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Münchener Punsch: humoristisches Originalblatt — 23.1870

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https://doi.org/10.11588/diglit.21529#0144

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138 -

!>1n seiner Ansprache an die Kaiserslauterer Wähler kommt
Kolb nach den schlagendsten Grnnden zu dem Schluß: die Jn
stitntion des Zollparlaments — wenn man es als eine constitn-
tionelle Einrichtnng und als eine Vertretung des deutschcn Volkes
hinstellen wolle — sei eine Täuschnng.

Der nicht unbedentende Staatsmann und deßhalb auch zum
zweiten Präsidenten und so zu sagen zum Vice-Simson obigen Zoll-
parlaments erwählte Fürst v. Hohenlohe hat nun in seiner Dank-
sagungsrede die ganze Kolb'sche Erklärung in einer wahrhaft
glänzenden Weise widerlegt, in ciner Weise, die jede Replik
unmöglich macht nnd ganz Deutsckland auf's cclatanteste überzeugen
wird.

Fürst Hohenlohe hat nämlich gesagt: „das Zollparlament sei
— keine Täuschung!"

(jnoll srut llomonstrunllnm, mehr braucht's nicht, die Sachc
ist abgethan und Kolb dazu.

Da es aber verschiedene Beweisgattungen gibt, so erlauben wir
uns lediglich die Frage: Ist der erwähnte Beweis des Herrn Fürsten
ein historischer oder ein raticnialer? ein directer, indirecter, inductioer,
analoger oder gemischtcr? Jst das Zollparlament „keine Täuschung"
u prlori oder haben die Deutschen UHache, n xoLtoriori darauf
stolz zu sein? Jst der Herr Fürst von Gründen ausgegangen,
die selbst erst bewiesen werden müßten, odcr wollte er sich nur
der Shmpathie der Liberalen versichern? Habcn wir es mit ciner
jmtitio xrinoipii zu thun oder init einer potitio prinoipis?

Wie gesagt: Ueberzeugt siud wir und zwar vollkommen, aber
auf ivelche Art uns das passirt ist, möchten wir wissen.

Mehrcre jmige Logiker,

die sich uech nicht lauge mit Politik beschäftigeu.

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