Eine neue Quelle zur Geschichte König Adolfs von Nassau 75
oberste als Teil eines lateinischen geistlichen Textes um 1300 keine weitere Be-
achtung verdiente, die beiden inneren aber, die am Rande etwas zum Vorschein
kamen, durch ihre zierliche kursive Urkundenschrift sofort auffielen. Nachdem
die Blätter voneinander gelöst waren, ließen die immer wiederkehrenden Satz-
anfänge Nos Adolfus etc. oder Adolfus etc. und der Inhalt zur Überraschung er-
kennen, daß ich Abschriften von Ürkunden König Adolfs von Nassau vor mir
hatte. Eine nähere Prüfung ergab sodann, daß hier Bruchstücke einer aus der
Kanzlei König Adolfs stammenden registerartigen Formularsammlung vor-
liegen.
Die beiden Doppelblätter waren miteinander verleimt und zur Verkleinerung
des Formats am Rande umgeschlagen, am oberen ca. 1,5—1,8 cm, an dem vor-
deren seitlichen und dem unteren Rand ca. 2,5 cm. Um sie in dieser Form zu-
sammenzuhalten, war der Umschlag an diesem Seitenrand mit zahlreichen
Stichen vernäht. Diese Naht greift jedoch nicht in den Schriftspiegel hinein,
während durch den oberen Umschlag die erste Schriftzeile stellenweise betroffen
ist. Die hintere Hälfte der Blätter aber hatte man durch starke Beschneidung an
das gewünschte Format angepaßt. Unglücklicherweise wurde der Rücken des
Zehntregisters nicht auf den Innenrand der Blätter, sondern noch auf die vordere
Texthälfte der Doppelblätter verlegt. Dadurch hat diese durch die Stiche der
Heftung an einigen Stellen gelitten und ist vor allem der Text der hinteren
Blätter stärker beschnitten, als es sonst zur Anpassung der Pergamente an das
ca. 10,2 cmbreite Zehntregister nötig geworden wäre. Denn auch unsere Formular
blätter weisen ein kleines Format auf und werden sich deshalb für den Umschlag
des Zehntregisters als besonders geeignet empfohlen haben. Eine weitere Be-
schädigung des Textes ist dadurch eingetreten, daß die beiden Außenseiten mit
schwarzbrauner Farbe bestrichen sind. Daraus ist zu folgern, daß man beim
Georgenstift das Pergamentblatt mit dem geistlichen Text, das ebenfalls durch
braune Farbe unlesbar gemacht ist, als äußeren Umschlag erst hinzufügte, als
jene Blätter mit den Urkunden König Adolfs durch den Gebrauch des Zehnt-
verpachtungsregisters im Laufe der Zeit schadhaft wurden und ihren Zweck als
Umschlag nicht mehr recht erfüllten. Im 19. Jahrhundert hat man über den alten
Pergamentumschlag noch einen braunen Pappdeckel geheftet.
Der Text der ersten Innenseite des einen Doppelblattes setzt sich auf der
ersten Außenseite des anderen fort. Die beiden Doppelblätter stellen also zu-
sammengehörige Stücke einer Lage dar. Dagegen bricht der Text der ersten
Innenseite des zweiten Doppelblattes ab, während die zweite Innenseite desselben
Blattes mit dem Schlußteil einer anderen Urkunde einsetzt. Also fehlen Blätter
innerhalb der Lage. Da das erste Blatt mit einer Überschrift beginnt, dürfen wir
vermuten, daß mit ihm eine neue Lage anfängt. Nehmen wir an, daß die Lage,
wie es besonders häufig der Fall war, den Umfang einer Quaternio hatte, also
durch vier Doppelblätter, 8 Blätter, gebildet wurde, so fehlen die beiden inneren
Doppelblätter. Die erhaltenen Blätter sind in der gleichen Reihenfolge, die sie in
der Lage einnahmen, als Umschlag verwandt. Demnach könnte die Formel-
sammlung 1506 bei Einrichtung jenes Limburger Zehntregisters noch unversehrt
gewesen sein. Alte Heftungslöcher lassen sich auf den Blättern nicht entdecken,
wenngleich diese Feststellung infolge ihres schadhaften Zustandes nicht völlig
zweifelsfrei ist. Doch muß es danach als wahrscheinlich gelten, daß die Blätter
nicht zu einem Buch zusammengeheftet, sondern nur lose zu einer Lage, ver-
bunden waren. Die Akten des Limburger Georgenstifts, die man jedoch bereits
früher auf der Suche nach Handschriften oder Inkunabeln weitgehend ihrer alten
Pergamenteinbände beraubt hat, wurden ergebnislos nach weiteren Blättern
jener Formularsammlung durchgesehen. Daraus und aus dem Fehlen einer
Paginierung wird man aber selbstverständlich nicht schließen dürfen, daß wirk-
lich einst nicht mehr als diese eine Lage vorhanden war. Denn sind nicht die
Innenblätter unseres Fragmentes auch verloren ? Die Überschrift des vorderen
oberste als Teil eines lateinischen geistlichen Textes um 1300 keine weitere Be-
achtung verdiente, die beiden inneren aber, die am Rande etwas zum Vorschein
kamen, durch ihre zierliche kursive Urkundenschrift sofort auffielen. Nachdem
die Blätter voneinander gelöst waren, ließen die immer wiederkehrenden Satz-
anfänge Nos Adolfus etc. oder Adolfus etc. und der Inhalt zur Überraschung er-
kennen, daß ich Abschriften von Ürkunden König Adolfs von Nassau vor mir
hatte. Eine nähere Prüfung ergab sodann, daß hier Bruchstücke einer aus der
Kanzlei König Adolfs stammenden registerartigen Formularsammlung vor-
liegen.
Die beiden Doppelblätter waren miteinander verleimt und zur Verkleinerung
des Formats am Rande umgeschlagen, am oberen ca. 1,5—1,8 cm, an dem vor-
deren seitlichen und dem unteren Rand ca. 2,5 cm. Um sie in dieser Form zu-
sammenzuhalten, war der Umschlag an diesem Seitenrand mit zahlreichen
Stichen vernäht. Diese Naht greift jedoch nicht in den Schriftspiegel hinein,
während durch den oberen Umschlag die erste Schriftzeile stellenweise betroffen
ist. Die hintere Hälfte der Blätter aber hatte man durch starke Beschneidung an
das gewünschte Format angepaßt. Unglücklicherweise wurde der Rücken des
Zehntregisters nicht auf den Innenrand der Blätter, sondern noch auf die vordere
Texthälfte der Doppelblätter verlegt. Dadurch hat diese durch die Stiche der
Heftung an einigen Stellen gelitten und ist vor allem der Text der hinteren
Blätter stärker beschnitten, als es sonst zur Anpassung der Pergamente an das
ca. 10,2 cmbreite Zehntregister nötig geworden wäre. Denn auch unsere Formular
blätter weisen ein kleines Format auf und werden sich deshalb für den Umschlag
des Zehntregisters als besonders geeignet empfohlen haben. Eine weitere Be-
schädigung des Textes ist dadurch eingetreten, daß die beiden Außenseiten mit
schwarzbrauner Farbe bestrichen sind. Daraus ist zu folgern, daß man beim
Georgenstift das Pergamentblatt mit dem geistlichen Text, das ebenfalls durch
braune Farbe unlesbar gemacht ist, als äußeren Umschlag erst hinzufügte, als
jene Blätter mit den Urkunden König Adolfs durch den Gebrauch des Zehnt-
verpachtungsregisters im Laufe der Zeit schadhaft wurden und ihren Zweck als
Umschlag nicht mehr recht erfüllten. Im 19. Jahrhundert hat man über den alten
Pergamentumschlag noch einen braunen Pappdeckel geheftet.
Der Text der ersten Innenseite des einen Doppelblattes setzt sich auf der
ersten Außenseite des anderen fort. Die beiden Doppelblätter stellen also zu-
sammengehörige Stücke einer Lage dar. Dagegen bricht der Text der ersten
Innenseite des zweiten Doppelblattes ab, während die zweite Innenseite desselben
Blattes mit dem Schlußteil einer anderen Urkunde einsetzt. Also fehlen Blätter
innerhalb der Lage. Da das erste Blatt mit einer Überschrift beginnt, dürfen wir
vermuten, daß mit ihm eine neue Lage anfängt. Nehmen wir an, daß die Lage,
wie es besonders häufig der Fall war, den Umfang einer Quaternio hatte, also
durch vier Doppelblätter, 8 Blätter, gebildet wurde, so fehlen die beiden inneren
Doppelblätter. Die erhaltenen Blätter sind in der gleichen Reihenfolge, die sie in
der Lage einnahmen, als Umschlag verwandt. Demnach könnte die Formel-
sammlung 1506 bei Einrichtung jenes Limburger Zehntregisters noch unversehrt
gewesen sein. Alte Heftungslöcher lassen sich auf den Blättern nicht entdecken,
wenngleich diese Feststellung infolge ihres schadhaften Zustandes nicht völlig
zweifelsfrei ist. Doch muß es danach als wahrscheinlich gelten, daß die Blätter
nicht zu einem Buch zusammengeheftet, sondern nur lose zu einer Lage, ver-
bunden waren. Die Akten des Limburger Georgenstifts, die man jedoch bereits
früher auf der Suche nach Handschriften oder Inkunabeln weitgehend ihrer alten
Pergamenteinbände beraubt hat, wurden ergebnislos nach weiteren Blättern
jener Formularsammlung durchgesehen. Daraus und aus dem Fehlen einer
Paginierung wird man aber selbstverständlich nicht schließen dürfen, daß wirk-
lich einst nicht mehr als diese eine Lage vorhanden war. Denn sind nicht die
Innenblätter unseres Fragmentes auch verloren ? Die Überschrift des vorderen