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Brtslieschreibung.
Burgstall Hohenstein samt Fischenz der Stadt sür die Erreichnng
jener österreichischen Einwilligung, allein es kam noch zu längeren
Verhandlungen über den Kauf, insbesondere auch das der Verkän-
serin versprochene Leibgeding, und noch den 17. Febr. 1421 sagte
Gr. Hermann von Sulz der Stadt die Aufrechterhaltung des Verkauss-
briefs zu. Den 7. Dec. 1437 versprach Gr. Johann von Sulz der
Stadt Rottweil, wenn sie ihm innerhalb des nächsten halben Jahres
behülflich sei, das Schloß N. — aus wessen Gewalh ist nicht bekannt —
zu seinen Handen zu bringen, dasselbe zu einem offcnen Haus sür
sie zu machen; er setzte sich auch wirklich in dessen Besitz und hielt
im I. 1466 mehrere Johanniterritter allhier mit Hab und Gut
gefangen. Noch im I. 1475 wurden die Gebr. Gr. Alwig und
Rudolf vou Sulz von Herz. Sigmund von Oesterreich mit Schloß
N., dem Dietinger Thann und dazugehörigen Dörfern belehnt, und
den 30. März 1528 verpfändete Gr. Rudols von Sulz das Schloß
mit allen Zugehörungen an den Hofschreiber und Bürger zu Rott-
weil Gall Möckh. Allein den 3. Mai 1580 verkausten die Vor-
münder des Gr. Christoph von Sulz, Domherrcn zu Köln und Straß-
burg, das Haus und Schloß N., das jedoch damals nicht mehr be-
wohnbar war, als ein frei adelich Gut mit seinem Bezirk Zwing
und Bann, der Kirche, dem Kirchensatz und der Kaplanei, St. Mi-
chaels Psründ genannt, Zehenten, Zinsen und Gülten, überhaupt
allen Rechten und Zugehörden — „ausgenontmen die Malefiz, so
mit Hand und Band des Nachrichters zu strafen uud der Stadt
Rottweil zuständig" — um 6000 fl. an I)r. Johann Spretter von
Kreidenstein, gewesenen sulzischen Statthalter und Vormundschastsrath,
in dessen Familie das Gut blieb, bis es Hans Adam Spretter
den 18. Febr. 1648 dem Rottwciler Bürger Christoph Linbau über-
ließ. Schon den 26. desselben Monats aber verkauste es der letztere
wieder an den kurcölnischen Nath und constanzischen Domprosteiober-
amtmann Ludwig Wietz als ein freiadelig Gut mit der oben be-
schriebenen Zugehörde. Wegen des Kausschillings kam es jedoch zwi-
schen beiden zu einem Proceß, in Folge dessen das Hofgericht dem
Lindau den Besitz der Neckarburg wieder zusprach, diescr aber die-
selbe gegen Bezahlung des Kausschillingsrests von 2013 fl. 6 kr.
an die Stadt Rottweil abtrat. Allein auch Wietz und seine Gattin
Maria Salome überließen den 10. Jan. 1663 das Gut durch eine
Schenkung unter Lebenden an die Jesuiten zu Rottweil, welche ge-
wisse darauf hastende Lasten tragen und die lindauschen Ansprüche
befriedigen sollten. Vermöge eines zwischen der Stadt nnd den
Jesuiteu den 24. Jan. 1665 geschlossenen Vergleiches überließ nun
Brtslieschreibung.
Burgstall Hohenstein samt Fischenz der Stadt sür die Erreichnng
jener österreichischen Einwilligung, allein es kam noch zu längeren
Verhandlungen über den Kauf, insbesondere auch das der Verkän-
serin versprochene Leibgeding, und noch den 17. Febr. 1421 sagte
Gr. Hermann von Sulz der Stadt die Aufrechterhaltung des Verkauss-
briefs zu. Den 7. Dec. 1437 versprach Gr. Johann von Sulz der
Stadt Rottweil, wenn sie ihm innerhalb des nächsten halben Jahres
behülflich sei, das Schloß N. — aus wessen Gewalh ist nicht bekannt —
zu seinen Handen zu bringen, dasselbe zu einem offcnen Haus sür
sie zu machen; er setzte sich auch wirklich in dessen Besitz und hielt
im I. 1466 mehrere Johanniterritter allhier mit Hab und Gut
gefangen. Noch im I. 1475 wurden die Gebr. Gr. Alwig und
Rudolf vou Sulz von Herz. Sigmund von Oesterreich mit Schloß
N., dem Dietinger Thann und dazugehörigen Dörfern belehnt, und
den 30. März 1528 verpfändete Gr. Rudols von Sulz das Schloß
mit allen Zugehörungen an den Hofschreiber und Bürger zu Rott-
weil Gall Möckh. Allein den 3. Mai 1580 verkausten die Vor-
münder des Gr. Christoph von Sulz, Domherrcn zu Köln und Straß-
burg, das Haus und Schloß N., das jedoch damals nicht mehr be-
wohnbar war, als ein frei adelich Gut mit seinem Bezirk Zwing
und Bann, der Kirche, dem Kirchensatz und der Kaplanei, St. Mi-
chaels Psründ genannt, Zehenten, Zinsen und Gülten, überhaupt
allen Rechten und Zugehörden — „ausgenontmen die Malefiz, so
mit Hand und Band des Nachrichters zu strafen uud der Stadt
Rottweil zuständig" — um 6000 fl. an I)r. Johann Spretter von
Kreidenstein, gewesenen sulzischen Statthalter und Vormundschastsrath,
in dessen Familie das Gut blieb, bis es Hans Adam Spretter
den 18. Febr. 1648 dem Rottwciler Bürger Christoph Linbau über-
ließ. Schon den 26. desselben Monats aber verkauste es der letztere
wieder an den kurcölnischen Nath und constanzischen Domprosteiober-
amtmann Ludwig Wietz als ein freiadelig Gut mit der oben be-
schriebenen Zugehörde. Wegen des Kausschillings kam es jedoch zwi-
schen beiden zu einem Proceß, in Folge dessen das Hofgericht dem
Lindau den Besitz der Neckarburg wieder zusprach, diescr aber die-
selbe gegen Bezahlung des Kausschillingsrests von 2013 fl. 6 kr.
an die Stadt Rottweil abtrat. Allein auch Wietz und seine Gattin
Maria Salome überließen den 10. Jan. 1663 das Gut durch eine
Schenkung unter Lebenden an die Jesuiten zu Rottweil, welche ge-
wisse darauf hastende Lasten tragen und die lindauschen Ansprüche
befriedigen sollten. Vermöge eines zwischen der Stadt nnd den
Jesuiteu den 24. Jan. 1665 geschlossenen Vergleiches überließ nun