Verstei ger u n gs- Bed i n gu n gen.
Die Sammlung wird gegen bare Zahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld
von 10 Prozent zu entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern
zu vereinigen oder zu trennen.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, über den
Betrag von 100 Mark wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über
den Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt
werden,"^so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit
dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe
eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das
Los. (Verfügung vom 10. VII. 1902.)
Ansichtssendungen der gerahmten Blätter können unter
keinen Umständen erfolgen.
Die Kunstblätter werden in dem Zustande versteigert,
in dem sie sich befinden. Durch die öffentliche Besichtigung
ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von der Erhaltung
der Blätter zu überzeugen. Reklamationen wegen Beschaffen-
heit oder irrtümlicher Angaben im Kataloge können daher
nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt werden.
Aufträge
übernimmt ausser den bekannten Buch- und Kunsthandlungen
des In- und Auslandes auch (gegen Berechnung der üblichen
Provision) der Unterzeichnete
MAX PERL, Buch- und Kunst-Antiquariat
Leipziger Strasse Nr. 89 Berlin SW Eingang Markgrafenstr.
Fernsprecher: Amt Zentrum, Nr. 4868.
▼ AT
Verkaufsordnung:
Freitag, den 15. März, vormittags 10 Uhr: Nr. 1—229,
nachmittags 372 Uhr: Nr. 230-457.
Sonnabend, den 16. März, vormittags 10 Uhr: Nr. 458—676,
nachmittags 3»/a Uhr: Nr. 677-894.
Öffentliche Besichtigung der Sammlung:
Dienstag und Mittwoch, den 12. und 13. März von 10 Uhr vormittags
bis 6 Uhr nachmittags.
Die Sammlung wird gegen bare Zahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld
von 10 Prozent zu entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern
zu vereinigen oder zu trennen.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, über den
Betrag von 100 Mark wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über
den Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt
werden,"^so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit
dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe
eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das
Los. (Verfügung vom 10. VII. 1902.)
Ansichtssendungen der gerahmten Blätter können unter
keinen Umständen erfolgen.
Die Kunstblätter werden in dem Zustande versteigert,
in dem sie sich befinden. Durch die öffentliche Besichtigung
ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von der Erhaltung
der Blätter zu überzeugen. Reklamationen wegen Beschaffen-
heit oder irrtümlicher Angaben im Kataloge können daher
nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt werden.
Aufträge
übernimmt ausser den bekannten Buch- und Kunsthandlungen
des In- und Auslandes auch (gegen Berechnung der üblichen
Provision) der Unterzeichnete
MAX PERL, Buch- und Kunst-Antiquariat
Leipziger Strasse Nr. 89 Berlin SW Eingang Markgrafenstr.
Fernsprecher: Amt Zentrum, Nr. 4868.
▼ AT
Verkaufsordnung:
Freitag, den 15. März, vormittags 10 Uhr: Nr. 1—229,
nachmittags 372 Uhr: Nr. 230-457.
Sonnabend, den 16. März, vormittags 10 Uhr: Nr. 458—676,
nachmittags 3»/a Uhr: Nr. 677-894.
Öffentliche Besichtigung der Sammlung:
Dienstag und Mittwoch, den 12. und 13. März von 10 Uhr vormittags
bis 6 Uhr nachmittags.