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Autenrieth, Jakob Friedrich; Normann, Philipp Christian Friedrich von [Hrsg.]
Säze aus der Policey- Handlungs- und Finanz-Wissenschafft — Stuttgart, [1778] [VD18 90418816]

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https://doi.org/10.11588/diglit.27851#0008
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37-
Eure starke und plöZliche Erhöhung der Auflagen gereicht dem
Staat zum Vortheil, wann sie auf solche Dinge gelegt wird, wel-
che den schädlichen Lurum unterhalten.
Z8.
Ausgehende Waaren müßen mit geringeren Abgaben belegt
werden, als eingehende.
39-
Wann der auswärtige Verschluß einer Maare abnimmt, so
müßen die Auflagen auf solche vermindert oder ganz aufgehoben wer-
den.
40.
Es ist nicht allgemein richtig, daß kein baares Geld m den
Schaz gelegt werden solle.
 
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