Fortsetzung des vorigen Abschnitts.
Vom
Noa bis auf die Zeiten des Berufs Mosis.
Inhalt.
§ l Befehle welche GOtt dem Noa ertheilet. §. -. Beschaffenheit der Religion
nach der Sündflut. §. z. Ursache der dem Abraham u. s. w. geschehenen
Verheisungen. §. 4. Ihre Hoffnung bey den göttlichen Verheisungen. §. 5.
Grund der Religion der wahren Gläubigen. §» 6. Glaube des Abrahams. §.7.
Warum das Gesetz der Beschneidung dem Abraham gegeben worden. §. 8. Am
merkungen. §. 9. Das jüdische Volk wrrd zum Verwahrer der göttlichen Verhei-
lungen auserwählet. §. io. Religionsverfassung desselben. §. n. Die Beschnei-
dung ift bey den Israeliten beständig ausgeübet worden. §. ir. Verderbniß unter
ihnen. §. iz. Beschluß der Verfassung der Israeliten vor dem mosaischen Gesetz.
^Aobald Noa, nach der Sündflut , aus dem Kasten gegangen war,
ließ er sein erstes seyn dem HErrn ein Dankopfer zu bringen. Dieser welche
nahm solches auch gnädig auf , segnete den Noa , und erneuerte
dessen Gewalt über alle lebendige Geschöpfe, wie auch die Erlaubniß eben so theilet.
frey davon zu speisen , als von den Früchten der Erde ; Er verbot ihm
aber, das Fleisch der Thiere zu essen wenn das Blut noch darin wäre.
Er untersagte Menschenblut zu vergiesen , und befahl , den Mord mit dem
Tod zu bestrafen (i). Er gab ihm auch einen auserordentlichen Segen von
Frucht -
fl) Das Gebot den Todfchlag zu be-
strafen , war, als ein natürliches Gesetz,
bereits vor der Sündflut bekannt. Weil
aber die Kainiter häufig darwider gehandelt
Hatten : so gefiel es GOtt, diese Grausam-
keit nach der Sündflut ausdrücklich zu ver-
bieten. Die Ursache aber warum Eer auch
das Verbot vom Vlut der Thiere zu esseu,
hinzugefüget habe, soll, einiger Meynung
(A.R. O. 4» Theil. L. Gtvc?.)
nach, seyn, weil der Genuß des Bluts zum
Zorn, zur Rachgierde und zur Grausam-
keit anreizen könne. Allein, GOtt selbst
erkläret sich deßwegen anderwärts (g.Mof.
,7,11. 12.) , nämlich, daß das Leben
des Fleisches in dem Blut bestehe, und daß
solches zur Versöhnung der Seelen dienen,
daher von niemanden gegessen werden sollte.
Vom
Noa bis auf die Zeiten des Berufs Mosis.
Inhalt.
§ l Befehle welche GOtt dem Noa ertheilet. §. -. Beschaffenheit der Religion
nach der Sündflut. §. z. Ursache der dem Abraham u. s. w. geschehenen
Verheisungen. §. 4. Ihre Hoffnung bey den göttlichen Verheisungen. §. 5.
Grund der Religion der wahren Gläubigen. §» 6. Glaube des Abrahams. §.7.
Warum das Gesetz der Beschneidung dem Abraham gegeben worden. §. 8. Am
merkungen. §. 9. Das jüdische Volk wrrd zum Verwahrer der göttlichen Verhei-
lungen auserwählet. §. io. Religionsverfassung desselben. §. n. Die Beschnei-
dung ift bey den Israeliten beständig ausgeübet worden. §. ir. Verderbniß unter
ihnen. §. iz. Beschluß der Verfassung der Israeliten vor dem mosaischen Gesetz.
^Aobald Noa, nach der Sündflut , aus dem Kasten gegangen war,
ließ er sein erstes seyn dem HErrn ein Dankopfer zu bringen. Dieser welche
nahm solches auch gnädig auf , segnete den Noa , und erneuerte
dessen Gewalt über alle lebendige Geschöpfe, wie auch die Erlaubniß eben so theilet.
frey davon zu speisen , als von den Früchten der Erde ; Er verbot ihm
aber, das Fleisch der Thiere zu essen wenn das Blut noch darin wäre.
Er untersagte Menschenblut zu vergiesen , und befahl , den Mord mit dem
Tod zu bestrafen (i). Er gab ihm auch einen auserordentlichen Segen von
Frucht -
fl) Das Gebot den Todfchlag zu be-
strafen , war, als ein natürliches Gesetz,
bereits vor der Sündflut bekannt. Weil
aber die Kainiter häufig darwider gehandelt
Hatten : so gefiel es GOtt, diese Grausam-
keit nach der Sündflut ausdrücklich zu ver-
bieten. Die Ursache aber warum Eer auch
das Verbot vom Vlut der Thiere zu esseu,
hinzugefüget habe, soll, einiger Meynung
(A.R. O. 4» Theil. L. Gtvc?.)
nach, seyn, weil der Genuß des Bluts zum
Zorn, zur Rachgierde und zur Grausam-
keit anreizen könne. Allein, GOtt selbst
erkläret sich deßwegen anderwärts (g.Mof.
,7,11. 12.) , nämlich, daß das Leben
des Fleisches in dem Blut bestehe, und daß
solches zur Versöhnung der Seelen dienen,
daher von niemanden gegessen werden sollte.



