Ordnung vber die Fehder vnd andere muttwillige Leute, durch alle Herrn, Fürsten vnd Stende der Ober vnd Nieder Schlesischen Lande, in gehaltenem Fürsten vnd Landtage Montags nach Cantate zu Bresslaw eintrechtiglichen beschlossen vnd auffgericht, Anno 1541.
— Baudissin, 1567 [VD16 ZV 23444]
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