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Österreichisches Archäologisches Institut [Hrsg.]
Jahreshefte des Österreichischen Archäologischen Institutes in Wien — 1.1898

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Wilhelm, Adolf: Ein Vertrag des Maussollos mit den Phaseliten
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https://doi.org/10.11588/diglit.19227#0171

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oiaXeXöad-aa heißt es in einer Inschrift aus Aigai30); hoaa §' äXXa, yaupfioXoMZ npb
xö Iv (nach Dittenberger, Sylloge n. 46) xotg ioim-zaic, xxX. in dem Vertrage der
Athener mit Selymbria CIA IV 1 p. 18, n. 61 a37). So wären auch in unserer Urkunde
die sjjLTipoa-ö-e auvßoXaia als auvßoXaia aus der Zeit vor Abschluss des gegenwärtigen
Vertrages im Gegensatze zu zukünftigen auvßoXaia, deren Behandlung vermuthlich
in dem verlorenen Theile der Inschrift geregelt war, verständlich ohne jeden Zusatz.
Fehlte ein solcher indessen nicht, so musste er in Form eines mit rcpiv eingeleiteten
Satzes erscheinen; und in der That steht Z. 9 der Infinitiv xaxaXacp{hfj[ieiv, der in
dem gegebenen Zusammenhange kaum anders als eben von einem vorangehenden
rcptv oder Ttpiv t) abhängig gedacht werden kann.38) Dann aber ist -aiav der Aus-
gang eines Substantivs, das das Subject des Satzes abgab. Es handelt sich also
um ein geschichtliches Ereignis; welcher Art, würde xaxaXacp'iWpeiv entnehmen
lassen, wäre das Wort nur eindeutig. Nahe liegt es für's erste, xaxaXafxßaveiv von
dem Besetzen einer Örtlichkeit89) zu verstehen und deren Namen in -ai'av zu
suchen. So könnte man allenfalls an die der Ostküste Lykiens vorliegende Insel
denken, die nach Skylax Periplus 100 Dionysias, nach Plinius V 35 Dionysia
hieß40). Aber davon abgesehen, dass für die Zeit unserer Inschrift doch wohl
die durch den Periplus bezeugte Namensform zu gelten hat, wie soll es überhaupt
wahrscheinlich werden, dass die Besetzung gerade dieser sicherlich unbedeu-
tenden Insel je die Phaseliten und Maussollos zu einer Neuordnung ihrer recht-
lichen Beziehungen veranlasst hat? Es mag Ortlichkeiten genüg gegeben haben,
die Gegenstand der dunklen, immer nur vorausgesetzten Begebenheit sein konnten;
ihre Namen und ihre Geschichte sind für uns verschollen und verloren. Deutungs-
versuche in dieser Richtung führen schon infolge unserer Unkenntnis der Ver-
hältnisse zu keiner glaublichen Ergänzung. Das gesuchte Wort kann aber, wenn

3G) Ebenda n. 13, vgl. Gott. gel. Anz. 1898, 205.

37) An die bekannten Bruchstücke schließt
CIA I 113 rechts oben, ein unveröffentlichtes Stück
links unten an.

3S) Vgl. Kühner, Ausführliche Grammatik 2 II
959 ff-

30) So z. B. in der Inschrift von Zelea: Bechtel,
Jonische Inschriften n. 113 Z. 6 e£ ou vj äy.pÖTioAi;
na-sAacpS-t) ütiö tov tioAitwv. Als ich in den Arch.-
epigr. Mittheil. 1894 s- 35 ff- die Inschrift CIA II
n. 160 behandelte, hätte ich für meine Ergänzung Z. 7
oüSs 7iöXta|ia oü5e xw]p^ov oder oüäs tüoXiv ouS's
9pou]ptov y.a~a>,7j4'0!iCat Xi|iiva auf den Vertrag

der Gortynier und Lappaier BCH 1885 S. 6 (Michel
Jahreshefte des cisterr. archUol. Institutes Bd. I.

Recueil n. 17) Z. 8 73 9pu)ptov r) Aiuiva xa-aAap.ßdvvj,
Z. 12 13 cppupta 73 Xi|iEvas •/.amAau.ßKVYjTa'. verweisen
können. Die Beziehung auf Philipp hatte übrigens,
seiner früheren Ansicht entgegen, auch Ulrich Köhler
mittlerweile anerkannt (Berliner Sitzungsberichte
1892, 5II1.)

40) In der Karte zu den Reisen in Lykien u. s.w.
und der Specialkarte vom westlichen Kleinasien ist
der Name dem Eilande nördlich von Olympos bei-
geschrieben, richtiger in den Formae orbis antiqui
der nordöstlich von den beiden Chelidonien und der
Eepi äxpa gelegenen Insel Garabusa (Krambusa)
zugetheilt. — [Vgl. jetzt E. Kaiinka in der Festschrift
für Heinrich Kiepert 172.]

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