Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Mitteilungen des Württembergischen Kunstgewerbevereins — 1907-1908

DOI Artikel:
Literarische Neuheiten
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.7713#0102
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Literarische Neuheiten.

DAS NEUE KUNSTSCHUTZGESETZ. (Reichsgesetz betreffend das Urheberrecht an Werken
der bildenden Künste und der Photographie vom 9. Januar 1907, in Kraft getreten am 1. Juli 1907.)
Mit Erläuterungen zum Gebrauch für Künstler (Architekten, Maler, Bildhauer, Photographen und
Kunstgewerbler) von Fritz Hell wag, Redakteur der „Werkstatt der Kunst". Verlag von Julius
Hoffmann in Stuttgart 1908. 8 Bogen Oktav. Preis Mark 2.50 broschiert.

Diesen Kommentar hat der Redakteur einer Zeitschrift für die Interessen der bildenden Künstler
verfaßt und schon deshalb wird er allen Künstlern sehr willkommen sein. Der Verfasser kennt
seine Leser aus seiner beruflichen Tätigkeit genau genug, um zu wissen, wie er ihnen die ziemlich
weit verzweigte Materie näher bringen und verständlich machen konnte. Er versuchte durch mög-
lichst einfache Umschreibung der komprimierten juristischen Formensprache und durch eine Zer-
gliederung des Inhaltes der Paragraphen den im Gesetze niedergelegten Geist lebendig werden zu
lassen und ihn an dem Empfinden der heutigen Künstlerschaft zu messen. Das Gesetz ist, wie es
scheint, dem Wesen der neuen Kunst noch nicht ganz gerecht geworden. Es wäre deshalb den
Künstlern zu empfehlen, durch Lesen und eifrigen Gebrauch dieses Kommentars sich für eine
rechtzeitige Geltendmachung ihrer Ansprüche bei einer über kurz oder lang sicher zu erwartenden
Revision des Kunstschutzgesetzes vorzubereiten. Beiträge von Adalbert Matthaei und Hermann
Muthesius erhöhen den Wert des praktischen Büchleins.

HISTORISCHER REISEBEGLEITER FÜR DEUTSCHLAND von A. von Hofmann.

Drei nette, handliche Bändchen liegen uns vor, die der rühmlichst bekannte Kunstverlag W. S p e -
mann in Stuttgart soeben erscheinen ließ. Man muß gestehen: die Idee ist famos, die zahlreichen Reise-
handbücher durch ein derartiges Unternehmen, das dem Kunstfreunde und Geschichtsinteressenten mehr
Einblicke in die heimatlichen Verhältnisse gewährt, zu ergänzen. An Spezialpublikationen haben wir
zwar im allgemeinen keinen Mangel, die Denkmälerinventarisierung und -Bearbeitung ist in Deutsch-
land namentlich in den letzten Jahren auf eine besondere Stufe hoher Vollkommenheit gekommen, —
aber kann denn der kunstbegeisterte Tourist, der dies oder jenes deutsche Land näher kennen
lernen will, eine ganze Bibliothek mit sich herumschleppen, wenn ihm die flüchtigen und nicht
immer ganz einwandfreien Winke der Reiseführer nicht genügen ? — Aehnlichen Bedürfnissen sind
schon E. A. Seemanns „Berühmte Kunststätten" entsprungen, aber sie haben bei allen Vorzügen
doch den gewaltigen Nachteil, daß für einige der allerwichtigsten Städte sich noch keine berufenen
Bearbeiter haben finden lassen, und daß die übrige Provinz, die zerstreut oft das Bedeutendste
enthält, vollständig leer ausgeht. Spemanns „Historische Reisebegleiter", von denen die Bändchen I
Baden und Hessen, II Elsaß-Lothringen und die bayrische Pfalz und III Württemberg und Hohen-
zollern vorliegen, verfallen in diesen Fehler nicht. Unabhängig vom Schienenstrang der Eisenbahn,
mehr den alten Verkehrsstraßen folgend, die im Zeitalter des Autos wieder neue Bedeutung erlangt
haben, werden alle historischen und künstlerischen Sehenswürdigkeiten auf Grund neuerer
Forschungen in kurzer und präziser Weise erörtert. Leider ist, wie ich mich durch Stichproben
zu überzeugen Gelegenheit hatte, der Autor, der sich doch wohl zu viel zugemutet hat und es an
Autopsie fehlen läßt, nicht überall zuverläßlich. Nur einige Beispiele: Die Wasserspeier des
Schlosses von Tübingen sind nicht über dem ersten, sondern über dem zweiten Portal, von dem
doch hätte bemerkt werden müssen, daß es eigentlich furchtbar willkürlich „restauriert" worden
ist. Das Mühlhauser Altarbild ist nicht mehr am früheren Orte, sondern längst in der Stuttgarter
Galerie, wo es bereits Gegenstand einer großartigen Monographie geworden ist. Der Gmünder
Dombaumeister darf nicht „Arier" genannt werden, da diese, auf die Triforiumgalerie des Prager
Domes zurückgehende Namensverballhornung längst als tschechische Fälschung erkannt worden
ist; „Parier" ist das einzig Richtige. Der Fayence-Altar von Schrezheim ist eine so eigenartige
Leistung des 18. Jahrhunderts, daß diese absolut nicht verschwiegen werden darf etc. Ueberhaupt
kommt das Kunstgewerbe (z. B. die Kirchenschätze), ja selbst die alte Malerei — die bischöfliche
Galerie von Rottenburg mit ihren wichtigen, allerdings böse renovierten Bildern hätte gewiß eine
Erwähnung verdient und desgleichen wäre über Donaueschingen viel mehr zu sagen gewesen —
weniger gut weg, und daß alle in den Museen vorhandenen Kunstschätze für Hofmann fast gar
nicht existieren, muß auch bedauert werden. Andererseits aber ist der kirchlichen und profanen
Architektur, namentlich der des Mittelalters, die größte Aufmerksamkeit gewidmet und viele wert-
volle Analysen und Vergleiche mit ähnlichen Bauwerken in weiter Ferne bilden einen Hauptvorzug
der „Reisebegleiter". Manches, was vorläufig noch fehlt, kann ja bei der zweiten Auflage, die
hoffentlich bald nötig werden wird, verbessert und hinzugefügt werden. Vielleicht entschließt sich
dann der sonst so bilderfreundliche Verlag auch noch, zahlreiche Illustrationen, die als Erinnerungs-
bilder sehr willkommen wären, hinzuzufügen. G. E. P.

DIE PRAKTISCHE BEDEUTUNG DER ORNAMENTSTICHE FÜR DIE DEUTSCHE FRÜH-
RENAISSANCE von Albert Brinckmann. (Straßburg, 1907.)

Als 90. Heft der Studien zur deutschen Kunstgeschichte liegt uns diese Arbeit vor, auf Grund
deren der Sohn des bekannten Hamburger Museumsdirektors, Albert Brinckmann, der seit
Jahresfrist am Kgl. Landes-Gewerbemuseum in Stuttgart tätig ist, von der Heidelberger Universität
 
Annotationen