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Zürcher Kunstgesellschaft [Hrsg.]
Neujahrsblatt / Zürcher Kunstgesellschaft — 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.43215#0008
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I

Erfüllung von vornherein verlagt, und alle lſonîtigen Perſuche in dieler
Richtung ſcheiterten. Aber ſelbſt für die Sammlungen genügte der Raum
im Künlſtlergut-Sebäude je länger deſto weniger. Um einen Zuwachs an
Hängeraum zu erzielen, wurden daher im Fahre 1886 die Teitlich beleuch-
teten Säle im erîten Stock des Kunitgebäudes in einen einzigen großen
Oberlichtiaal umgewandelt. Ganze 54 m? betrug der SGevinn dieles Um-
baus. « Trotz dieler momentanen Hilke» ~ Chreibt der genannte Ehro-
nilt ~ « ilt aber die Zeit nicht mehr kerne, wo die Frage eines neuen
Kunſtgebäudes abermals an die Gelellſchaft herantreten wird, und vird
es alsdann viel Scharkfinn und große Summen Seldes erfordern, wenn
dielelbe noch leidlich gelöſt werden oll».

Mit dieſer Peripektive entlaſſen uns die « Gedenkblätter». 140 Mit-
glieder zählte im Zentenarjubiläumsjahr die Gelellſchatt. Wie ernſt es
ihr ſchon damals mit einem Neubau war, zeigt wohl am besten die Tat-
ſache, dat, als die SGelſellſchaft durch das Nchöne kegat des im Auguîit 1885
veritorbenen Profeſsſor Ru d. Holzh alb in den Beſitz von 100,000 Fr.
gelangte, beschloiſen wurde, von dieler Summe 60,000 Fr. auszuſcheiden
a zur Sründung eines Neubaufonds v. Zu Beginn desſelben Fahres 1885,
am 6. Fanuar, war Herr alt Stadtrat k and o lt geltorben. Von Ende 1881
bis Herbît 1883 hatte er das Präſidium der Künltlergeſellſchaft bekleidet;
Seſundheitsrückſichten zwangen ihn zur Niederlegung dieles Amtes. Aber
die Selellſchaft hatte er nicht vergelſen: er ſetzte lie, zugleich mit der
eidg. Kupferſtichiammlung im Polytechnikum, zum Erben leiner reichen
Kunſtiammlung ein. Er tat aber noch ein Weiteres : er Iprach in ſleinem
Testament der Stadtgemeinde Zürich das Recht zu, leine Liegenſchaft unter
beitimmten Bedingungen zu einem niedrigen Preis zu übernehmen. Nur
ſollte ſeiner Witwe die Nutznießzung unbeſchränkt gewahrt bleiben, « für
ſo lange als lie in dem Wohnhaule (am Hirſchengraben) leben vill ».
Was aber die Verwendung der ganzen lLiegenſchakt betrifft, Io verfügte
der Teſtator, daß lie « nur zu öffentlichen oder gelellſchaktlichen Zwecken,
beiſpielsweile ein Klubhaus, ein Künſtlerhaus, eine Gewerbeſchule » ver-
wendet werden Iolle, wobei das Wohnhaus und der obere Teil des Gartens
möglicht im jetzigen Zultande zu belaſſen ſleien. Die Stadtgemeinde Zürich
hatte dieles kegat angenommen. Und nun ilt es recht interelſant zu lehen,
wie die Künſtlergelellîchaft Nchon ſehr bald nachher ihre Blicke auf diele
liandoltîiche Liegenſchaft gerichtet hat als paſſenden Platz für ein neues
Kunitgebäude. Wir laîſen dem von dem Präſidenten Prof. Ful. Stadler
erſtatteten Bericht für die Fahre 1885 und 1886 über diele Schritte

das Mort :
 
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