Schwaigcrn.
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Neipperg: dcn 8. Jun. 1302 verkaufte Waramunv von N. 24 Malter
Noggen und Gülten allhier dem Kloster Maulbronn um 60 Pfd.
Hllr. (St.-A.), den 2. Apr. 1331 Reinbot von N. mit seinem
Antheil an der Burg N. auch seine Rechte zu seinem Gut zu Schwaigern
an Leuten in Dors in Wald oder an Feld um 110 Pfd. Hllr. dem
Grafen Mrich von Württemberg (Sattler Gr. 1. Forts. 123). Das
letztere Haus hatte schou im 14. Jahrhundert die hiesige Vogtei,
welche es nach dem Lehenlagcrbuch von 1344—91 an verschiedene
Personen verlieh, so den 14. Juli 1344 an Reinhard von Neipperg
(„die Vogtei, die des von Hirschhorn war"), scrner an Heinrich von
Lausen („einen Theil an der Vogtei"), an Kuntz vom Stain von
Neipperg („das Viertel der Vogtei zu Schwaigern dem Dors in
dem Graben"). Den 9. Jan. 1366 gab Heinrich Göler von Neip-
perg an seine Schweftersöhne, drei Gebrüder von Sachsenheim, alle
seine hiesigen Güter, darunter „die Lehnung und die Kastvogtei zu
der Kirche und dem Kirchensatz mit allen Rechten und Zugehörden",
und im I. 1370 empstngen diese Lrei von Württemberg zu Lehen
„das Viertel bei der Kirche, das des alten Gölers von Neipperg
war". Den 22. Okt. 1377 erhielt nun aber Eberhard von Neip-
perg als württembergisches Lehen nicht nur die seinem Vater Rein-
hard zugestandene Vogtei, sondern auch die Güter, wclche Konrad
von Neippcrg, genannl vom Stain, hieselbst inne hatte, ausgenommen
den nicht zum Lehen gehörigen Zehenten, und seit dem 30. Juli 1420
wird Schwaigern das Dorf ohne den Zehenten als württembergisches
Mannlehen der Familie Neipperg bis in die neuesten Zeiten aufgeführt.
Die hohe Obrigkeit und niedere Vogteilichkeit, das Pis epi8-
eopule u. s. w. allhier stund somit in der Folge der Familie Neip-
perg als solches Mannlehen zu, und die Stadt steuerte zum Ritter-
kanton Kraichgau. Den Blutbann erhielten Eberhard und Reinhard
von N. im I. 1444 von K. Sigmund als Reichslehen. Jn Folge
des Tagsbefehls Napoleons I. vom 19. Dec. 1805 nahm Würltem-
berg in diesem Monat als Landesherr Besitz von der Stadt, und
durch die Rheinbundsakte vom 12. Juli 1806 wurde die Einver-
leibung ins Königreich Lollendet.
Wann Schwaigern Stadtgerechtigkeit erhielt, ist nicht nachweisbar.
Als Einzelnheiten aus seiner Geschichte sind folgende hervorzu-
heben. Den 12. Febr. 1436 gab K. Friedrich III. dem Flecken S.
aus Bitten Wilhelms von N. die Erlaubniß, jährlich zweimal einen
Markt, auch alle Dienstage einen Wochenmarkt halten zu dürsen.
— Während des 30jährigen Krieges brach am 25. April (5.
Mai) 1622, der Markgras Georg Friedrich von Baden-Durlach
mit ungesähr 15—20,000 Mann, 20 Geschützen und 1800 Rüst-
zeug- und Gepäckwagen von Schwaigern auf, um Tilly nachzufolgen,
verlor aber schon am 26. d. M. die Schlacht bei Ober-Eisisheim
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Neipperg: dcn 8. Jun. 1302 verkaufte Waramunv von N. 24 Malter
Noggen und Gülten allhier dem Kloster Maulbronn um 60 Pfd.
Hllr. (St.-A.), den 2. Apr. 1331 Reinbot von N. mit seinem
Antheil an der Burg N. auch seine Rechte zu seinem Gut zu Schwaigern
an Leuten in Dors in Wald oder an Feld um 110 Pfd. Hllr. dem
Grafen Mrich von Württemberg (Sattler Gr. 1. Forts. 123). Das
letztere Haus hatte schou im 14. Jahrhundert die hiesige Vogtei,
welche es nach dem Lehenlagcrbuch von 1344—91 an verschiedene
Personen verlieh, so den 14. Juli 1344 an Reinhard von Neipperg
(„die Vogtei, die des von Hirschhorn war"), scrner an Heinrich von
Lausen („einen Theil an der Vogtei"), an Kuntz vom Stain von
Neipperg („das Viertel der Vogtei zu Schwaigern dem Dors in
dem Graben"). Den 9. Jan. 1366 gab Heinrich Göler von Neip-
perg an seine Schweftersöhne, drei Gebrüder von Sachsenheim, alle
seine hiesigen Güter, darunter „die Lehnung und die Kastvogtei zu
der Kirche und dem Kirchensatz mit allen Rechten und Zugehörden",
und im I. 1370 empstngen diese Lrei von Württemberg zu Lehen
„das Viertel bei der Kirche, das des alten Gölers von Neipperg
war". Den 22. Okt. 1377 erhielt nun aber Eberhard von Neip-
perg als württembergisches Lehen nicht nur die seinem Vater Rein-
hard zugestandene Vogtei, sondern auch die Güter, wclche Konrad
von Neippcrg, genannl vom Stain, hieselbst inne hatte, ausgenommen
den nicht zum Lehen gehörigen Zehenten, und seit dem 30. Juli 1420
wird Schwaigern das Dorf ohne den Zehenten als württembergisches
Mannlehen der Familie Neipperg bis in die neuesten Zeiten aufgeführt.
Die hohe Obrigkeit und niedere Vogteilichkeit, das Pis epi8-
eopule u. s. w. allhier stund somit in der Folge der Familie Neip-
perg als solches Mannlehen zu, und die Stadt steuerte zum Ritter-
kanton Kraichgau. Den Blutbann erhielten Eberhard und Reinhard
von N. im I. 1444 von K. Sigmund als Reichslehen. Jn Folge
des Tagsbefehls Napoleons I. vom 19. Dec. 1805 nahm Würltem-
berg in diesem Monat als Landesherr Besitz von der Stadt, und
durch die Rheinbundsakte vom 12. Juli 1806 wurde die Einver-
leibung ins Königreich Lollendet.
Wann Schwaigern Stadtgerechtigkeit erhielt, ist nicht nachweisbar.
Als Einzelnheiten aus seiner Geschichte sind folgende hervorzu-
heben. Den 12. Febr. 1436 gab K. Friedrich III. dem Flecken S.
aus Bitten Wilhelms von N. die Erlaubniß, jährlich zweimal einen
Markt, auch alle Dienstage einen Wochenmarkt halten zu dürsen.
— Während des 30jährigen Krieges brach am 25. April (5.
Mai) 1622, der Markgras Georg Friedrich von Baden-Durlach
mit ungesähr 15—20,000 Mann, 20 Geschützen und 1800 Rüst-
zeug- und Gepäckwagen von Schwaigern auf, um Tilly nachzufolgen,
verlor aber schon am 26. d. M. die Schlacht bei Ober-Eisisheim