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Schwäbisch Gmünd [Hrsg.]; Nitsch, Alfons [Bearb.]
Urkunden und Akten der ehemaligen Reichsstadt Schwäbisch Gmünd 777 bis 1500 (Band 2): 1451 bis 1500 — Schwäbisch Gmünd, 1967

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https://doi.org/10.11588/diglit.43814#0274
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ausdrücklichen Arrestmandates die Zehentfrüchte auch dieses Jahr
eingezogen haben, beantragt er, über sie die angedrohte Strafe der
Exkommunikation zu verhängen (O. D.). Etwa 1498
A 538 Verzeichnis der Fragen, welche auf Antrag der Klosterfrauen von den
Zeugen der klagenden Partei beantwortet werden sollen (O. D.).
Etwa 1498
A 539 Protokoll über die Aussagen von 12 Zeugen, die auf Antrag der Klä-
ger über den Klosterhof befragt wurden. Es sind dies: Ulrich Bücheier,
Georg Leutel, Bartholome Meulin, Johannes Hüpschhans, Johann Na-
gel, Ulrich Rechberger, die Kapläne Johannes Köpfer und Jakob Sai-
ler, Altbm. Johann Scheurer, Bm. Ludwig Härer, Ulrich Brügel des
Rats und Frühmesser Jakob Fischer. Bedeutsam sind die gleichlauten-
den Aussagen des Altbm. Scheurer und des Bm. Härer, daß Abt und
Konvent des Klosters Lorch das Patronatsrecht der Gmünder Pfarr-
kirche zunächst dem Gmünder Rat zum Kauf angeboten haben, daß
aber der Kauf nicht zustande kam und hierauf die Pfarrkirche dem
Domkapitel in Augsburg inkorporiert wurde (O. D.). Etwa 1498
A 540 Der Anwalt der beklagten Klosterschwestern erhebt gegen die Zeu-
genaussagen den Einwand, daß die Kläger damit die Behauptungen der
Klageschrift nicht bewiesen haben (O. D.). Etwa 1498
A 541 Nach Darlegung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bit-
ten die Schwestern einen Ungenannten um Rat, wie auf die letzte
Replik der Kläger zu antworten wäre (O. D.). Etwa 1498
A 542 Aufzeichnungen der Priorin über die Verhandlungen von Juli 1496
bis Januar 1498 (O. D.). 1498
A 543 Die Priorin an den Bischof von Augsburg: Da der von den Kloster-
frauen angebotene Vergleich vom Domkapitel abgelehnt worden ist,
bitten sie den Bischof, ihre Appellation gegen das Urteil von 1500
April 8 durch seinen Kurier nach Rom befördern zu lassen (o. T.).
1500
A 544 Johannes Baldung macht die Schwestern auf 3 Punkte aufmerksam,
die in der 2. Instanz eine günstige Wendung herbeiführen könnten,
bittet aber, unbedingt einen Rechtskundigen zu Rate zu ziehen (O. D.).
Nach 1500
A 545 Bericht über die Schlußverhandlung in 2. Instanz: Der Anwalt der
Kläger zählt nochmals die einzelnen Äcker und Wiesen auf, aus denen
die Klosterfrauen dem Domkapitel keinen Zehnten entrichtet haben.
Das Urteil lautet: Die Schwestern werden verurteilt, den Klägern die-
sen Zehnten zu entrichten (o. T.). 1522
Or. und Kop. Pap., meist lat., B 185 Bit. 450r/2 und 453 im HStASt. —
Siebe auch die Urkundenregesten 2304 und 2310.
d) Einkünfte der gotteszellischen Pfarrpfründen
A 546 Iggingen: Die Pfründe besitzt Haus mit Hofraite, die Widemhöfe in
Iggingen und Herlikofen, ein Drittel des Kleinzehnten, so weit das

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