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Münchener Punsch: humoristisches Originalblatt — 23.1870

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https://doi.org/10.11588/diglit.21529#0064

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58

TagesgeschLchterr.

Ier König von Preußen hat, obwohl es eigentlich keinen
norddeutschen Thron gibt, doch eine norddeutsche Thronrede gehalten,
übcr wclche nnsere bayrischen Prenßen in einen förmlichen Taumel
des Entznckens gerathen. Sie thun, als ob der König von Preußcn
bereits nnser König wäre; „das sind wahrhafte königliche
Worte", rufen die „Neuesten Nachrichten" nnd werden — indem
ihnen das Folgende noch im Munde steckt, leider confiscirt.

Um gleich einen gnten Anfang zn machen, verknndet der
Thronredner das Zustandekommen eines S t r a sgesehbnches für
den ganzen Bund, wodnrch also die Todesstrafe überall wieder
eingeführt wird, wo sie dnrch einige sonderbare Schwärmer auf-
gehoben wnrde. Dann verkündigt er eine solche Menge von nenen
Gesetzen, daß Einem ganz bange nm's Herz wird, denn, ob wir
im Nordbund seien oder nicht, wir werdens nie erleben, daß man
sagen >kann: jetzt ist die Geschichte fertig.

Die „Reform" gewisser Besteurungen — schöne Ne-
form! — hat es ermöglicht, mehrere Einnahmen höher anzusetzen,
wovon aber die Bundesnorddeutschen Nichts bekommen, sondern
was auf die Marine verwendet wird. Die Herren „Cadetten znr
See" wollen auch leben. Die Anbahnnng der im Prager Frieden
vorhergesehenen „nationalen Verbindung" mit dem Süden ist Ge-
genstand fortgesetzter Anfmerksamkeit. Wir glauben's gerne! Köstlich
aber ist die unschuldige Miene, welche die Thronrede sofort annimmt,
indem sie nur von „Jurisdictionsvertrag", „Maß und Gewichts-
Ordnung" u. dgl. fpricht, als ob Preußen nie etwas Anderes
unter der von ihm gewünschten „Verbindung" verstanden hätte.

„Das Gefühl „nationaler Zusammengehörigkeit" sei es, dem
die bestehenden Verträge in Berlin ihr Dasein verdanken, sagt
der Schutzherr. Wir haben aber in der bayrischen Adreßdebatte
wiederholt gehört, daß sie auf einer preußischen Großmuth beruhen
und Bayern dadurch vor Vernichtung gerettet wurde. Uud was
soll das heißen: „Die bestehenden Verträge in Berlin" ?

„Das Vertrauen, welches unsere süddeutschcn Verbündeten in
diese Bürgschaften setzcn, beruht auf voller Gegenseitigkeit". Wie
ist das zu verstehen?

Sind die Verträge gegenseitig und beruht auf ihnen das
Vertrauen. Oder soll das Vertrauen gegcnseitig seiu? Jn
letzter Beziehnng, glauben wir, mag das beiderseitige Vertrauen
wohl auf fich beruhen.
 
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