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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Editor]
Nassauische Annalen: Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 45.1918-1921(1921)

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Zedler, Gottfried: Kritische Untersuchungen zur Geschichte des Rheingaues
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II. Der Pfarrbezirk Eltville
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3. Das Kloster Eberbach
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III. Der Pfarrbezirk Geisenheim
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1. Geisenheim
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https://doi.org/10.11588/diglit.60615#0232

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212

III. Der Pfarrbezirk Geisenheim

Eberbacher Äbte ersehen können, dass Abt Erckenbert^ nicht Eckenbert, wie
Bodmann ihn nennt, im Jahre 1228 bereits von seinem Amte zurücktrat. Das
Todesjahr Erckenberts steht nicht fest, nach 1231 kommt er aber nicht mehr
vor. Da Erckenbert schon 1221 zum Abt von Eberbach erwählt wurde, und
er vorher bereits Abt zu Arnsburg war, so dürfte er 1253 auf keinen Fall
mehr gelebt haben. Davon ganz abgesehen, könnte er in der von Bodmann
erwähnten Urkunde doch nur als Abt von Eberbach fungiert haben. Dies aber
ist nicht möglich. Erckenberts Nachfolger als Äbt war Raimund, der schon
am 1. November 1247 starb. Zur Zeit der Bodman n’schen Urkunde stand
Abt Walther an der Spitze des Klosters, der im Jahre 1257 oder 1258, ebenso
wie Abt Erckenbert, zurücktrat. Die Tatsache, dass auch hier eine Bodmann-
sche Fälschung vorliegt, ist unbestreitbar. Der Zeuge Heinrich von Dehrn ist
sonst nicht nachweisbar, sondern vorher und nachher begegnet uns zu dieser
Zeit nur Peter von Dehrn, so 1248 (Sr 530), 1257 (Sr 661) und 1260 (Sr 696).
Bodmann hat offenbar keine Kenntnis von jenem Verzeichnis der Eberbach-
schen Äbte gehabt. Wahrscheinlich hat Bär dies Verzeichnis als Endergebnis
seiner ausgedehnten Untersuchungen erst nachträglich der Einleitung seiner
Geschichte beigefügt. Den Abt Walther hat erst Bär wieder ans Licht
gezogen.
Als "weitere Eberbacher Fälschungen Bodmanns kommen (8. 120) Sr 1993,
(8. 356) Sr 2573 (vgl. oben S. 167) und (8. 346) Sr 2791 in Betracht. Sauer
denkt hier, was wenigstens die erste und letzte Urkunde betrifft, an ein Ver-
sehen Bodmanns oder einen Druckfehler. Zu einer solchen Auffassung liegt
aber einem Fälscher gegenüber, wie Bodmann, kein Anlass vor.
III. Der Pfarrbezirk Geisenheim.
1. Geisenheim.
Geisenheim, dessen Kirche im Jahre 1146 (Sr 219) von Erzbischof Hein-
rich I. von Mainz dem Domkapitel inkorporiert wurde, heisst in mittelalter-
lichen Urkunden in der Regel Gisenheim (Gysenheim). Schott (Sr 58; 80,9;
170) und Bodmann (Sr 258, 332, 445) machen daraus gewöhnlich Gisinheim,
was sich in unverdächtigen Urkunden nur ein einziges Mal (1187, Sr 286) findet.
Dass in der volkstümlichen Aussprache der unbetonte Vokal der zweiten Silbe
hier und da unterdrückt wurde, scheint die Urkunde Sr 257 zu bezeugen, in der
ein Arnoldus de Gisnheim auftritt, wenn anders hier nicht ein blosses Versehen
des Schreibers vorliegt. Der Umstand, dass das Kloster Fulda hier Besitzungen
hatte, hat es bewirkt, dass Geisenheim urkundlich von allen rheirgauischen
Orten am frühesten vorkommt (Dronke Nr. 68, Sr 2). Auch das Erzstift
Mainz muss hier reiche Einkünfte besessen haben, wie die Urkunde von 1128
(Sr 176) lehrt, in der Erzbischof Adelbert I. dem Domkapitel jährlich 6 Fuder
Wein aus Geisenheim verleiht. Stimming (S. 47) schliesst aus dieser Stelle
auf das Vorhandensein eines grossen erzbischöflichen Wirtschaftshofes in Geisen-
heim, allein es kann sich hier lediglich um Abgaben handeln. Hätte das Erz-
stift innerhalb der Geisenheimer Gemarkung grössere, eigene Güter besessen,
 
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