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Praktische. Vorbemerkungen.

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Stecher, Koffergrammophone, Radioapparate (auf beson-
deren Antrag) und Reiseschreibmaschinen,
Fahrpreisermäßigungen auf den Italienischen Staats-
bahnen für Ausländer 50—70%:
a) 50% für Einzelreisende (Hin- und Rückreise);
b) 70% für Reisegesellschaften (Hin- und Rückreise) von mindestens
8 Personen;
c) 70% für Hochzeitsreisende (auch silberne und goldene Hochzeit);
d) Touristen-Netzkarten für das ganze Netz der Italienischen Staats-
bahnen.
Zu a) und b): Die Grundfabrkarte muß in einem ausländischen Reise-
büro, auf einer italienischen Grenzstation oder in einem Reisebüro
ital. Hafenstädte bzw. Zollflughäfen gelöst werden; Inhaber dieser
Fahrkarten erhalten jedoch an allen italienischen Bahnschaltern
gegen Vorzeigung des Passes und der im Ausland gelösten Fahr-
karte die gleiche Ermäßigung für jede andere Strecke der Italieni-
schen Staatsbahnen. Reiseweg und Fahrtunterbrechungen be-
liebig. Mindestaufenthalt in Italien 6 Tage. Gültigkeitsdauer
60 Tage, Verlängerung um 5 — 60 Tage möglich (Zuschlag).
Zu c): Bedingung für Gewährung der 70prozentigen Hochzeitsreisen-
Ermäßigung ist der Besuch von Rom; im übrigen freie Wahl des
Reiseweges. Gültigkeitsdauer 30 Tage, Verlängerung nicht mög-
lich.
Zu d): Touristen-Net.zkarten mit besonderer Ermäßigung für Ausländer
sind nur bei den Auslandsagenturen der CIT, des Reisebüros Cook
und Wagons Lits und der American Exvress Co. erhältlich. Gül-
tigkeit für 6, 12 oder 15 Tage. Benutzung aller Züge ohne Zu-
schlag.
Infolge dieser weitgehenden allgemeinen Vergünstigungen
für Ausländer, die das ganze Jahr über gelten, sind die üb-
rigen zahlreichen Ermäßigungen auf den Italienischen Staats-
bahnen — wie Saisonermäßigungen, Besuch von Messen und
Ausstellungen usw. — für Ausländer, die sich länger als
6 Tage in Italien aufhalten, kaum von Bedeutung. Nähere
Auskünfte über alle Reiseangelegenheiten durch die CIT und
andere größere Reisebüros.
Gepäck. Das Handgepäck soll die Maße 50x30x25 cm
und das Gewicht von 20 kg nicht übersteigen.
Für die Aufbewahrung des Handgepäcks am Bahnhof
(Deposita bagagli) zahlt man 1,10 L. pro Stück und Tag. —
Gepäckträger (Facchini) werden nach Tarif bezahlt, der in
den Bahnhöfen angeschlagen sein muß. Für 1 Gepäckstück
0,50 — 1 L., für jedes weitere Stück 0,25—0,50 L.
Geld. An Zahlungsmitteln dürfen z. Z. (Frühjahr 1937)
für Reisezwecke von Deutschland nach Italien pro Monat
und Person 400 in Reisekreditbriefen, Akkreditiven,
Hotelgutscheinen (S. 24) oder Reiseschecks ausgeführt wer-
 
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