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Österreichisches Archäologisches Institut [Hrsg.]
Jahreshefte des Österreichischen Archäologischen Institutes in Wien — 19-20.1919

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Heberdey, Rudolf: Zur ephesischen Athletenbronze
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https://doi.org/10.11588/diglit.33681#0264

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Rudolf Heberdey

die Figur (vgl- Forsch, a. a. O. S. 182 Fig. 128) nach vorn etwas über dieses Rechteck
hinaus, aber doch nur mit den Armen und lange nicht so viel, um quadratischen
Umriß der Basis nötig erscheinen zu lassen.
Weckt schon dieses Mißverhältnis berechtigte Zweifel, so verstärken sich diese
noch wesentlich durch eine weitere Überlegung.
Wie die Unteransicht der Füße zeigt, war die Bronze mit starken Zapfen in
ihrer Unterlage verankert (Forsch, a- a. O. S. 187 Fig. 133). Dagegen weist die bis
auf die stellenweise abgestoßenen Ränder untadelig erhaltene Oberfläche des Inschrift-
steines keinerlei Vertiefung auf, in die solche Zapfen hätten eingreifen können. Will
man also an der Zusammengehörigkeit festhalten, so erübrigt (Benndorfs Verweis auf
modernen Gebrauch a. a. O- S. 18g A. 2 ändert die Sachlage nicht) nur anzunehmen,
daß die Statue eine besondere Plinthe besessen habe, die lediglich zur Aufnahme
dieser Zapfen gedient hätte, und mit ihr erst auf die Basis gestellt worden sei3).
Aber ein solches Verfahren wäre bei einer Bronzefigur wohl beispiellos, technisch
jedenfalls unpraktisch und unverständlich. Zudem hilft die Hypothese doch nicht
weiter; denn selbst wenn man — etwa unter der Annahme einer Übertragung der
Figur von einem älteren Aufstellungsplatze — Gründe für diese unnötige Kompli-
kation ausdenken wollte, müßte man doch wieder erwarten, daß eben diese Plinthe
in die Basis verdübelt oder eingelassen worden wäre. Aber auch solche Befestigungs-
spuren fehlen dem Inschriftsteine vollkommen; nicht einmal eine glatte Standfläche
ist in der gleichmäßig grob zugerichteten Oberfläche hergestellt.
Nur nebenbei sei noch angeführt, daß die Figur sich auch den Verhältnissen
der Architektur der Nische, wie sie Niemann a. a. O- S. 18g Fig- 131 wiederhergestellt
hat, nicht sonderlich harmonisch einfügt. Besonderes Gewicht möchte ich diesem
Argumente nicht beimessen, da die Säulenhöhe nur vermutungsweise angesetzt
werden konnte; auch muß für den Fall, daß die Statue von anderswo übertragen
sein sollte, mit der Möglichkeit eines gewissen äußeren Zwanges gerechnet werden.
Aber auch hievon abgesehen, bedürfte es doch angesichts der beiden ersten
Bedenken zwingender Beweise von anderer Seite, um die Annahme der Zusammen-
gehörigkeit von Statue und Basis zu rechtfertigen.

3) So hat denn auch Niemann a. a. O. S. 185
Fig. 131 in teilweiser Berücksichtigung meiner noch
in Ephesos ihm vorgetragenen Einwände der Figur
eine besondere Plinthe gegeben, nicht gerade zum
Vorteil der künstlerischen Wirkung. Seltsamerweise
denkt er sie sich aus Bronze, gewiß mit Unrecht,
da sie in diesem Falle sicherlich mit der Figur in

einem gegossen worden wäre, der technische Be-
fund also unbedingt für Stein entscheidet; geleitet
hat ihn dabei wohl das richtige Empfinden, daß
die unbegründete Verdopplung der Tragplatte durch
die Identität des Materials nur noch auffälliger
würde. Beide Erwägungen sprechen jedesfalls nicht
zugunsten der ganzen Annahme.
 
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