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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Hrsg.]
Nassauische Annalen: Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 62.1951

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Struck, Wolf-Heino: Das Georgenstift in Limburg und die historischen Kräfte des Limburger Raumes im Mittelalter
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https://doi.org/10.11588/diglit.62671#0080
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66 Wolf Heino Struck

Am 3. Mai 1371 verlieh der Papst anstelle des zum Bisehof von Speyer erwählten
Adolf dem Kardinalpresbyter vom Titel des Hl. Eusebius, Stephan de Poissy,
die Propstei des Stiftes233). Der Kardinalpresbyter verpachtete die Einkünfte der
Propstei insgesamt an das Limburger Stiftskapitel234). Nach dessen Tod verlieh
der Papst die Stiftspropstei am 7. Jan. 1374 dem Wilhelm von Isenburg235).
Er behielt seine Domherrenstellung in Speyer und die Pfarrei Oberkleen bei.
Zwar waren im 15. Jahrhundert noch mehrere Mainzer Domherren zugleich
Pröpste des Georgenstifts in Limburg236). Aber päpstliche Provisionen, die auch
weiterhin vorkamen, hatten die Rechtslage doch unklar gemacht. Seit 1534 erhob
dann Kurtrier Anspruch auf Ernennung des Propstes237). Zum letzten Mal hat
Mainz 1603 versucht, seinem Kandidaten den Besitz der Propstei zu verschaffen.
Kurtrier wußte sieh schließlich mit der Kurie dahin zu einigen, daß der Erz-
bischof drei Kandidaten vorschlug und der Papst einem davon die Propstei zu
verleihen hatte. Seit 1729 sicherte der Trierer Erzbischof seinem Domkapitel in
der Wahlkapitulation zu, daß er die Limburger Propstei nur mit einem Mitglied
des Trierer Domkapitels besetzen würde237).
Bei der Zielsetzung unserer Betrachtung konnte die eigene Leistung des
Limburger Raumes nicht voll gewürdigt werden. Das verwickelte Machtver-
hältnis, die Überlagerung verschiedener Herrschaftsreehte vermittelt aber zu-
gleich einen Eindruck von der Bedeutung, die der Stadt durch ihre Lage und,
dadurch bedingt, als wirtschaftlicher Faktor eignete. Doch der Raum, der sich
zunächst im Aufgabenkreis des Georgenstifts und dann in dem Lebensbereich
der Stadt spiegelte, war nicht stark genug, um sich frei zu halten von äußeren
Einwirkungen und zum Zentrum einer eigenständigen Machtballung zu werden.
In dem Ringen zwischen Kurmainz und Kurtrier mußte diejenige Richtung
siegen, die in der natürlichen räumlichen Zuordnung wohl der schwächere Teil
war, die aber seit der unumgänglichen Ostausdehnung das stärkere Interesse an
diesem Gebiet besaß. Mainz standen östlich weite andere Gebiete offen, und der
Verfall der Reichsgewalt machte auch die zweite Bindung nach Süden zunichte.
In hohem Maße hatte Trier allerdings seinen Erfolg der Persönlichkeit des Erz-
bischofs Baldewin zu verdanken.

233) Sauerland IV nr. 813; M. Domarus, Beiträge zur Gesch. des St. Georgsstiftes I (Nass.
Heimat, Beil. z. Landeszeitung nr. 13 vom 10. Aug. 1935).

234) StAW. Abt. 40, 483 u. 533. — 235) Sauerland IV nr. 998.

236) W. Kisky, Die Domkapitel der geistl. Kurfürsten in ihrer persönl. Zusammensetzung im

14. u. 15. Jh. (1906) S. 118 nr. 32; S. 136 nr. 214 u. 216; S. 139 nr. 252; S. 150 nr. 376.

237) Götze, Beiträge S. 300 ff.

238) J. Kremer, Studien zur Gesch. der Trierer Walilkapitulationen (Westdeutsche Zs., Erg.-
Heft 16, 1911) S. 27. Im Jahre 1788 machte ein Schriftsteller die alten Urkunden über die Mainzer
Rechte in Limburg aus dem Archiv des Erzstiftes bekannt, sehr erstaunt, daß man in Mainz so
ganz die früheren Gerechtsame vergessen hatte (Über das Patronatsrecht der Propstei Limburg
a. d. Lahn, in: Mainzer Monatsschrift von geistl. Sachen 4, 1788 I S. 17—34 u. 105—114).
 
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