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„Hauses zuwider war, und die derselbe Kayser, der sie
„ ertheilt hatte, nach untersuchter Sache durch einen
„ Rechtsfpruch feyerlich aufgehoben hat: Auf eine Znve-
„ stitur endlich, die, wenn sie ie gültig gewesen wäre,
„durch Erlöschung der männlichen Deseendenten des
„Herzogs Albrecht von Oesterreich, in der Person des
„Kaysers Carls VI. ihre Gültigkeit verlohren haben
„müßte." —
Nun wird weiter auf das wunderwichtigc dreist vor-
getragegene Oesterreichische Vorgeben geantwortet, nach
welchem der Kayser Sigismund eben so ohne Reichs-
einwitligung das Kurfürstenthum Brandenburg dem
Burggrafen von Nürnberg Friedrich übertragen haben
haben soll. — Eine treffliche Entdeckung! Schade nur,
daß es nicht an hinlänglichen Beweisen fehlt, aus wel-
chen erhellt, daß die Uebetragung dieses Kurfürsten-
thums für eine sehr äquivalente Summe mit Bewilli-
gung aller Kurfürsten und Fürsten des Reichs geschehen
ist. Sigismund selbst behielt sich den Wiederkauf nur
für sich, feinen Bruder Wenzeslaus, und ihre männ-
liche Abkömmlinge vor; und beide Prinzen starben ohne
männliche Erben. —
Was die zweite Prätension auf die Lehne der Krone
Böhmen in der obern Pfalz betrift, so ist sie vollkom-
men so stark gegründet als die vorige, das heißt, gar
nicht. Denn cs ist unleugbar, daß die Distrikte, welche
in der Folge Böhmische .Lehne geworden sind, zu jeder
Zeit zu dem Patrimonio des Hauses WiUelsbach gehört
haben. „Im Traktate von Pavia sind sie ausdrücklich
„genannt; gehören also mit zu dem nie zu veräußernden
„^iäsicommi«. Dadurch, daß sie in der Theilung mit
„der Oberpfalz der Pfälzischen Linie beigelegt worden,
„dadurch sind sie wie die Oberpfalz selbst ein wesentlicher
„Theil
„Hauses zuwider war, und die derselbe Kayser, der sie
„ ertheilt hatte, nach untersuchter Sache durch einen
„ Rechtsfpruch feyerlich aufgehoben hat: Auf eine Znve-
„ stitur endlich, die, wenn sie ie gültig gewesen wäre,
„durch Erlöschung der männlichen Deseendenten des
„Herzogs Albrecht von Oesterreich, in der Person des
„Kaysers Carls VI. ihre Gültigkeit verlohren haben
„müßte." —
Nun wird weiter auf das wunderwichtigc dreist vor-
getragegene Oesterreichische Vorgeben geantwortet, nach
welchem der Kayser Sigismund eben so ohne Reichs-
einwitligung das Kurfürstenthum Brandenburg dem
Burggrafen von Nürnberg Friedrich übertragen haben
haben soll. — Eine treffliche Entdeckung! Schade nur,
daß es nicht an hinlänglichen Beweisen fehlt, aus wel-
chen erhellt, daß die Uebetragung dieses Kurfürsten-
thums für eine sehr äquivalente Summe mit Bewilli-
gung aller Kurfürsten und Fürsten des Reichs geschehen
ist. Sigismund selbst behielt sich den Wiederkauf nur
für sich, feinen Bruder Wenzeslaus, und ihre männ-
liche Abkömmlinge vor; und beide Prinzen starben ohne
männliche Erben. —
Was die zweite Prätension auf die Lehne der Krone
Böhmen in der obern Pfalz betrift, so ist sie vollkom-
men so stark gegründet als die vorige, das heißt, gar
nicht. Denn cs ist unleugbar, daß die Distrikte, welche
in der Folge Böhmische .Lehne geworden sind, zu jeder
Zeit zu dem Patrimonio des Hauses WiUelsbach gehört
haben. „Im Traktate von Pavia sind sie ausdrücklich
„genannt; gehören also mit zu dem nie zu veräußernden
„^iäsicommi«. Dadurch, daß sie in der Theilung mit
„der Oberpfalz der Pfälzischen Linie beigelegt worden,
„dadurch sind sie wie die Oberpfalz selbst ein wesentlicher
„Theil