ausdrücklichen Arrestmandates die Zehentfrüchte auch dieses Jahr
eingezogen haben, beantragt er, über sie die angedrohte Strafe der
Exkommunikation zu verhängen (O. D.). Etwa 1498
A 538 Verzeichnis der Fragen, welche auf Antrag der Klosterfrauen von den
Zeugen der klagenden Partei beantwortet werden sollen (O. D.).
Etwa 1498
A 539 Protokoll über die Aussagen von 12 Zeugen, die auf Antrag der Klä-
ger über den Klosterhof befragt wurden. Es sind dies: Ulrich Bücheier,
Georg Leutel, Bartholome Meulin, Johannes Hüpschhans, Johann Na-
gel, Ulrich Rechberger, die Kapläne Johannes Köpfer und Jakob Sai-
ler, Altbm. Johann Scheurer, Bm. Ludwig Härer, Ulrich Brügel des
Rats und Frühmesser Jakob Fischer. Bedeutsam sind die gleichlauten-
den Aussagen des Altbm. Scheurer und des Bm. Härer, daß Abt und
Konvent des Klosters Lorch das Patronatsrecht der Gmünder Pfarr-
kirche zunächst dem Gmünder Rat zum Kauf angeboten haben, daß
aber der Kauf nicht zustande kam und hierauf die Pfarrkirche dem
Domkapitel in Augsburg inkorporiert wurde (O. D.). Etwa 1498
A 540 Der Anwalt der beklagten Klosterschwestern erhebt gegen die Zeu-
genaussagen den Einwand, daß die Kläger damit die Behauptungen der
Klageschrift nicht bewiesen haben (O. D.). Etwa 1498
A 541 Nach Darlegung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bit-
ten die Schwestern einen Ungenannten um Rat, wie auf die letzte
Replik der Kläger zu antworten wäre (O. D.). Etwa 1498
A 542 Aufzeichnungen der Priorin über die Verhandlungen von Juli 1496
bis Januar 1498 (O. D.). 1498
A 543 Die Priorin an den Bischof von Augsburg: Da der von den Kloster-
frauen angebotene Vergleich vom Domkapitel abgelehnt worden ist,
bitten sie den Bischof, ihre Appellation gegen das Urteil von 1500
April 8 durch seinen Kurier nach Rom befördern zu lassen (o. T.).
1500
A 544 Johannes Baldung macht die Schwestern auf 3 Punkte aufmerksam,
die in der 2. Instanz eine günstige Wendung herbeiführen könnten,
bittet aber, unbedingt einen Rechtskundigen zu Rate zu ziehen (O. D.).
Nach 1500
A 545 Bericht über die Schlußverhandlung in 2. Instanz: Der Anwalt der
Kläger zählt nochmals die einzelnen Äcker und Wiesen auf, aus denen
die Klosterfrauen dem Domkapitel keinen Zehnten entrichtet haben.
Das Urteil lautet: Die Schwestern werden verurteilt, den Klägern die-
sen Zehnten zu entrichten (o. T.). 1522
Or. und Kop. Pap., meist lat., B 185 Bit. 450r/2 und 453 im HStASt. —
Siebe auch die Urkundenregesten 2304 und 2310.
d) Einkünfte der gotteszellischen Pfarrpfründen
A 546 Iggingen: Die Pfründe besitzt Haus mit Hofraite, die Widemhöfe in
Iggingen und Herlikofen, ein Drittel des Kleinzehnten, so weit das
222
eingezogen haben, beantragt er, über sie die angedrohte Strafe der
Exkommunikation zu verhängen (O. D.). Etwa 1498
A 538 Verzeichnis der Fragen, welche auf Antrag der Klosterfrauen von den
Zeugen der klagenden Partei beantwortet werden sollen (O. D.).
Etwa 1498
A 539 Protokoll über die Aussagen von 12 Zeugen, die auf Antrag der Klä-
ger über den Klosterhof befragt wurden. Es sind dies: Ulrich Bücheier,
Georg Leutel, Bartholome Meulin, Johannes Hüpschhans, Johann Na-
gel, Ulrich Rechberger, die Kapläne Johannes Köpfer und Jakob Sai-
ler, Altbm. Johann Scheurer, Bm. Ludwig Härer, Ulrich Brügel des
Rats und Frühmesser Jakob Fischer. Bedeutsam sind die gleichlauten-
den Aussagen des Altbm. Scheurer und des Bm. Härer, daß Abt und
Konvent des Klosters Lorch das Patronatsrecht der Gmünder Pfarr-
kirche zunächst dem Gmünder Rat zum Kauf angeboten haben, daß
aber der Kauf nicht zustande kam und hierauf die Pfarrkirche dem
Domkapitel in Augsburg inkorporiert wurde (O. D.). Etwa 1498
A 540 Der Anwalt der beklagten Klosterschwestern erhebt gegen die Zeu-
genaussagen den Einwand, daß die Kläger damit die Behauptungen der
Klageschrift nicht bewiesen haben (O. D.). Etwa 1498
A 541 Nach Darlegung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bit-
ten die Schwestern einen Ungenannten um Rat, wie auf die letzte
Replik der Kläger zu antworten wäre (O. D.). Etwa 1498
A 542 Aufzeichnungen der Priorin über die Verhandlungen von Juli 1496
bis Januar 1498 (O. D.). 1498
A 543 Die Priorin an den Bischof von Augsburg: Da der von den Kloster-
frauen angebotene Vergleich vom Domkapitel abgelehnt worden ist,
bitten sie den Bischof, ihre Appellation gegen das Urteil von 1500
April 8 durch seinen Kurier nach Rom befördern zu lassen (o. T.).
1500
A 544 Johannes Baldung macht die Schwestern auf 3 Punkte aufmerksam,
die in der 2. Instanz eine günstige Wendung herbeiführen könnten,
bittet aber, unbedingt einen Rechtskundigen zu Rate zu ziehen (O. D.).
Nach 1500
A 545 Bericht über die Schlußverhandlung in 2. Instanz: Der Anwalt der
Kläger zählt nochmals die einzelnen Äcker und Wiesen auf, aus denen
die Klosterfrauen dem Domkapitel keinen Zehnten entrichtet haben.
Das Urteil lautet: Die Schwestern werden verurteilt, den Klägern die-
sen Zehnten zu entrichten (o. T.). 1522
Or. und Kop. Pap., meist lat., B 185 Bit. 450r/2 und 453 im HStASt. —
Siebe auch die Urkundenregesten 2304 und 2310.
d) Einkünfte der gotteszellischen Pfarrpfründen
A 546 Iggingen: Die Pfründe besitzt Haus mit Hofraite, die Widemhöfe in
Iggingen und Herlikofen, ein Drittel des Kleinzehnten, so weit das
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