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Mitteilungen des Württembergischen Kunstgewerbevereins — 1907-1908

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Verband Deutscher Kunstgewerbevereine
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https://doi.org/10.11588/diglit.7713#0154
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VERBAND DEUTSCHER KUNSTGEWERBEVEREINE.

Der 18. Delegiertentag des Verbandes Deutscher Kunstgewerbevereine wurde
am 23. März in Hannover unter Teilnahme von zahlreichen Delegierten der
dem Verbände angeschlossenen Vereine abgehalten. Auch die Regierungen
von Preußen, Bayern, Hessen, Württemberg und die Senate von Hamburg
und Bremen hatten Vertreter zu den Verhandlungen entsandt, die unter dem
Vorsitz des Geheimrats Muthesius (Berlin) stattfanden und in denen für die
Entwickelung des Kunstgewerbes wichtige Fragen eine eingehende Beratung
erfuhren. Den Württembergischen Kunstgewerbeverein vertrat Hofrat
Bruckmann (Heilbronn). Die Aufgaben der Kunstgewerbevereine kennzeich-
nete Geheimrat Dönhoff, der den preußischen Minister für Handel und Ge-
werbe vertrat, sehr treffend in seinen Begrüßungsworten, in denen er, auf die
Gegensätze im Kunstgewerbe hinweisend, die Modernen daran erinnerte, daß
die sicherste Möglichkeit der Entwickelung nur in der Anknüpfung an das
Gute in der Vergangenheit gegeben ist, und in denen er die alte Schule dar-
auf hinwies, daß Leben Entwickelung bedeutet und daß in der neuen Be-
wegung gute Keime für eine gedeihliche Weiterentwickelung vorhanden sind.
Nichts würde verderblicher sein als eine Sezession und darum erwachse den
Vereinen die wichtige Aufgabe, die Gegensätze in sich auszugleichen und da-
durch das deutsche Kunstgewerbe zu fördern.

Nach Eintritt in die Tagesordnung wurde zunächst der Bericht des Vor-
standes erstattet. Danach gehören dem Verbände 41 Kunstgewerbevereine
mit 17 352 Mitgliedern an. Als Versammlungsort für den nächsten Delegierten-
tag wurde Halle gewählt. Einen der wichtigsten Punkte der Tagesordnung
bildete die Beratung einer Gebührenordnung für das deutsche Kunstgewerbe,
die bereits den vorjährigen Verbandstag beschäftigt hat. Der mit der Vor-
beratung beauftragte Ausschuß empfahl die Aufstellung von Grundsätzen, in
denen prinzipiell der Gedanke Ausdruck erhält, daß für Entwurf, Anschlag
und Werkzeichnung eines kunstgewerblichen Erzeugnisses eine Gebühr zu ent-
richten ist, die nach der Höhe der Gesamtkosten bemessen wird. Verlangte
Entwürfe und Anschläge werden ebenfalls gebührenpflichtig, wenn sie vom
Empfänger genehmigt, benutzt, oder auf seinen Wunsch abgeändert werden.
Die Versammlung gab durch Annahme eines entsprechenden Antrages ein-
mütig der Ansicht Ausdruck, daß der Delegiertentag es als seine Aufgabe
betrachte, die Frage zu prüfen, wie der Gewohnheit, Entwürfe kostenfrei zu
verlangen, wirksam zu steuern sei. Die Grundsätze wurden mit einigen Aende-
rungen genehmigt und der Ausschuß beauftragt, an der Hand der Grundsätze
Tarife für die einzelnen Arbeiten aufzustellen. Eine weitere wichtige Frage
betraf das Recht der Arbeitgeber an den Entwürfen ihrer Angestellten.
Das neue Kunstschutzgesetz enthält keine Bestimmungen über das Urheberrecht
der Angestellten, und es gilt deshalb der alte Satz, daß das Urheberrecht
persönlich ist. Die Notwendigkeit einer Regelung dieser Frage ist allgemein
anerkannt. Der deutsche Juristentag hat es nun übernommen, dem Gesetz-
geber hierfür Material zu liefern und darum die Frage auf das Programm
seiner im Herbst stattfindenden Tagung gesetzt. Um auch die Stellung des
deutschen Kunstgewerbes zu dieser Frage klarzustellen, hat der Verband eine
 
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