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Österreichisches Archäologisches Institut [Hrsg.]
Jahreshefte des Österreichischen Archäologischen Institutes in Wien — 1.1898

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Wilhelm, Adolf: Ein Vertrag des Maussollos mit den Phaseliten
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https://doi.org/10.11588/diglit.19227#0163

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Bedeutung beizulegen, da die Inschriften von Rhodos, soviel ich sehe, nur die regel-
mäßig gebildeten Imperative mit langem O-Laute kennen und jener Stein auch sonst
Schreibfehler aufweist. Mit Oa beginnt — so will es die Logik der Sprache —■ der
Name der zum Eide verpflichteten Gegenpartei; er muss ebenso auch zu Anfang der
Zeile gestanden haben. Von einer schriftlichen Äußerung des Maussollos spricht
Z. 4 (in einem Nebensatze, wie der Coniunctiv zeigt). Dann sicher -/.aza xoc oder
vielmehr xaxce xa[ö|xa, denn zu Ende der Zeile ist für einen weiteren Buchstaben
durchaus Platz; die Abbildung in der Beschreibung der Berliner Sculpturen
rückt die letzten erhaltenen Zeichen zu weit nach rechts. In der nächsten Zeile

wird man nach Z. 2 £|i|x£verv xotc; (S)|i,oXoy]rj-
ö(j,6a]avxes Ata xal AXtov xod Täv xccl \iivoiq zu lesen haben; e^aipfftvxe? xo ßccat[X-
e^[iev]etv xotg 6)\ioXoyri\xivoic, rcox> bleibt zunächst dunkel. Dann ist wiederum

öcßJXaßewg- ö|i.6aavTov ok xocl $a- MauaawXXoc; genannt und neben ihm erschei-
MJitjciCTwXXoc; '(pi.<b-fl-yj. v.y.iv. xa . nen die Phaseliten c&aa7]Xi-; Reste eines

5 -7jjJLsvots e^xip&vxec, xö ßacn[X-. weiteren Buchstaben, wie sie Judeich ver-

x]axa5tV.ag Maö so wXXoc; <DaoTjXi| [x- zeichnet, vermag ich nicht zu erkennen,
-txäv ei xivsc; öcpet'Xovxt E(i Der Name der Phaseliten wird also Z. 3

-a . tat. xwv ok epr.poafre auv- und 4 einzusetzen und auch zu Anfang

-CTtav xaxaXacp9")^jj,£tV Stxag der folgenden Zeile zu ergänzen sein:

10 <t>a,ar)])dta,ic, xa>. 4>aarjAtxas Maua|[aü)XX-. . $aar)X]i.xäv ei' xtve? öcpetXavxc £|j. | lt^ct: —. Z. 8
-t 3ta! MauaawXXog ofioXoyTjawv . . scheint nur die Lesung yeyp ]a| TtjxaC oder

allenfalls a[v]xsct möglich. Sodann beginnt
ein neuer Satz: xwv Se fyacpoafye auv- Z. g -atav x.axaXacpö'^jxeiv Sfotcug; die Form des
Infinitivs ist als rhodisch bekannt. Die vorletzte Zeile nennt wiederum die vertrag-

8s edoö-vjaav Jtpoüeviai litl |i£av exy.XTjaiav Z. 16 f. Jouguct, mir sehr zweifelhaft) iul Söo Ixy.Xyjaiizj.
war, so lange Parallelen fehlten, Zurückhaltung ge- Der Herausgeber hat die rhodische Formel zur Er-
boten; im Hinblicke auf das Präscript des folgenden klärung nicht herangezogen. Dass diese in einem
Actenstückes säojsv tox Sau.«'. £V Tat Ssöxspov exy.Xrj- Psephisma der von Ptolemaios Philadelphos gegrün-
ofal Z. 26 erklärte ich, sie bedeute vorläufige Ge- deten Stadt Oberägyptens, die, wie Strabon 813 sagt
Währung von Proxenien in einer ersten Ekklesie, und die Steine bestätigen, ein aöaTV)|ia TCoXlTMCÖv sv
der in einer zweiten Ekklesie die endgiltige Ent- xqj 'EXX7]vix<5 -zpÖTZU) besaß, ihr Gegenstück findet,
Scheidung folgte. Mit mehr Sicherheit lässt sich über und ebenda auch die (allerdings jährigen) Prytanen
die Frage der KUpiDOi; rhodischer Psephismen, die aüv T(T) dstvi wiederkehren, die wir in dem durch
nach Swoboda (Volksbeschlüsse 17 ff.) erneuter Be- seine sövouia (Strabon 652) berühmten Rhodos (vgl.
handlung bedarf, aber in dieser Anmerkung nicht Hiller von Gärtringen, Athen. Mitth. 1895, 390 f.)
erledigt werden kann, urtheilen, seit feststeht, dass kennen, ist höchst beachtenswert. Es ist nicht an
ird (Jttav sxxXr]Ci£av zum Gegensatze 'hat iitl äuo ex- der Zeit, ohne weiteren Anhalt und nähere Unter-
yXTjaias- So heißt es in dem soeben BCH 1897, J88 suchung Schlussfolgerungen auszusprechen, aber auch,
veröffentlichten Beschlüsse aus Ptolemais: "ESojjev nicht verfrüht, auf dieses Zusammentreffen hinzu-
vff. ßouXr/t xal Tüll 8vju.ux [II-oX£|xatE]o)v (ergänzt weisen. In Antiocheia am Orontes gilt die probuleu-
Jahreshefte des österr. archäol. Institutes Bd. I. 20
 
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