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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Editor]
Nassauische Annalen: Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 45.1918-1921(1921)

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Zedler, Gottfried: Kritische Untersuchungen zur Geschichte des Rheingaues
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I. Der Pfarrbezirk Oestrich
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2. Mittelheim
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3. Winkel
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https://doi.org/10.11588/diglit.60615#0054

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I. Der Pfarrbezirk Oestrich

geht es weiter: „It. so setzen vnd scheiden wir sie vmb den walt, daz sie den
teylen vnd vndersteynen sollen, also, daz den von Mittelheym daz fünftheil an
dem walt furbaz werden vnd- zugehoren soll, doby wir auch vnsern Vitzdum
schicken wollen, sie darumb zu unterscheiden“. Also gerade über die Haupt-
sache, die Angabe der Grenzen dieses Mittelheim zuerteilten Waldstückes,
schweigt sich die Urkunde aus; diese strittige Sache wird vorsichtigerweise den
erzbischöflichen Beamten zur Entscheidung überlassen, ebenso wie weiterhin
die Verteilung der gemeinsamen Schuldenlast beider Dörfer. Wenn es dann
ferner heisst: „Item wollen vnd bescheyden wir sie, daz die von Osterich vnd
Mittelheym furbaz in eyme Ampt blyben sollen, dorin sie mit andern Dorffern,
die dartzu gehorent vnd bizher gewest sin, doch also, daz die von Mittelheym
vnss, vnsern Nachkomen vnd dem Stifte zu Mentze an beden, sturen, reysen,
vssziehen, dinsten vnd andern Sachen ein fünffteil tun vnd geben sullen für sich
befunden, als die von Osterich vnd sie gemeynlich bizher getan vnd gegeben
han“, so steht das zwar in dem richtigen Verhältnis, wenn wir annehmen, dass
die obige Bestimmung über die Waldteilung auch für die Teilung der Acker-
flur gilt, es lässt sich dies aber nicht mit den Tatsachen selbst in Einklang
bringen; denn die Steuern Mittelheims betragen, wie uns die spätere Landtafel
vom Jahre 1605 zeigt, damals etwa den vierten Teil der von Oestrich.17} Wie
aber war es überhaupt möglich, dergleichen urkundlich festzulegen, wo doch
die Entwickelung der Dörfer ein gewichtiges Wort mitzusprechen hatte? Ausser-
dem kann, wie wir schon gesehen haben, die Waldfrage zwischen Mittelheipj
und Oestrich nicht damals schon in dieser Weise geregelt worden sein.
Wenn Bodmann (8. 89, Anm. c) weiter aus einem alten, am Schlüsse
des 12. Jahrhunderts gefertigten Registr. bonor. et eens. Eccl. S. Joannis Bapt. 40
folgendes Zitat mitteilt: in Mittilheim vinear. iugera III cum area vna ad
edificandum, que nobis dedit Aida be. me. matrona gloriosa, so ist dies Güter-
verzeichnis im Darmstädter Haus- und Staatsarchiv, wohin sonst die Archive
der Mainzer Kirchen gelangt sind, nicht vorhanden. Wäre es aber zu unseren
Händen, so würden wir nach dem, was uns Bär auf Grund seiner Vertrautheit
mit den einschlägigen Quellen mitteilt und was sich auch uns an Hand echter
Urkunden bestätigt hat, Mittelheims Spuren, die erst am Ende des 13. Jahr-
hunderts auftauchen, darin vergeblich suchen.
3. Winkel.
A. Klingelmünde und St. Bartholomä.
Das ursprünglich Oestrich und Mittelheim mit umfassende alte Winkel
wird seinen Namen seiner Lage am Rhein verdanken, dessen Ufer dort einen
Winkel bilden, der früher, ehe die Lützelau sich mit dem Ufer verband,
noch viel schärfer hervorgetreten sein mag. In Originalurkunden wird der
Ort durchweg Wtnkela, Wincla, Winkelum, Winklum, Winkele, Winkel ge-
nannt. Nur höchst selten wird das k oder c dieses Ortsnamens in unver-

17) Nass. Heimatblätter 17, 77.
 
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