386
Ortsbcschvcibmig.
Gcricht, Frevcl, Strafen und Bußen; doch wurde im Urtheil vom
21. Jan. 1549 zwischen Pcter und Michael von Sternensels einer--
seits uud der Herrschaft Württemberg andererfeits der lctzteren in
ctlichen Fällen ein Mitklagensrecht in Malefizsachen eingeräumt. Die
Grundherrschaft bezog in einem Lesonders versteinten Bezirk vom
großen Zehenten den Rest der Deutsche Orden, in dem gleichen
Bezirk vom kleincn Zehenten die Pfarrei Ochseuberg die Pfarrei
LconLroun Daneben hatte Sterneufels noch Lehengüter, Zinse
und Gefälle der verschievenstcn Art. Den 19. April 1610 wurde
sür Ochsenberg, Michclbach und Zäberfeld eine eigene Erbordnung
zwischcn Ehegattcn, welche ohne letztwillige Verfügung sterben,
publicirt.
Den 10. Febr. 1749 verkauften die Gebrüder Ludwig Vern-
hard von St., württembergischer Geheimerratl) und Hofmarschall, und
Karl Alerauder von St., kurpfälzischer Kämmcrer, die fternenfelstfchen
Orte Ochsenberg, Michelbach, Zaberseld und der Familie Antheil an
Leonbronn, nebst dem Pstzen- und Riesenhofe, Allod und Lehen, an
den Herzog Karl Eugen von Württembcrg sür 300,000 und 8500 fl.
Schlüsselgeld. Ochsenberg zählte damals 33 Häuser, 19 Scheuern,
und das Simplum der Steuer zum Kanton Kraichgau Letrug 100 fl.
39 kr. Es entstanv nun aber wcgen des Besteuerungsrechts in den
verkausten Orten zwischen Württemberg und diesem Kanton ein Prozeß
vor dem Reichshofrath, welcher nach ciner Dauer von etlichen 30 Jahren
den 1. Juli 1783 durch gütlichen Vergleich dahin erledigt wurde,
daß die Nitterschaft sich des angefprochenen Bestcuerungsrechtes, sowie
der sür das Verflosfene gemachten Forderungen gänzlich LegeLen,
das herzogliche Haus aber der Ritterfchaft 115000 fl. Lezahlen sollte.
Der kaiserliche Hof bestätigte zwar den Vergleich uicht (Reuß Staats-
canzlei 2, 394. 8, 470), allein der Kanton Kraichgau erklärte den
7. Nov. 1791 stch trotz dcsscn für die Anerkennung desselben und
des dahin enthalteuen Verztchts auf die Steuer und die damit ver-
Lundenen Nechte.
Ochsenberg Lildete nunmehr samt den Amtsortcn Leoubronn, Zabcr-
seld und Michelbach ein eigenes Kammerschreibercigut mit eincm
StaLsamtmann und Kcller, sowie dcm Rechte, cinen ALgeordncten
zur Landschaft zu schicken. Mit der letztcren verglich sich Herzog
Karl Eugen den 21. März 1749 dahin, daß der neue Erwerb der-
selben für die UeLernahme von 60,000 fl. am Kausschilling inkor-
porirt werden, hinsichtlich der Steuern und deren Verwendung äber
es hier wie Lei andcren dcr Landfchast inkorporirten Kammerschrciberei-
orten gehalten werden solle. Jm I. 1807 wurde der StaL aufge-
hoben und wurden die Orte dem Oberamt Güglingen, in dcr Folge
Lem Oberamt Brackenheim zugetheilt.
Was insbefondere das Schloß anlangt, so war dasselbe auch
Ortsbcschvcibmig.
Gcricht, Frevcl, Strafen und Bußen; doch wurde im Urtheil vom
21. Jan. 1549 zwischen Pcter und Michael von Sternensels einer--
seits uud der Herrschaft Württemberg andererfeits der lctzteren in
ctlichen Fällen ein Mitklagensrecht in Malefizsachen eingeräumt. Die
Grundherrschaft bezog in einem Lesonders versteinten Bezirk vom
großen Zehenten den Rest der Deutsche Orden, in dem gleichen
Bezirk vom kleincn Zehenten die Pfarrei Ochseuberg die Pfarrei
LconLroun Daneben hatte Sterneufels noch Lehengüter, Zinse
und Gefälle der verschievenstcn Art. Den 19. April 1610 wurde
sür Ochsenberg, Michclbach und Zäberfeld eine eigene Erbordnung
zwischcn Ehegattcn, welche ohne letztwillige Verfügung sterben,
publicirt.
Den 10. Febr. 1749 verkauften die Gebrüder Ludwig Vern-
hard von St., württembergischer Geheimerratl) und Hofmarschall, und
Karl Alerauder von St., kurpfälzischer Kämmcrer, die fternenfelstfchen
Orte Ochsenberg, Michelbach, Zaberseld und der Familie Antheil an
Leonbronn, nebst dem Pstzen- und Riesenhofe, Allod und Lehen, an
den Herzog Karl Eugen von Württembcrg sür 300,000 und 8500 fl.
Schlüsselgeld. Ochsenberg zählte damals 33 Häuser, 19 Scheuern,
und das Simplum der Steuer zum Kanton Kraichgau Letrug 100 fl.
39 kr. Es entstanv nun aber wcgen des Besteuerungsrechts in den
verkausten Orten zwischen Württemberg und diesem Kanton ein Prozeß
vor dem Reichshofrath, welcher nach ciner Dauer von etlichen 30 Jahren
den 1. Juli 1783 durch gütlichen Vergleich dahin erledigt wurde,
daß die Nitterschaft sich des angefprochenen Bestcuerungsrechtes, sowie
der sür das Verflosfene gemachten Forderungen gänzlich LegeLen,
das herzogliche Haus aber der Ritterfchaft 115000 fl. Lezahlen sollte.
Der kaiserliche Hof bestätigte zwar den Vergleich uicht (Reuß Staats-
canzlei 2, 394. 8, 470), allein der Kanton Kraichgau erklärte den
7. Nov. 1791 stch trotz dcsscn für die Anerkennung desselben und
des dahin enthalteuen Verztchts auf die Steuer und die damit ver-
Lundenen Nechte.
Ochsenberg Lildete nunmehr samt den Amtsortcn Leoubronn, Zabcr-
seld und Michelbach ein eigenes Kammerschreibercigut mit eincm
StaLsamtmann und Kcller, sowie dcm Rechte, cinen ALgeordncten
zur Landschaft zu schicken. Mit der letztcren verglich sich Herzog
Karl Eugen den 21. März 1749 dahin, daß der neue Erwerb der-
selben für die UeLernahme von 60,000 fl. am Kausschilling inkor-
porirt werden, hinsichtlich der Steuern und deren Verwendung äber
es hier wie Lei andcren dcr Landfchast inkorporirten Kammerschrciberei-
orten gehalten werden solle. Jm I. 1807 wurde der StaL aufge-
hoben und wurden die Orte dem Oberamt Güglingen, in dcr Folge
Lem Oberamt Brackenheim zugetheilt.
Was insbefondere das Schloß anlangt, so war dasselbe auch