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Murr, Christoph Gottlieb von [Oth.]; Leitzelt, Balthasar Friedrich [Oth.]; Kilian, Georg Christoph [Oth.]; Probst, Johann Balthasar [Oth.]
Abbildungen der Gemälde und Alterthümer, welche seit 1738 sowohl in der verschütteten Stadt Herkulanum als auch in den umliegenden Gegenden an das Licht gebracht worden: nebst ihrer Erklärung (Des 8. Bandes 1. Theil): 50 Kupfertafeln: nach den Original-Kupferstichen in Contorni — Augsburg: Christoph Friedrich Bürglen, 1799

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https://doi.org/10.11588/diglit.73551#0023
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auf der Handhebe (2) zwo Hennen. (?) Auf der zworen (4) auch von einem einzigen
Lichte, sicht man zwo geflügelte Siegesgöttinnen, (5) die in der Luft einen Schild, der
mit einer Krone von Eichen umgeben ist, (6) mit der Aufschrift: wegen den erhaltenen
Bürgern, (7) über einen Altäre empor halten. Der Altar ist mit einem Schsenkopfe, (8)
und einem Kranze geziert, und kömmt zwischen zweyen Lorderzweigen, o-er Bäumen zu
stehen. (9) Die dritte fasset zwey Lichter, (iv) und in der Handhebe ist eine Henne.
Viana sitzt in der Mitte, und hält ein Zweiglein in der Hande, nach welchem ein Hirsch
sich umsicht. Die vierte, (n) auch von einem einzigen Lichte, bildet einen Altar.
lad. IV.
(2) Einige wollen beobachten , daß an den Hanslampen meistens Handheben angebracht Waren,
die man bey .-en Heiligen, und Gradlampen nicht findet, katteri ( Duc. liN.^o. I. xr. §.6.)
Wie wir aber schon oben angemerkt haben , bedienten sich die Alten dieser Lampen , ohne einen
Unterschied zu machen, zu Hause sowohl, als in den Kirchen, und auf den Grabstätten. —
Was das Wahrscheinlichste ist, daß mau die Lampen ohne Handheben in die Laternen, oder
auf einen Leuchter, jene aber mit einer Handhebe frey hinstellte, oder herum trug. Wir wer-
den in der Folge noch Gelegenheit haben, hievsn zu reden.
(3) Lellori simo. 8ex. x. II. 6F. XI.) nimmt zum Voraus an, daß jene Lampen, die man
in den Gräbern fand, den Verstorbenen geweihet waren, und zieht hieraus den Schluß, daß
die Lampen, worauf eine Henne zu sehen ist, einem verstorbenen Hütter der heiligen Hennen
dürfte zugeeignet gewesen seyn. — Die Römer hielten immer sogenannte heilige Hennen , und
richteten ihre öffentlichen Geschäfte nach der Behändigkeit , wie diese assen, oder nicht assen, ein.
Eine Gattung der Wahrsagerey, die mamt^nör^m Vo/rMm^m nannte: Lie. (cle cliv.II. 34.
und Z«z.) Auch in dem römischen Nulco (Dom. II. Lect. III. lab. 28, ) sieht man eine der-
gleichen Hennesteigem — Uebrigens kann wahrscheinlicher angenommen werden , daß hier zween
Hahnen vorgestellet sind, und diese Lampe der Sonne, und dem Monde geweihet war, denen
der Hahn bey den Alten eigen gewesen ist.
(4) Ward ebenfalls zu Stabia vorgefunden.
(5) Veliori (Duc. 8ep.x. III. Diz. 4- ) führt auch eine Lampe mit einer Siegesgöttin» an , dis
in der Hande einen Schild hält, mit der Aufschrift: oS E/ /e^Mo/, und ist der Meinung,
daß es einen Soldaten gelte, der im Kriege einem, oder mehrern Bürgern das Leben gerettet
Harte. Mein dergleichen Aufschriften dürften nur dem Kaiser schmeicheln, und nach Augustus-
Zeilen gab man die Bürgerkrone keinem Privatmanns mehr, sondern einzig dem Kaiser.
(Lucero Lxota. Hom. x. 215. kegy.) — Auf einer Denkmünze des Dexiclus ließt man diese
Buchstaben: II. (). L. 8. das ist ; Vollem oceiäit, Livem lervavit.
(6) Ein Kranz von Eichenlaube war eigentlich das , was man Bürgerkrone nannte. Vormals
gab dieselbe jeder römischer Bürger aus eigner Hande demjenigen, der ihm sein Leben gerettet
hatte. Ittirnuä (XVI. 4.) In der Folge aber ward diese Krone ein ausschließliches Vorrecht
Der Kaiser, besonders nach den bürgerlichen Kriegen. -- llinc eivicD corousemilttum vir-
lutis inliZnc clarillimum, jam xriäem vcro L clementiDimxeratorum, xottguZm civittum
bsttorum xrolano meritum coexit vicleri, civem non occiclerc. klinius (XVI. 4«)
(7 0b Lives 8srvatos.
(8) Die Ochsen dienten zum Schlachtopfer, und mit ihren Köpfen zierte man die Pforten der
Tempeln, ^beoxbrstt. (cbar. 22.) Es verdient angemerkt Zn werden, daß bey den Alten
nur die Ochsen eigentlich rErma, die andern Thiers hingegen lediglich LoM^ genannt wurden,
klaut, klauet. (I. Z.95»)
(9) Der Lorber ist das eigentliche Siegeszeichen, klin. (XV. zz.) OviN. III. 'kritt. I. 41.)
Aus diesem Grunde pflanzte man vor das Haus des Augusts zween Lorberbäume, in deren
Mitte die Bürgerkrone prangte , um gleichsam anzuzeigen , daß er der ewige Usberwlnder seiner
Feinde, und der Beschützer, und Erhalter der Bürger seye, (Dione Dill. 16.) Auch auf
vielen andern Medaillen des Augusts sieht man zwischen zween Lorberbäumen eine Krone von
Eichenlaube mit diesen Buchstaben: 0. 0. 8. (^beü Nor. ^u^. lab. Xll.)
(io) Ist zu Stabia ansgegraben worden.
(11) Ward ebenfalls zu Stabia vorgefunden.
 
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