Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Österreichisches Archäologisches Institut [Editor]
Jahreshefte des Österreichischen Archäologischen Institutes in Wien — 1.1898

DOI article:
Szántó, Emil: Bronzeinschrift von Olympia
DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.19227#0211

DWork-Logo
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
199

axdpiv yevcoviai xöv Ks.pl IIuppwvoc Socfuopyöv xo-
£p oe Etz ä(a)aLaxx |i,d duoSoaaai [idxe sxrcsjAcjm td XP"
10 rjjiaxa xotp cpuydosaar ai oe xt xauxwv ftdp xö ypdjx-
[jloc Tcoteot, dnoxtvexw SwtXdatov xö xa £%TC£[iTca %a-
t xö xa aTtoSwxai- ai Se xcp dSeaXxwhat e(v) xa(v) axdXav
6p dyaXjjiaxocpwpav eovxa TtdaxrjV.
„Die Sippenglieder. soll man nicht verbannen auf keinerlei Weise, weder
ein männliches noch ein weibliches, noch soll man ihr Vermögen einziehen.
Wenn aber jemand verbannt und wenn er das Vermögen einzieht, so soll er
(selbst) flüchtig sein vom Zeus zu Olympia wegen Blutschuld, und wenn der

.......verwünschen lässt, so soll er unverletzlich sein. Es soll aber dem, der

verbannt wurde, wenn er will, freistehen zurückzukehren und straflos zu sein
um aller Dinge willen, die geschehen sind nach dem Jahre, in dem Pyrrhon und
Genossen Demiurgen waren. Die nächsten Verwandten aber sollen das Vermögen
den Flüchtlingen weder herausgeben noch hinaussenden. Wenn aber jemand
etwas von diesem gegen diesen Beschluss thut, so soll er büßen das Doppelte
von dem, was er hinaussendet, und von dem, was er herausgibt. Wenn aber
jemand auf der Stele auslöscht, so soll er Strafe leiden wie ein Dieb von Götter-
bildern."

Die Überschrift Qeöc,- züya. findet sich ebenso auf den etwas älteren Inschriften
Dittenberger-Purgold n. 37 und 38, während die etwas jüngere n. 39 schon 0s6p-
xuy^a hat. Die archaischen Inschriften von Elis zeigen ein ziemlich regelloses
Schwanken zwischen a und p. Später wird der Rhotacismus strenger, und in der
Kaiserzeit ist er völlig durchgeführt. Unsere Inschrift hat das p durchgehend,
mit Ausnahme von Qeöc, der Uberschrift, wo sich in der starren Formel die ältere
Art bewahrt hat.

§ 1. xaip ok yevsatp p,a cpuyaoeajji \xdSs xax' oitoiov xpOTösv, [xdxe epaevaoxepav \xdxz
■ö'rjXuxepav, (xdxe xd xp^^^ SajioatfSnev.

Die Worte xaip yeveatp können an sich Dative oder Accusative sein. Denn
die entsprechende Accusativform, im Aeolischen gewöhnlich, ist auch für das
Eleische belegt durch die Inschriften von Olympia n. 39 Z. 15 xaxa^'aip . . - x^ptxep
und n. 2 Z. 3 [ivatg... v.a.(z)$-utciiq. Der Zusammenhang erfordert hier den Accusativ.
Dann kann xaip yeveatp Subject oder Object sein. Im ersten Falle hätte man es
mit einem Exilrecht der Geschlechter zu thun, das auszuüben ihnen vom Staate
verboten würde; im zweiten Falle würde der Grundsatz ausgesprochen, dass man
Angehörige der Geschlechter nicht verbannen dürfe; denn unmöglich kann es

Jahreshefte des österr. archäol. Institutes Bd. I. 26
 
Annotationen