Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Österreichisches Archäologisches Institut [Hrsg.]
Jahreshefte des Österreichischen Archäologischen Institutes in Wien — 1.1898

DOI Artikel:
Szántó, Emil: Bronzeinschrift von Olympia
DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.19227#0212

DWork-Logo
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
200

sich um das Verbot, ganze Geschlechter zu verbannen, handeln. Die zweite Er-
klärung wird nahegelegt durch die Zusätze spasvarcspav und {hjXüTEpav, die ebenso
sicher auf einzelne Personen gehen, wie sie grammatisch auf ysved bezogen
werden müssen. Es muss also yevsa als Collectivbegriff gefasst werden und hier
nicht Sippe als Einheit, sondern die Sippenangehörigen bedeuten. Ob damit aus-
gedrückt sein soll, dass dieser Schutz nur den Adelsgeschlechtern zu Theil werden
soll, oder ob jeder Eleier Mitglied einer yeved war, lässt sich bei unserer Un-
kenntnis der Verfassung nicht ausmachen. Nach dem schon aus Homer bekannten
Comparativ von S-ypajg ist auch der von sptjyjv statt des Positivs gesetzt, das
letztere Wort bietet übrigens statt des eleischen dppsv- die aus dem Ionischen
eingedrungene Form. Für den Comparativ verweist mich A. Wilhelm auf xwppsv-
xspov in der Inschrift von Mantineia; Keil, Göttinger Nachrichten 1895 S. 349 ff.;
vgl. Dittenberger, Hermes 1893 S. 472. Schwer zu erklären ist der Infinitiv
Sajjioaiwusv nach Analogie von yvw|j,sv neben cpuyaSetYjV. Das Wort cpuyaSsüü ist
transitiv zum Unterschied vom intransitiven cpuyaosuw in Z. 6, während attisch
cpuyaSeuw beide Bedeutungen vereinigt. — Das verbindende Ss am Anfang hat
seine Analogie in der Inschrift von Olympia n. 5. Dieses Beispiel und der
Anfang mit der solennen Formel erweisen, dass kein Zusatzgesetz vorliegt.

§ 2. ocl os xip cpuyaSswt ocl xs 1% yprfliaxa. o<x\io<jIoIol, cpsuysrü) ttottw Atöp x&Aufjiraü)
«?(xaxop xod xauapauov b br^o\vqp ch/ohzvop Yjaxw.

Wer entgegen der Bestimmung des ersten Paragraphen eine Verbannung
vornimmt oder Güter einzieht, wird selber mit Verbannung bedroht. Das kann
offenbar nur ein Magistrat sein, der kraft seiner Gewalt exiliert, oder ein Privat-
mann, der den Antrag in den Berathungskörpern stellt. Der dem Gesetze so
Zuwiderhandelnde soll vom Heiligthume des Zeus weg fliehen, was offenbar
bedeutet, dass er sogar von der Asylstätte des Gottes ausgeschlossen ist. Wie
hier rcpoc; mit dem Genetiv in dieser Bedeutung steht, so haben wir in gleichem
Sinne icpog mit dem Accusativ in der Inschrift von Olympia n. 11, wo es heißt:
/sprjv aö-cov töottöv Ata. Das wollte Ahrens verstehen als: fliehen zum Zeus und
interpretieren, dass der Flüchtling, des gesetzlichen Schutzes beraubt, nur mehr
den sacralen Schutz genießen sollte, während Dittenberger verstand: ,ein Ver-
bannter sein in seinem Verhältnis zum Zeus', eine Erklärung, die sich sachlich
mit dem Wortlaut unserer Inschrift deckt. Wenn ferner von dem cpsuysxw der
Genetiv oä^oczoc, vielleicht mit vorher zu supplierendem wg abhängig gemacht
wird, so ist für die Prägnanz des Ausdrucks der Gebrauch der Verba des An-
klagens und Verurtheilens heranzuziehen. Es wird die gegen die Gesetze vor-
 
Annotationen