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Österreichisches Archäologisches Institut [Editor]
Jahreshefte des Österreichischen Archäologischen Institutes in Wien — 1.1898

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Szántó, Emil: Bronzeinschrift von Olympia
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https://doi.org/10.11588/diglit.19227#0213

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genommene Verbannung und Confiscation einer Blutschuld gleichgestellt und so
geahndet oder, was weniger wahrscheinlich ist, die als Strafe für widerrechtliche
Exilierung verhängte Verbannung wird einem Todesurtheil gleichgesetzt. Ver-
bannung und Tod wird auch sonst vielfach gleich gehalten. Man kann sich
durch freiwillige Verbannung dem Todesurtheil entziehen und es folgt, wenn
man das ausgesprochene Verbannungsurtheil missachtet, von selbst Todesstrafe.
Ahnlich wird auch in der Rhetra zwischen Skillus und Elis (Inschriften von
Olympia n. 16 Z. 22) infolge der Beilegung eines Aufstandes angeordnet, dass
Personen, die sich eines bestimmten Delictes schuldig gemacht haben, wenn sie
geflohen sind, als Mörder verurtheilt werden sollen, wenn sie aber in der
Heimat geblieben, sich dem Gerichtsverfahren vor bezeichneten Personen zu unter-
ziehen, also dann wohl keine Todesstrafe zu erdulden haben: oaot 5' ijpp[ov;
xjpi'freVTCOV dvSpocpo[vor 6 oe evSajjiewv iz<xpei-q xa toxc xxX. Die Folge ist, dass der
Flüchtling straflos getödtet werden kann. Demnach ist unsere Stelle zu ver-
stehen: ,er soll flüchtig sein als verurtheilt wegen' oder ,wie wegen Blutschuld'.

Schwieriger ist die folgende Bestimmung, von der zunächst das Prädicat
ctvaaxop yjcjxco == avaxog e'cjxü) klar ist: ,er soll unverletzlich sein.' Das Subject steckt
in dem räthselhaften Srjko[xrjp. Die Bedeutung von xccx'.apacwv ergibt sich hingegen
aus dem in der Inschrift von Olympia Dittenberger-Purgold n. 2 überlieferten
Aorist xaxiapauasis, der von einem xaxccepaüw == xorfkspsöd) abgeleitet werden
muss, einem Wort, das gleichbedeutend mit xaxeu)(ofJiai verwünschen, verfluchen
ist. Die Wortform xaxiapauov kann nun entweder Genetiv pluralis von einem
xaxuxpafov (mit der Bedeutung Verwünschung) oder das Particip eines Verbums
xaxiapauo sein. Übersetzt man streng lautlich ins Attische xocfkepetov und xa{hspeiü),
so sind beide Wörter unbelegt. Während aber hier der Genetiv jeder Construc-
tion widerstrebt, gibt das Particip den erwünschten Sinn: ,wenn er verflucht, so
soll er unverletzlich sein'.

Es bliebe also die Schwierigkeit, dass neben dem xocxwtpauw der citierten
Inschrift, welches lautlich der attischen Form xaJhepsöw mit dem im Eleischen
geläufigen Übergang des e in x entspricht, ein xasxtapai'w existieren sollte. Der-
selben Erscheinung begegnen wir aber in unserer Inschrift selbst, in der neben
einem attisch unbelegten cpuyaoecw ein auch attisch gewöhnliches cpoyaSeöü) vor-
kommt, freilich mit der Bedeutungsnuance, dass das erstere transitiv, das zweite
intransitiv ist. Wir dürfen also vielleicht das Verhältnis aufstellen cpuyaSeuw : cpuya-
Set'to = xaxiapaötü : xaxiapauü, und wie cpnyaoEuu den Zustand des Verbanntseins,
cpuyaosLü) aber das Versetzen in diesen Zustand bezeichnet, so müsste, da xaxiapauw

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