aus Rachgier die Sterner«
«hebe/ und fällt vorerst in Hessen ein.
§. xxxix.
Sothaner Meuterei) sucht man eben im- mittelst der
anderweiten Erbverbruderung mit denen Landgrafen z»
Thüringen zu begegnen / als vornehmlich Rothens Zeugniß
beglaubiget.
§. XI..
Mehrere Stellen aus Ursino/ dem Pirnischen Mönch und
v-zc-lcs, die sich gleich jenen dahin beziehen/aber auch Nicht
ohne allen Mangel sind.
Welchem ingleichen das tübronicoo Xb/rümicum hey
HerrKuchenbeckern/ und de« Rüthens ckronicoa ikurin.
xicum ,n gewissen Stücken füglich an die Seite zu setzen.
§. XXXVI.
Ohnmaßgebliches Bedenken welcher gestalt ihm erstlich
die Begierde erreget/ oder auchHofnung gemacht werden
können / das Land zu erbe»/ die er doch bald hernach durch
frevele Reden selbsten geschmälert/ und zu Nichte gemacht.
XXXVII.
Landgraf Hermann wird ihm ohnlängst darauf durch den
alten Vetter/ Landgraf Heinrich den Eisernen in dem Sucres»
jwns-dl-xorio entgegen gesetzt und fürgezvgen.
L. XXXVIII.
Hertzog Otts erregt hierüber aus Rachgier die Sterner«
«hebe/ und fällt vorerst in Hessen ein.
§. xxxix.
Sothaner Meuterei) sucht man eben im- mittelst der
anderweiten Erbverbruderung mit denen Landgrafen z»
Thüringen zu begegnen / als vornehmlich Rothens Zeugniß
beglaubiget.
§. XI..
Mehrere Stellen aus Ursino/ dem Pirnischen Mönch und
v-zc-lcs, die sich gleich jenen dahin beziehen/aber auch Nicht
ohne allen Mangel sind.