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Österreichisches Archäologisches Institut [Hrsg.]
Jahreshefte des Österreichischen Archäologischen Institutes in Wien — 1.1898

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Premerstein, Anton von: Die Anfänge der Provinz Moesien
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https://doi.org/10.11588/diglit.19227#0318

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gefallen war, führte seit diesem Jahre der Praetorier
Trebellenus Rufus (Prosopogr. III 334 n. 230) eine
vormundschaftliche Regierung anstatt des minder-
jährigen Sohnes des Kotys, gleichfalls Rhoemetalkes
geheißen (ebenda III 131 f. n. 52;, welche nach-
gerade den Charakter einer Occupation annahm
(Mommsen, Eph. epigr. II p. 257). An der Erhe-
bung gegen die versuchte Einführung des römischen
Conscriptionssystemes im J. 26 haben sich, wie
Möllenhoff, DA III 161 vermuthet, auch die Volks-
stämme im Norden des Haemus betheiligt (vgl.
Tacitus ann. IV 47f.)-6)

Die eben geschilderten Ereignisse hatten die
Einziehung des von drei Seiten vom römischen
Provinzialgebiet eingeschlossenen thrakischen Clientel-
staates vorbereitet. Nach der kurzen Unterbrechung
der Jahre 38—46, in welchen der von Gaius in seine
Herrschaft wieder eingesetzte Rhoemetalkes noch
einmal ganz Thrakien unter seinem Scepter vereinigte,
machte Kaiser Claudius im J. 46 Thrakien zur römi-
schen Provinz. Thrakien erlitt dabei zunächst keine
Einbuße an seinem bisherigen Umfange; insbesondere
kam die Landschaft nördlich des Haemus nicht etwa
an Moesien, sondern verblieb beim Stammlande. Dies
zeigt die Übersicht der Reichstruppen im J. 66 bei
Flavius Iosephus de hello lud. II 16, 4 § 368 f.
ed. Niese (dazu v. Domaszewski, Rhein. Mus. NF
XLVII 213), nach welcher der moesische Theil IIIy-
ricums im Westen noch immer von Thrakien begrenzt
wurde (§ 369: ol 0' inb toutcüv (Gpocy.wv) TAXuptoi Ti]v
pix.pt AaXjraitav a7io~eu,vojr£V7)v "Icrzpqr xaTOtxoüVTSg;
oben Sp. 164). Das ganze thrakische Territorium, schon
damals als provincia Thracia (CILIII n.6123 =Dessau
n. 231 vom J. 61/2) bezeichnet, unterstand in Sachen
der Civilverwaltung einem kaiserlichen Procurator
(Marquardt, StVI23l4; Kalopothakes p. 47). Diesem
scheint jedoch der Legat von Moesien übergeordnet
gewesen zu sein; jedesfalls führte erden militärischen
Oberbefehl über die in der Provinz Thracia, .vor
allem am Donauufer dislocierten Auxilicn — nach
Iosephus a. a. O. zweitausend Mann (vgl. J. Jung,
Zeitschr. für die österr. Gymn. XXV 690 f.; v. Do-
maszewski a. a. O. S. 213 f.). Insoferne erscheinen
die Thraces bei Plinius n. h. III 149 als ein Theil
der provincia Moesia. Nach CIL VI n. 3828 wurde

0) Die damals erwähnte ,Sugambra cohors* des C. Pop-
paeus Sabinus (ann. IV 47) ist wohl identisch mit jener, welche
in dem Militärdiplom XXXI (CIL III Suppl. p. 1971) vom
J. 99 als I Sugambrorum veterana, in dem Diplom XLVIII
(XXXIV) vom J. 134 als coh. I Claudia (wohl nur Ehrenname;

der Patronat der colonia Flavia Pacis Deultensium
in Thrakien im J. 82 verliehen [Avi]dio Quieto
leg'ato) Aug'usti). Nach Mommsen sahen Liebcnam,
Forschungen I 389 ff., Kalopothakes p. 48 f., Klebs,
Prosopogr. I 189 n. 1172, v. Rohden in Pauly-
Wissowas RE II 2385 n.8, denen Homolle beiDuroont,
Melanges 523 widerspricht, den Genannten für einen
der ersten Legaten von Thracia an, obgleich dieses
nach dem Nachweise von St. Gsell, Essai sur le regne
de l'empereur Domitien 138, 6 noch im J. 88 von
einem Procurator verwaltet wurde. Wir werden den
T. Avidius Ouietus wohl ohneweiters als Legaten von
Moesia ansprechen dürfen, der im J. 82 die DeduCtion
von Veteranen der legio VIII Augusta nach Deultum
leitete.

An diesen Verhältnissen scheint dadurch nicht
viel geändert worden zu sein, dass unter Domitian,
wahrscheinlich zur Zeit seines Dakcrkrieges, um 86
bis 89 (Gsell a. a. O. p. 135 ff.), Moesien in zwei
Provinzen, Moesia superior und inferior zerlegt und
vielleicht gleichzeitig, spätestens aber unter Traian,
Thracia einen eigenen Legaten praetorischen Ranges
erhielt. Wegen der eigenthümlichen Stellung, welche
die ripa Thraciae in der Verwaltung jener Zeit ein-
nimmt, muss hier der Versuch gemacht werden, auf
Grund einer scheinbar widerspruchsvollen Überliefe-
rung die Competenzen der Statthalter von Moesia
inferior und von Thracia sachlich und örtlich näher
zu bestimmen, eineP>age, dieneuerdings von Mommsen,
RG V 282, I, B. Pick, Wiener Numismatische Zeit-
schrift XXIII 33 f. und Kalopothakes a. a. O. p. 7.
37 f. behandelt worden ist.

A. Das militärische Obercommando des Legaten
von Moesia inferior hat sich im I. und 2. Jahrhundert
über ganz Thrakien erstreckt. Nach Plinius epist.
ad Traian. 43 (52) schickte die Gemeinde von Byzanz
alljährlich einen Gesandten ,ad cum qui Moesiae
praeest publice salutandum' ab (vgl. auch Traian 44
(53); Marquardt, StV I2 314, 3; Kalopothakes p. 48).
Es erklärt sich dies nicht so sehr aus den Handelsbe-
ziehungen zu den moesischen Hafenplätzen (Mommsen,
RG V 280, 2), sondern daraus, dass die Byzantiner,
welche damals unter dem Statthalter der Senatsprovinz
Bithynien, einer provincia inermis, standen, und wohl
auch die dazwischen liegenden thrakischen Gebiete

anders Mommsen, Hermes XIX 46, ,3) Sugambrorum, dann in
CIL III n. 600 als coh(ors) I Sygambrum erscheint und zum
exereitus von Moesia inferior gehörte. Vgl. E. Ritterling,
Korrespondonzblatt der Westd. Zeitschr. XVI
 
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