Das römische Tür- und Kastenschloß
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als notwendig wäre, damit man das Ein-
fallen der Stifte in den Riegel besser beob-
achten kann. Der Riegel besitzt als Eingericht
zwei Stege, die die Riegelkammer in drei Ab-
teilungen teilen. An der Riegelfläche ist
keine seitliche Abarbeitung vorgenommen,
weil hier eine solche, wie sich später zeigen
wird, keinen Sinn hätte (vgl. S. 243).
Da der Riegel vorsteht, ist das Schloß
gesperrt, die Stifte sind eingesunken und halten
ihn fest. Der Vorgang des Aufsperrens soll nun
in der Draufsicht veranschaulicht werden
(Abb. 114, j_4). Das die Tür darstellende Brett
ist jetzt bloß im Durchschnitt sichtbar. Das
Schlüsselloch kommt dabei nur durch die
Unterbrechung der Schraffierung zur Dar-
stellung.
Der Schlüssel bleibt während des ganzen
Vorganges in waagrechter Lage, wobei die
Zähne aufwärts gerichtet sein müssen.
Zuerst steht der Schlüsselgriff parallel zur
Tür (1), wird aber, sowie der Bart ins Schlüssel-
loch eindringt, (in horizontaler Ebene) in der
Pfeilrichtung gedreht. Wir haben das Brett
an der Seite, die der Bart umfahren soll,
abgeschrägt. In der Praxis hat der Handwerker
einfach nach dem Augenmaß ein Stück aus
der Tür herausgeschnitten und dann durch
Aufsetzen des Schloßblechs die Einführung
des Schlüssels reguliert.
Ist die Einführung und Drehung des
Schlüssels soweit erfolgt, daß er in einem
Winkel von 450 zur Tür geneigt ist, dann tritt
das Knie des Halses in das Schlüsselloch ein
(2). Darum ist auch der Hals schmäler als der
113: Schloßmodell.
114: Vorgang des Aufsperrens in Draufsicht.
Bart, weil sonst für das Durchschieben des
Knies ein breiterer Ausschnitt erforderlich
wäre.
In der dritten Position hat der Schlüssel
die Drehung um 900 vollendet. Der Bart steht
jetzt genau unter der Riegelkammer (3). Die
Verbreiterung des Schlüsselgriffes erfüllt jetzt
ihren Zweck; sie hindert ein zu weites Ein-
dringen des Schlüssels. Dadurch und durch den
Anschlag an die linke Schlüssellochkante wird
er in die bestimmte Stellung gezwungen, so
daß, wie schon oben angedeutet wurde, auf
die Riegelkammer ganz verzichtet werden
könnte.
Ist der Schlüssel in der beschriebenen
Weise eingeführt, geschieht das Aufsperren
in zweifacher Bewegung. Zuerst hebt man den
Schlüssel. Dabei dringen die Zähne des Bartes
— am Eingericht vorbei — in die Kammer
(bzw. den Riegel) ein und drücken die pessuli
empor. Die auf den pessuli sitzende Feder gibt
nach. Sodann wird der Schlüssel im waagrechten
Spalt des Schlüsselloches mit Anschlag an
der oberen Kante nach rechts geführt; er
nimmt dabei den Riegel mit (4). Die pessuli
aber kommen auf das flache Riegelblatt zu
sitzen.
Da nach dem Zurückziehen des Riegels,
d. i. nach dem Aufsperren, der Hals in dem
engen Schlitz festgeklemmt ist, kann der
Schlüssel nicht abgezogen werden. Dies ist
nur bei vorgeschobenem Riegel möglich.
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als notwendig wäre, damit man das Ein-
fallen der Stifte in den Riegel besser beob-
achten kann. Der Riegel besitzt als Eingericht
zwei Stege, die die Riegelkammer in drei Ab-
teilungen teilen. An der Riegelfläche ist
keine seitliche Abarbeitung vorgenommen,
weil hier eine solche, wie sich später zeigen
wird, keinen Sinn hätte (vgl. S. 243).
Da der Riegel vorsteht, ist das Schloß
gesperrt, die Stifte sind eingesunken und halten
ihn fest. Der Vorgang des Aufsperrens soll nun
in der Draufsicht veranschaulicht werden
(Abb. 114, j_4). Das die Tür darstellende Brett
ist jetzt bloß im Durchschnitt sichtbar. Das
Schlüsselloch kommt dabei nur durch die
Unterbrechung der Schraffierung zur Dar-
stellung.
Der Schlüssel bleibt während des ganzen
Vorganges in waagrechter Lage, wobei die
Zähne aufwärts gerichtet sein müssen.
Zuerst steht der Schlüsselgriff parallel zur
Tür (1), wird aber, sowie der Bart ins Schlüssel-
loch eindringt, (in horizontaler Ebene) in der
Pfeilrichtung gedreht. Wir haben das Brett
an der Seite, die der Bart umfahren soll,
abgeschrägt. In der Praxis hat der Handwerker
einfach nach dem Augenmaß ein Stück aus
der Tür herausgeschnitten und dann durch
Aufsetzen des Schloßblechs die Einführung
des Schlüssels reguliert.
Ist die Einführung und Drehung des
Schlüssels soweit erfolgt, daß er in einem
Winkel von 450 zur Tür geneigt ist, dann tritt
das Knie des Halses in das Schlüsselloch ein
(2). Darum ist auch der Hals schmäler als der
113: Schloßmodell.
114: Vorgang des Aufsperrens in Draufsicht.
Bart, weil sonst für das Durchschieben des
Knies ein breiterer Ausschnitt erforderlich
wäre.
In der dritten Position hat der Schlüssel
die Drehung um 900 vollendet. Der Bart steht
jetzt genau unter der Riegelkammer (3). Die
Verbreiterung des Schlüsselgriffes erfüllt jetzt
ihren Zweck; sie hindert ein zu weites Ein-
dringen des Schlüssels. Dadurch und durch den
Anschlag an die linke Schlüssellochkante wird
er in die bestimmte Stellung gezwungen, so
daß, wie schon oben angedeutet wurde, auf
die Riegelkammer ganz verzichtet werden
könnte.
Ist der Schlüssel in der beschriebenen
Weise eingeführt, geschieht das Aufsperren
in zweifacher Bewegung. Zuerst hebt man den
Schlüssel. Dabei dringen die Zähne des Bartes
— am Eingericht vorbei — in die Kammer
(bzw. den Riegel) ein und drücken die pessuli
empor. Die auf den pessuli sitzende Feder gibt
nach. Sodann wird der Schlüssel im waagrechten
Spalt des Schlüsselloches mit Anschlag an
der oberen Kante nach rechts geführt; er
nimmt dabei den Riegel mit (4). Die pessuli
aber kommen auf das flache Riegelblatt zu
sitzen.
Da nach dem Zurückziehen des Riegels,
d. i. nach dem Aufsperren, der Hals in dem
engen Schlitz festgeklemmt ist, kann der
Schlüssel nicht abgezogen werden. Dies ist
nur bei vorgeschobenem Riegel möglich.