168 ' Literaturbesprechung
sind. Hartrad I. von 1129 bis 1145 leben zu lassen, ist schon insofern fragwürdig, als 1145 ein
Druckfehler Von Gudenus für 1141, die auf dieses Jahr datierte Urkunde aber eine Fälschung ist.
Noch schlechter bestellt ist es um Hartrad II., der mit dem Druckfehler von 1145 bzw. der ihm
zugrundeliegenden Fälschung von 1141 anfängt und mit einer mehr als verdächtigen Urkunde
von 1194 aufhört. Bei Beyer, Mittelrhein. UB II Nr. 136 aus Kindlingers Sammlung abgedruckt,
vermutet Dr. P. Acht, der Bearbeiter des Mainzer UB, eine Schottsche, das Staatsarchiv Kob-
lenz eine Bodmannsche Fälschung. Nicht berücksichtigt für die Unterscheidung der Generationen
ist die Urkunde Erzbischof Hillins von Trier für Kloster Arnstein v. J. 1163 (Her quet, UB
Arnstein Nr. 4), nach der Hartrad v. Merenberg Und seine Frau Irmgard ihre Schenkung mit Zu-
stimmung ihrer Kinder und Erben machen, auch nicht die zweifellos echte Überlieferung des
Limburger Stiftes, nach der Hartrad V. Merenberg und seine Frau Irmgard um 1135 lebten
(C. Knetsch, Limburger Chronik 14/15). Der Ansatz Hartrads III. für die Jahre 1186—1233 und
die Annahme seiner zweifachen Verheiratung mit Guda, der Tochter Gerhards v. Hainhausen
(1210), und Elisabeth, der Tochter Graf Werners v. Wittgenstein (1224& —33), scheitert bereits
daran, daß 1214 Mai 29 (Dobenecker, Reg. Thuring. II Nr. 1585) und 1215 Apr. 3 (Böhmer-
Will, Reg. d. Erzb. v. Mainz II 160 Nr. 236) Hartrad der Ältere und der Jüngere unterschieden
werden. Die bei Möller anonym bleibende Tochter Konrads aus dem Jahre 1256 ist von mir
längst als eine von 1244—63 bezeugte Frau Dietrichs des Jüngeren v. Isenburg (1238-—73) mit
dem Namen Jutta erkannt worden. Der Speyerer Domherr Eberhard (1276—1302) begegnet
ohne namentliche Erwähnung unter den Kindern seiner Eltern bereits 1249, dann von 1276-—97
als Kanoniker, von 1299—-1308 aber als Dekan des Domstiftes Speyer. Besonders unerfreulich
ist die Verwirrung in Möllers vorletzter Generation, in der er den Brüdern Gottfried (1271—-95,
und nicht 1281—94) und Hartrad, dem Propst von Wetzlar (1281—1317, und nicht 1316), Gott-
frieds Sohn Hartrad (1306—28, und nicht 1281 — 1326) zum Bruder gibt. Übersehen ist schließlich,
um weitere Mängel zu übergehen, daß Kunigunde (1343—82) vor ihrer zweiten Ehe mit Reinhard
v. Westerburg mit Siegfried v. Wittgenstein verheiratet war.
Es ist anzuerkennen, daß Möller die Verpflichtung empfindet, das Problem der Gleiberger
Erbschaft im Zusammenhang der Merenberger Genealogie einer Lösung zuzuführen. Er ver-
sucht, die Annahmen F. Uhlhorns (Gesch. d. Grafen v. Solms im Mittelalter, 1931 S. 41/46) zu
berichtigen, überzeugt aber schon darum nicht, weil er ein oft erörtertes und fürwahr mit vielen
Vorurteilen und Schwierigkeiten belastetes Problem in wenig Zeilen lösen will. Es sprengte den
Rahmen einer Buchbesprechung, wollten wir an dieser Stelle sämtliche hierher gehörige Fragen
aufrollen. Es sei nur unter Vorbehalt einer ausführlichen Untersuchung darauf hingewiesen, daß
die Grafen Hermann (1095—1104) und Dietrich (1095—1104) als Grafen v. Luxemburg-Gleiberg
völlig imaginär sind und, sofern sie urkundlich vorkommen, sich als Grafen v. Heimbach-Ahr
erweisen. Bei der Lösung des Problems wird man vielmehr davon ausgehen müssen, daß als Erben
des Grafen Konrad v. Luxemburg und seiner Witwe Clementia (1129) deren Enkel Konrad
(1131—36) und Wilhelm (1131—58) anzusprechen sind. In die folgende Generation gehören als
Wilhelms Kinder der 1148 bereits verstorbene Sohn Wilhelm und eine um 1155/1197 belegte
Salome, deren Gatte bis jetzt unbekannt blieb, die aber als Mutter einer Tochter Mechthild und
Schwiegermutter des Pfalzgrafen Rudolf von Tübingen Ganerbin zu Metternich ist. Wesentlich
für die Klärung der anstehenden Fragen ist zweifellos auch jene bereits erwähnte Fälschung auf
das Jahr 1141 mit den Zeugen Gerlach und Reinbold v. Isenburg und Vater und Sohn Hartrad
v. Merenberg.
Bei dieser Gelegenheit darf ich anmerken, daß mich Dr. H. Gensicke auf einen Godefridus
de Mirinberc laicus aufmerksam machte, der nach den Annales necrologici Prumienses (M. G.,
SS. XIII 1881,223, Z. 32) 1101 starb. Ob er mit unserem Merenberg in Zusammenhang gebracht
werden darf, erscheint zweifelhaft. Vielleicht gehört er zu der bei Löwen in Belgien gelegenen
„Merenburch", die nach Urkunden von 1329 Sept. 21 u. 24 von Arnold von Hoeclem dem Grafen
Wilhelm von Hennegau und Holland zu Lehen aufgetragen wurde (Alph. Wauters, Table chrono-
logique IX 1896, 343/344).
Eine seiner Stammtafeln widmet Möller der „bisher wenig beachteten, aber geschichtlich
nicht ganz unbedeutenden Familie" von Metz, die in mehreren ihrer Glieder das Vicedominat
zu Worms bekleidete. Die Bedeutung der Familie wäre noch deutlicher geworden, wenn Verf.
darauf hingewiesen hätte, daß ihr der Dichter des Nibelungenliedes in dem Truchsessen Ortewin
von Metz ein Denkmal gesetzt hat (Jul. R. Dieterich, Der Dichter des Nibelungenliedes, 1923
S. 45, 53/55, 86). Auch der Minnesänger Walter von Metz, der um 1245 angesetzt wird und dessen
Tiroler Herkunft keineswegs gesichert ist, hätte erwähnt werden sollen, zumal sein Name auf das
Geschlecht der Walter von Hausen hinweist, deren Rechtsnachfolger im kölnischen Lehen des
bei Lorsch gelegenenen Hausen die Herren von Metz nachweislich seit der ersten Hälfte des
sind. Hartrad I. von 1129 bis 1145 leben zu lassen, ist schon insofern fragwürdig, als 1145 ein
Druckfehler Von Gudenus für 1141, die auf dieses Jahr datierte Urkunde aber eine Fälschung ist.
Noch schlechter bestellt ist es um Hartrad II., der mit dem Druckfehler von 1145 bzw. der ihm
zugrundeliegenden Fälschung von 1141 anfängt und mit einer mehr als verdächtigen Urkunde
von 1194 aufhört. Bei Beyer, Mittelrhein. UB II Nr. 136 aus Kindlingers Sammlung abgedruckt,
vermutet Dr. P. Acht, der Bearbeiter des Mainzer UB, eine Schottsche, das Staatsarchiv Kob-
lenz eine Bodmannsche Fälschung. Nicht berücksichtigt für die Unterscheidung der Generationen
ist die Urkunde Erzbischof Hillins von Trier für Kloster Arnstein v. J. 1163 (Her quet, UB
Arnstein Nr. 4), nach der Hartrad v. Merenberg Und seine Frau Irmgard ihre Schenkung mit Zu-
stimmung ihrer Kinder und Erben machen, auch nicht die zweifellos echte Überlieferung des
Limburger Stiftes, nach der Hartrad V. Merenberg und seine Frau Irmgard um 1135 lebten
(C. Knetsch, Limburger Chronik 14/15). Der Ansatz Hartrads III. für die Jahre 1186—1233 und
die Annahme seiner zweifachen Verheiratung mit Guda, der Tochter Gerhards v. Hainhausen
(1210), und Elisabeth, der Tochter Graf Werners v. Wittgenstein (1224& —33), scheitert bereits
daran, daß 1214 Mai 29 (Dobenecker, Reg. Thuring. II Nr. 1585) und 1215 Apr. 3 (Böhmer-
Will, Reg. d. Erzb. v. Mainz II 160 Nr. 236) Hartrad der Ältere und der Jüngere unterschieden
werden. Die bei Möller anonym bleibende Tochter Konrads aus dem Jahre 1256 ist von mir
längst als eine von 1244—63 bezeugte Frau Dietrichs des Jüngeren v. Isenburg (1238-—73) mit
dem Namen Jutta erkannt worden. Der Speyerer Domherr Eberhard (1276—1302) begegnet
ohne namentliche Erwähnung unter den Kindern seiner Eltern bereits 1249, dann von 1276-—97
als Kanoniker, von 1299—-1308 aber als Dekan des Domstiftes Speyer. Besonders unerfreulich
ist die Verwirrung in Möllers vorletzter Generation, in der er den Brüdern Gottfried (1271—-95,
und nicht 1281—94) und Hartrad, dem Propst von Wetzlar (1281—1317, und nicht 1316), Gott-
frieds Sohn Hartrad (1306—28, und nicht 1281 — 1326) zum Bruder gibt. Übersehen ist schließlich,
um weitere Mängel zu übergehen, daß Kunigunde (1343—82) vor ihrer zweiten Ehe mit Reinhard
v. Westerburg mit Siegfried v. Wittgenstein verheiratet war.
Es ist anzuerkennen, daß Möller die Verpflichtung empfindet, das Problem der Gleiberger
Erbschaft im Zusammenhang der Merenberger Genealogie einer Lösung zuzuführen. Er ver-
sucht, die Annahmen F. Uhlhorns (Gesch. d. Grafen v. Solms im Mittelalter, 1931 S. 41/46) zu
berichtigen, überzeugt aber schon darum nicht, weil er ein oft erörtertes und fürwahr mit vielen
Vorurteilen und Schwierigkeiten belastetes Problem in wenig Zeilen lösen will. Es sprengte den
Rahmen einer Buchbesprechung, wollten wir an dieser Stelle sämtliche hierher gehörige Fragen
aufrollen. Es sei nur unter Vorbehalt einer ausführlichen Untersuchung darauf hingewiesen, daß
die Grafen Hermann (1095—1104) und Dietrich (1095—1104) als Grafen v. Luxemburg-Gleiberg
völlig imaginär sind und, sofern sie urkundlich vorkommen, sich als Grafen v. Heimbach-Ahr
erweisen. Bei der Lösung des Problems wird man vielmehr davon ausgehen müssen, daß als Erben
des Grafen Konrad v. Luxemburg und seiner Witwe Clementia (1129) deren Enkel Konrad
(1131—36) und Wilhelm (1131—58) anzusprechen sind. In die folgende Generation gehören als
Wilhelms Kinder der 1148 bereits verstorbene Sohn Wilhelm und eine um 1155/1197 belegte
Salome, deren Gatte bis jetzt unbekannt blieb, die aber als Mutter einer Tochter Mechthild und
Schwiegermutter des Pfalzgrafen Rudolf von Tübingen Ganerbin zu Metternich ist. Wesentlich
für die Klärung der anstehenden Fragen ist zweifellos auch jene bereits erwähnte Fälschung auf
das Jahr 1141 mit den Zeugen Gerlach und Reinbold v. Isenburg und Vater und Sohn Hartrad
v. Merenberg.
Bei dieser Gelegenheit darf ich anmerken, daß mich Dr. H. Gensicke auf einen Godefridus
de Mirinberc laicus aufmerksam machte, der nach den Annales necrologici Prumienses (M. G.,
SS. XIII 1881,223, Z. 32) 1101 starb. Ob er mit unserem Merenberg in Zusammenhang gebracht
werden darf, erscheint zweifelhaft. Vielleicht gehört er zu der bei Löwen in Belgien gelegenen
„Merenburch", die nach Urkunden von 1329 Sept. 21 u. 24 von Arnold von Hoeclem dem Grafen
Wilhelm von Hennegau und Holland zu Lehen aufgetragen wurde (Alph. Wauters, Table chrono-
logique IX 1896, 343/344).
Eine seiner Stammtafeln widmet Möller der „bisher wenig beachteten, aber geschichtlich
nicht ganz unbedeutenden Familie" von Metz, die in mehreren ihrer Glieder das Vicedominat
zu Worms bekleidete. Die Bedeutung der Familie wäre noch deutlicher geworden, wenn Verf.
darauf hingewiesen hätte, daß ihr der Dichter des Nibelungenliedes in dem Truchsessen Ortewin
von Metz ein Denkmal gesetzt hat (Jul. R. Dieterich, Der Dichter des Nibelungenliedes, 1923
S. 45, 53/55, 86). Auch der Minnesänger Walter von Metz, der um 1245 angesetzt wird und dessen
Tiroler Herkunft keineswegs gesichert ist, hätte erwähnt werden sollen, zumal sein Name auf das
Geschlecht der Walter von Hausen hinweist, deren Rechtsnachfolger im kölnischen Lehen des
bei Lorsch gelegenenen Hausen die Herren von Metz nachweislich seit der ersten Hälfte des