Zweyter Abschnitt.
Von der Theokratie,
bis auf die Einsetzung eines weltlichen Königs über das
Volk GOttes.
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Inhalt.
?. i. /Kingang. §. -. Haiipigrnnd aller Staalen in der Weli. ?. ;. Die höchste
Gewalt im israelitischen Staat. §. 4. Die ganz gewöhnliche Regierungsart
beym israelitischen Volk. tz. 5. Was die höchste Gewalt sey, und worin sie be-
stehe. §. 6. Wie solche bey dem israelitischen Staat sich befunden, in der Gewalt
Gesetze zu geben. §. 7. Weltliche Policeygefetze. §. 8. Strafgesetze. §. y.
Auslegung der Gesetze. §. io. Ertheilung gewisser Freyheiten. §. ". Die
Macht Krieg zu führen. z. ir. Das Recht der Schatzung und rechtlicher Aus-
sprüche. §. iz. Einsetzung der Nnterobrigkeiten. §. -4. GOtt behielt sich die
Obergewalt über sein Volk vor, bis solches einen menschlichen König verlangte.
§. 15. In Ansehung der Theokratie war Moses der erste und vornehmste Oberbefehls-
haber dieses Volks. §. 16. Er ordnete seine Unterrichter. ^ 17. Er ordnet,
auf Befehl GOttes, ein besonders Collegium. Z. 18. Veranlassung darzu. H. ry.
Die Beschäftigung dieses Eollegii. §. 20. Der israelitische Staat war also eine
ordentlich göttliche Regierung. §. 21. Deren zweyfache Verfassung: erstlich unter
dem Moses und Josua; für das andere unter den Richtern. §. 22. Verfassung des
Kirchenwesens unter der Theokratie, tz. 2;. Veränderungen in Kirchensachen nach dem
Tod des Josua. §. 24. Hergestellte gute Einrichtung nachher unter dem Samuel,
tz. 25. Einrichtung des Priesterthums und Kirchenwesens annoch in der Wüste. §. 26.
Anordnung der Priester. §. 27. Anordnung des Hohenpriesters und Ordnung der
Unterpriester. §. 28. Amt des Hohenpriesters, der nachgesetzten Häupter und der
andern Priester. §. 29. Besondere gemeinschaftliche Verrichtung einiger Priester.
§. zo. Einrichtung der bürgerlichen Verfassung. tz. zi. Staatsverfassung unter
dein Josua. §. zr. Bey der Besitznehmung des Landes Canaan. §. zz. Israe-
litische Republik unter, den Richtern. §. z4. Verfall der guten Ordnung unter
den Richtern. §. ;§. Ansehen der Richter, und wie sie ihrem Amt fürgestanden.
Von der Richterin Debora. Z. ;6. Aufrichtung der guten Ordnung in der bürger-
lichen Regierung unter dem Samuel.



