Versteigerungs=Bedingungen.
Die Sammlung wird gegen bare Zahlung versteigert.
Der Erstehet' hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von
10 Prozent zu entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern
zu vereinigen oder zu trennen.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, über den Betrag
von 100 Mark wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den
Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt werden,
so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit das-
selbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines
höheren Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los. (Ver-
fügung vom 10. VII. 1902.)
Die Kunstblätter werden in dem Zustande versteigert, in
dem sie sich befinden. Durch die öffentliche Besichtigung ist
jedermann Gelegenheit geboten, sich von der Erhaltung der
Blätter zu überzeugen. Reklamationen wegen Beschaffenheit oder
irrtümlicher Angaben im Kataloge können daher nach erfolgtem
Zuschlag nicht berücksichtigt werden.
Aufträge
übernimmt ausser den bekannten Buch- und Kunsthandlungen
des In- und Auslandes auch (gegen Berechnung der üblichen
Provision) der Unterzeichnete
MAX PERL, Buch- und Kunst-Antiquariat
Leipziger Strasse Nr. 89 Berlin SW. Eingang Markgrafenstr.
Fernsprecher: Amt Zentrum, Nr. 48ö8.
V A V
Verkaufsordnung:
Montag, den 10. Februar, vormittags 10V2Uhr: Nr. 1— 234
nachmittags 4 Uhr: Nr. 235— 514
Dienstag, den 11. Februar, vormittags 10'/2 Uhr: Nr. 515— 753
nachmittags 4 Uhr: Nr. 754-1010
Mittwoch, den 12. Februar, vormittags 10'/2 Uhr: Nr. 1011-1233
nachmittags 4 Uhr: Nr. 1234 —1475
Oeffentliche Besichtigung der Sammlung:
Donnerstag, Freitag und Sonnabend, den 6. bis 8. Februar, von
10 Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmittags.
Die Auktion findet in den neuen erweiterten Räumen statt.
Die Sammlung wird gegen bare Zahlung versteigert.
Der Erstehet' hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von
10 Prozent zu entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern
zu vereinigen oder zu trennen.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, über den Betrag
von 100 Mark wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den
Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt werden,
so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit das-
selbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines
höheren Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los. (Ver-
fügung vom 10. VII. 1902.)
Die Kunstblätter werden in dem Zustande versteigert, in
dem sie sich befinden. Durch die öffentliche Besichtigung ist
jedermann Gelegenheit geboten, sich von der Erhaltung der
Blätter zu überzeugen. Reklamationen wegen Beschaffenheit oder
irrtümlicher Angaben im Kataloge können daher nach erfolgtem
Zuschlag nicht berücksichtigt werden.
Aufträge
übernimmt ausser den bekannten Buch- und Kunsthandlungen
des In- und Auslandes auch (gegen Berechnung der üblichen
Provision) der Unterzeichnete
MAX PERL, Buch- und Kunst-Antiquariat
Leipziger Strasse Nr. 89 Berlin SW. Eingang Markgrafenstr.
Fernsprecher: Amt Zentrum, Nr. 48ö8.
V A V
Verkaufsordnung:
Montag, den 10. Februar, vormittags 10V2Uhr: Nr. 1— 234
nachmittags 4 Uhr: Nr. 235— 514
Dienstag, den 11. Februar, vormittags 10'/2 Uhr: Nr. 515— 753
nachmittags 4 Uhr: Nr. 754-1010
Mittwoch, den 12. Februar, vormittags 10'/2 Uhr: Nr. 1011-1233
nachmittags 4 Uhr: Nr. 1234 —1475
Oeffentliche Besichtigung der Sammlung:
Donnerstag, Freitag und Sonnabend, den 6. bis 8. Februar, von
10 Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmittags.
Die Auktion findet in den neuen erweiterten Räumen statt.