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Overberg, Bernhard Heinrich
Anweisung zum zweckmäßigen Schulunterricht für die Schullehrer im Hochstifte Münster — Münster, 1798 [VD18 14366630]

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https://doi.org/10.11588/diglit.38844#0558
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516 Von den Pflichten eines Schullehrers
ben sind so wohl in der lateinischen als deutscher?
Schrift, theils große, theils kleine, z) Die klei-
nen sind theils kurze, welche die Linie ausmachen;
theils obrrlangr: theils unterlange:
S-/ theils ganz lange: / /- Unter den großen
< nchstaben gib: es keine bloß Unterlänge. 4) An
den Buchstaben sind dreyeriey Striche zu bemer-
ken , welche die Kestandttheile davon sind: der
Anstrich, womit der Buchstab anfangs der
Hauptstcich, welcher ihn eigentlich auc macht;
der Fügstrrch, wodurch er mit dem folgenden
verbunden wird. 5) Es muß bey keinem Buchsta-
ben ein überflüßiger Strich seyn, auch darf kein
nöthiger dabey fehlen. 6) Jeder Strich muß sei-
ne gehörige Dicke und Dünne haben. Alle An-
und Fügstriche müssen fein, oder dünn gemacht
werden. Bey den Deutschen sind sis gerade, bei-
den Lateinischen gebogen. Die Hauptstriche müs-
sen gehörig dick, doch nicht überall gleich dick
feyn, wie man dies aus guten Vorschriften am
besten sehen kann. Die gehörige Dicke und Dün-
ne der Striche hängt meistens von dem rechter?
Halten der Feder ab. 7) Die kurzen Buchstaben
müssen in der nämlichen Schrift alle gleich g oß
sryn. Die langen muffen nicht zu viel und nicht
zu wenig, doch alle gleich viel über oder unter
die Linie gehen. Die Großen müssen nicht unge-
heuer groß gemacht werden. 8) Alle Buchstaben
müssen einerlei) Lage haben, so daß der eine nicht
mehr liegt als der andere. 9) Alle Buchstaben
eines Wortes müssen durch Fügstriche aneinandee
hangen. Die oberlangen müssen mit den kurzer?
unten, und die Unterlängen mit den kurzen obm
gleich stehen, io) Dis Reihen müssen mit dem
obern Rande des Papiers gerade, und mit einan-
der gleichlaufend seyn, und wenn kein Absatz ge-
macht wird, eine gleiche Entfernung von einan-
 
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