nach der Schule. 675
Hochwürdigster, Durchlauchtigster Chursitrst,
Gnädigster Fürst und Herr !
Da den approbieren Schullehrern eine jährliche
Zulage gnädigst versprochen ist, und ich laut des
beygelegken Attestats von der gnädigst angeordne-
ten Schulkommission approbirt, und einer Zulage
fähig erklärt worden bin;
So ergeht zu Eurer Churfürstlichen Durch»
laucht meine unlerthänigste Bitte, Höchstdirsrlben
wollen mir die gedachte Zulage Hier setzen
diejenigen, welche die Zulage schon zuvor genos-
sen haben, folgendes zwischen: weiche ich
schon drey oder sechsrc. Jahre g r u o s»
sen habe, ferner) Gnädigst zufließen las»
sen.
Eurer Churfürstlichen Durchlaucht
meines Gnädigsten Herrn
untertbäniqst - geborsamster
Diener dl. Schullehrer zu
Die Aufschrift.
Seiner Cburfürstlichen Durchlaucht zu Kölln,
Fürsten und Bischöfe zu Munster rc. rc. unserm
Gnädigsten Herrn
unterkhanigste Bitte
des Schullehrers zu
k'. In Ansehung der Nebengeschäf,
re und des übcigenVerhalrens.
§. 2Z2.
Menn das Schulamt dem Lehrer hin-
länglichen Unterhalt verschafft, so muß er sich
U u seinem
Hochwürdigster, Durchlauchtigster Chursitrst,
Gnädigster Fürst und Herr !
Da den approbieren Schullehrern eine jährliche
Zulage gnädigst versprochen ist, und ich laut des
beygelegken Attestats von der gnädigst angeordne-
ten Schulkommission approbirt, und einer Zulage
fähig erklärt worden bin;
So ergeht zu Eurer Churfürstlichen Durch»
laucht meine unlerthänigste Bitte, Höchstdirsrlben
wollen mir die gedachte Zulage Hier setzen
diejenigen, welche die Zulage schon zuvor genos-
sen haben, folgendes zwischen: weiche ich
schon drey oder sechsrc. Jahre g r u o s»
sen habe, ferner) Gnädigst zufließen las»
sen.
Eurer Churfürstlichen Durchlaucht
meines Gnädigsten Herrn
untertbäniqst - geborsamster
Diener dl. Schullehrer zu
Die Aufschrift.
Seiner Cburfürstlichen Durchlaucht zu Kölln,
Fürsten und Bischöfe zu Munster rc. rc. unserm
Gnädigsten Herrn
unterkhanigste Bitte
des Schullehrers zu
k'. In Ansehung der Nebengeschäf,
re und des übcigenVerhalrens.
§. 2Z2.
Menn das Schulamt dem Lehrer hin-
länglichen Unterhalt verschafft, so muß er sich
U u seinem