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Pfälzer Bote für Stadt und Land (25) — 1890

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Nr. 141 - Nr. 150 (24. Juni - 4. Juli)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44151#0593

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2

*

*













Eiſcheint taͤglich mit Ausnahme der Sonn und Felertage—
Samftags mit Unterhaliungsbeilage, Preis vierteljähılich
M, 1.20 ohne Trägerlohn u1. Poftanffhlag. Beftelungen
bei den Poftanftalten u. bei der Expedition Zwingerfiraße 7,








Anzeige-DBfatt für die Amt&bezirfe Geidelberg,
Vadenburg, Weinhein, Schhwebingen, Dilippsburg,
MWiesloch, Bruchjal, Brelten, Nedargemünd, Mosbach
Eberbach/ Buchen, Walldlirn, T.-Bifchofsh, Wertheim 2C/















Verantwortlicher Redakteur:
Julius Jecker in Heidelberg.

CM





Suli 1800.

— den 2

















Druck/ Bexlag ı. Erpedition von Gebr, Huber 5 4
in Heidelberg, Zwingerfürake 7. w Ill I.









Beſtellungen

f den „Pfälzer Boten‘“ werden bei Jämmtlichen
E)l)ftanfta[teu ſowie in unſerer Expedition Heidelberg,
Zwingerſtraße 7 entgegengenommen.

Die Erpedition.







— ’ VE “
* Gin „Seimlättengeeg Untrag.
N Es iſt unleugbar, daß in den letzten Jahrzehnten
‚e Berfplitterung und Verſchuldung des Grundbeſitzes
Ane {olche Ausdehnung angenommen haben, daß der
rithſchiter alle Urſache hat, ſich zu fragen, ob
ſo weiter gehen könne, ohne daß der ſo wichtige
ANdwirtheftand in Deutſchland ernſtlich in ſeiner
ez gefährdet iſt. Theilbarkeit und Verſchuld—
—* ſind fchlimme Feinde des Kleinbauern, das er—
heen ſelbſt die ſonſt fo „freien“ Amerikaner an, in-
in den Vereinigten Staaten die „Heimftätte“,
ſie als ſolche eingetragen iſt, bis zu einer ge—
en Größe mit dem Inventar weder theilbar iſt,
1 mit Hypotheken belaſtet werden kann Eine ähn-
* Geſetzgebung für Deutſchland will ein Antrag
eeiführen, der von einex Anzahl Abgeordneter der
trums-, Reichs- und konſerbativen Partei unter-
Uhnet ijt, u. M auch vom Prinzen v. Arenberg.
jn der Wichtigkeit des Antrages laſſen wir denſelben
ſeinen weſentlichen Beſtimmungen im Wortlaute
* Yer. 99 der amtlichen Druckjachen des Reichs—
Ves hier folgen.
Seder Angehörige des Deutihen Reiches hat nach
—— 24 Qeben3jahre das Recht zur Errichtung einer
Ya 2. Die Giöße einer Heimfiätte darf Ddie eines
;‚hue‚rnboieä nicht überfteigen. Sie muß wentaſtens einer

mebmev oder Bauernfamilie Wohnung gewähren und
‚„ßm%robuffion der nothwendigen NahHrungsmittel er-
icden.

finb_%otbmeubigeé HZubehör einer jeden Heimſtätte

L die Wohnung des Heimftätten-Eigenthümer8s,

2. die nothwendiaen Wirthichaft2gebäude, i

3. das zum Wirthichaftsbetriebe unentbehrliche Ge-
räth, Bieh- und Feldinventarium, ſowie die land—
wirthſchafklichen CErzeugniffe, welche zur Fortfetzung
der Wirthſchaft bis zur nächſten Eente unentbehrlich

ind,
8 $ 3. Der zur Heimflätte feſtzulegende Befiß darf nur
durdlc Hälfte des Ertrasswerthes mit Kenten, welche
[firrc.b Aniortiſation zu tilgen find, verjchuldet fein. Die
Gr Otung ift bedingt durch die Ummwandlung der den
O, dbefig 3zur BZeit belaftenden Hypotheken und
\@\b_icb ulden in amortiſirbare Renten.

Höher verſchuldeter Beſitz kann von den durch die
Lanbesgefjeßgebungen zu errichtenden Landes-Heimfiätten-
behörden zur ©ründung von Heimftätten zugelaſfen werden,
wenn der Befißer die Verpflichtung übernimmt, die üher
die Hälfte des Eriragswerthes hinausaehenden Hypotheken
und Grundſchulden mit 1 Prozent für das Zahr zu tilgen
und. Ddie Tilgqung nach Ermeflen Dder Landes - Heim-
ſtättenbehörden geſichert erfheint. Verftärkte Umortijation
iſt geſtattet.

S4 Schulden dürfen auf Heimſtätten nicht einge—
ragen werden Mit Bewilligung der Heimſtättenbeborde
fönnen bis zur Hälfte des Eriragswerthes Rentenſchütden
mit einer dem Zweck entſprechenden Amortifationsperiode
eingetragen werden:

1. im Falle einer Mißernte,
2,.3u nothwendigen Meltorationen,
3. zur AEfindung von Miterben.

$ 5. Die Heimftätte unterliegt der ZwangsS voll-
Üredung nur in folgenden Fällen:

1. wenn die Forderungen aus der Zeit vor Erricht—
tung der Heimſtätten ſtammen und nicht drei Jahre
nad) Leroͤffenttichung der Heimftättenqualität ver-
floſſen find,

2. au nach Errih‘ung wegen rechtskräftiger Anfprüche
aus SBieferungen, die zur Errichtung und zum Aus-
ban der Heimitäite Derbraucdht find,

3. wegen rückſtändiger Renten und Steuern,

In den Fällen zu 2 und 3 ijt als Bolijtredungsmaß-
vegel nur die von der Heimitättenbehörde zu volziehende
3Zwangsverwaltung der Heimftätte zuläffig.

S 6 Die Heimſtätte iſt untheilbar und — vorbe-
haltlich des Meßhrauchsrechts der Wittwe des letzten Be-
ſitzers — durh. Erbgang, im Fale des Voͤrhaͤndenſeins
mehrerer Miterben, ‚nur auf einen derſelben übertraabar.

Behufs Zujanımenlegung von Ländereien fann mit
SGenechmigung der veiniſtältenbehörden Umtaufh von
Länderien ftatifinden. _ *

8 7. Die Beräußerung der Heimftätte unter Le-
benden ift mur mit GenehHmigung, der Ehefrau des Heim-
ſtäktenbeſitzers zuläffig. — —

Niemand darf mehr als eine Heiniſtätte erwerben.

S 8. Der Landesgefeßgebung bleiben alle nähern Be-
ſtimmungen überlaſſen! 7

Wie man fieht, ſind die Beſtimmungen des Ent—
wurfs ſehr einfach und klar Sie bezwecken un—
theilbarkeit eines bäuerlichen Beſitzes bis zu einer
gewiſſen Grenze und Befreiung desſelben von
Schuldenlaſt und Hypotheken! Wie weit
dieſe Grenze zu ziehen iſt, beſagt der Entwurf nicht,
überläßt e& vielmehr der Geſetzgebung der Bundes—
ſtaaten. Es war dies nöthig, weil die Verhältniſſe
in den einzelnen Laudestheilen ſehr verſchieden ſind,
namentlich was Bodenwerth und Ertrag betrifft. Es
iſt ſelbſtverſtändlich, daß derjenige bäuerliche Beſitz,
welcher über die von der Landesverwaltung zu ziehende
Grenze hinausgeht, beſſer geſagt, ſoweit er über ſie
hinauszieht, der freien Verfügung überlaſſen bleibt.

Obwohl der Entwurf den Prinzipien des römiſchen





Die ſchwarze Hand. (Naddr. verb.)
Roman von Lampert de Ste, CLoik.
9hxtcrifirte freie Neberfebung von P Hılipyp Freident

n%SRbem er dieſe Wort ausftieß, begab fih der Wirth
an dem Separatfabinet, in weichem Untorio ſich wie ein
In inniger geberdete.
Endlich öffnete ſich die Thür und der von jeinem neuen
Unde jo_ jhwmählihH Behandelte, erfchien anf deren
e. Sein Gang war noch nicht recht ficher, doch
Nerz T feine Befinnung beinahe volljtändig wieder erlanat.
l\%‘h einen ſchweren Koyf hatte er und die Mugen thaten
Ngr Ol ganz ihre Schuldigfeit; er Konnte fich überhaupt
2Recbenicbuft ablegen, wo er ſich eigentlich befand.
dieje o ift mein Begleiter ?“ fchrie Untoniv. „Wo iſt
T elende, hinterliftige Menjd ?“ . :
Mir 48908 meiß ich nicht; nur das, lieber Freund daß Sie
tbe[‘hbfnrt dieſe ſchone bunte Feuſterſcheibe bezahlen werden,
anı . Sie in_ brex Betrunkenheit zerjchlagen ‘ haben.
pp 4 werden Sie mir auch die Gefälligfkeit erweifen, {0-
Topy Wit Ihrem Tauten Gejchrei aufzuhören ; ich müßte fie
Ändı.,CLretiven laſſen, Ihr Kamexad iſt weggegangen. Be⸗
Da Sie mir fünfzia Realen, nehmen Sie Jhren Waaren-
*bm Und machen Sie nanz jhnell und Teije, daß Sie weiter
denn ich muß mein Lokal ſchlieken. j
3% Nfonio war unfähig, Widerſtand zu eiften. Sein
Y ür plößlih verflogen und. hatte dem Gefühle tiefer
Er nahm Ddeshalb ſeinen
Senballen anf die chiel, warf fünfzig Realen, die er
— getragen, auf den Tilch und ging fort.
Iny Sie Nachtluft begann ihn volljtändig zu ernüchtern,
er quf einer. Bank der Alameda Blaß genommen,
ßlelta er ſich in tiefer Selbftzerknirjhung an die Bruft und
finen Monolog folgenden Inhaltes:




Elenden derart -prellen und betrunken maͤchen zu
4 Und was hat diefe: Gejchichte mich erft gekoftet !
berquüdflitb hat mich aber nicht der Wein des Fremden
‘“tsbi‘ht‘aemucbt, ſondern nur fein künſtliches Mittel. Und

lb? Um mich zu verhindern Maria Ordonnez zu



befuchen. ABa3 mag der Gauner wohl für einen Zwed da-
mit befolat haben? Welch neues Geheimniß mag ſich da⸗
hinter wohl verbergen? Auf alle Fälle muß ich meinen
Fehler wieder gut zu machen ſuchen. Was würde Hert
Seclerc dazu fagen, wenn er mwüßte, wie ſchmählich ich mich
habe üher den Löffel barbieren laffen. Und was mache ich
jeߣf mit meinem Packet? Die Naͤchtwächter unjerer guten
Stadt würden einen Spaziergang mit demfelben zu dieſer
Nachtzeit ſehr feltfam ſinden und mich vielleicht Bekannt
ſchaft mit der Polizeiwache machen laſſen Dazu trage ich
aber durchaus feine Luſt Ich balte e& deshalb für Ddas
Beſte, mein Paket nach der Taverne gum Affen zu bringen.“

Nach diejem Selbſtaeſxräche erhob ſich Antonio und
jchlug den Weg nach der Taverne in der Straße Prieta
ein, welche troß der ſtrengen Polizeivorfchriften noch ge-
öffnet war

Er öffnete vorfichtig die Thüre, weil er vermuthete,
daß fein neuer Freund ſich vieleicht noch dort befinden
tonne Ein raſcher Blick belehrte ihn aber, daß nur der
* und ſein Kellner anweſend waren und „Dame“
pielten.

„Wer iſt da ?“ rief der Kellner, um dann als er den
Anfömmling exkannte, zu fragen, was derſelbe wünfche.

„Sine Gefälligkeit.? }

„Bitte, reden Sıe,“ jagte der Beſitzer der Kneipe.

„Wollen Sie vicht meinen Waarenpack auf drei Viertel-
{tunden in Verwahrung nehmen? Ich habe einige Briefe
zur Boft zu traaen und werde-im Rücmege meine Waaren
wieder abholen. Wird Ihr Lokal bis dahin noch offen

jein ?“

Das wohl nicht,“ erwiderte der Wirth. „AWber mein
Kellner ſchläft hierfelbit. Sie brauchen nur drei Mal an
die Thür zu kloyfen morauf derſelbe Ihnen Ihre Waaren
ſofort herausreichen wird.“

„ 3O danke recht ſehr. IH werde Sie nicht vergeſſen,
junger Mann,“ ſagte Antonio, ſich zu dem Kellner wendend.
„Sie trinken dann auf meine Geſundheit ein Glas Aniſette.
Alſo in einer Stunde, mein Herr.“ 2—
Antonio drückte dem Gaſtwirth warm die Hand ging
hinaus und maͤchte die Thür hinter ſich zu. Nachdem er



ʒꝛs —

Rechtes entgegenſteht und auch im aͤltgermaniſchen
Lechte keine Stütze findet, wie die Stelle über die
Spielwuth der Deutſchen in Tacitus’ Germaͤnta“
ſchon beiweift, ſtehen wir nicht an mit der übrigen
Centrumspreſſe unſere 3 u ftimmaung zu demiſelben
zu erklären. Wir würden in der Annahme desfelben
einen bedeutenden Forſchritt der bäuerlichen Geſetz⸗
gebung erblicken, den man um ſo mehr begrüßen
miüßte, weil er der Erhaltung des bäuerlichen
Mittelſt an des dienen würde, und gerade dieſer
iſt anı meiſten im Schwinden begriffen, indem er von
der Aufſaugung nach oben und der Zerſplitterung nach
unten in gleicher Weiſe bedroht iſt. Man hat in
verſchiedenen Provinzen bereits Verſuche mit „Cand-
gliter“= oder Höferollen gemaͤcht, dieſelben ſind mur
in wenigen Gegenden befriedigend ausgefallen, ein
Heimſtätten⸗Geſetz wie dieſes, welches die Freiheit nicht
zu ſehr einengt und den Bedürfniſſen der einzelnen
Gegenden vollen Spielraum läßt, würde weit eher
im Stande ſein, die beiden genannten Hauptfeinde des
mittlern Grundbeſitzes wirkſam zu bekämpfen.

Bis zur Hälfte des Ertrages kann die Heimftätte
mit amortiſirbaren — d. h. mit der Zeit abzuzahlen—
den Renten belaſtet werden, dieſe Beftimmung ſoll
ſowohl das Recht der Miterben des Beſitzers waͤhren,

als dasjenige des Beſitzers, der zu Lebzeiten einen
Rechtsnachfolger in den Beſitz eintreten läßt Für

landwirthſchaftliche Verhältniſſe, zur Anfrechterhaltung
eines mittlern, leiſtungsfähigen Beſitzes fcheint uns
dieſe Beſtimmung durchaus angemeſſen zu ſein.

Die übrigen Beſtimmungen des Entwurfes be-
dürfen keiner Erklärung! ſie betreffen entweder be-
ſondere Fälle oder beziehen ſich auf die Uebergangs—
zeit nach Eintritt der Geſetzeskraft des Entimvur e3.

Fragt wan nach den rechtlichen Grundlagen,
welche den Entwurf rechtfertigen, ſo kann man zur
Autwort geben, daß dieſelben die feſteſten find, welche
für einen konſervativen Politiker das Wort in
ſeinem eigentlichen, nicht im Parteiſinn genommen —
geltend gemacht werden können, nämlich das Ge⸗
wohnheitSrecht in denjenigen Landestheilen, wo
ſich der Bauernſtand am reinſten und kräftigſten er—
halten hat. Es gibt noch viele Gegenden, in denen
der Bauer es für ein Verbrechen an ſich und ſeinen
Nachkommen anſehen würde, wenn er ſeinen Beſitz
nicht ungetheilt an ſeinen Sohn überlieferte, und in
dieſen Diſtrikten herrſcht im Bauernſtande die größte
Zufriedenheit und das beſte Auskommen! Für ungs
gilt in erſter Linie das Naturrecht, in zweiter das
Gewohnheitsrecht, erft in dritter Fommt 1uns das





ſich durch einen Blick durch die Scheibe vergewiſſert hatte,
daß Wirth und Kellner wieder zum Damenfpiel zurücdge-
kehrt waren bewegte er ſich vorſichtig und langjam gegen
das Haus von Maria Ordonnez.

Die Nacht war Ihön. Eine einzige Straßenlaterne
an der Ecke der Straße Krieta und der Wlameda warf
ſowale Streifen Lichtes auf ſeinen Weqg. Die übrigen
Laternen waren bereit$ verloicht Der Mond ftrahlte in
jeinem bläulichen ®launze. In dieſem durch die Klarheit
jeiner Nächte ſo begünftigten Lande übexnehmen die Gejtirne
in ganz bejonder8s hervorragendem Maße das Amt der
nächtlichen Siraßenbeleuchtung.

Der Schatten der niedrigen Häufer fiel weit über die
Mitte der engen Straße und Hüllte die rechte Seite der«
jelben in vollitändiges Dunkel. 0

WnesS ſchlief und die tiefſte Stille herrichte in der
Straße Prieta, als Antonio vor dem Haufje Maria Or?
donnez anlangte ; S

Das paus hatte nır 3zwei Stodwerke. Eine breite
Maueröff ung diente als Fuefter und zur Thüre gelangte
man von der Straße aus durch einige Steinfreppen,

Sır dem erften Stoce befand ſich ein Balton mit zwei
Henftern, welcher die Straße um einige Meter überragte.

Der Barterreraum hatte an ſeiner großen Fenfterdff»
44 Läden; die Fenſter des erſten Stockes befaßen deren
eine.

Antonio unterwarf das Haus von der dunklen Seite
der Straße aus einer jorgfältigen Prüfung. In den Fenftern
des erſten Stodes, welche von den Strahlen des Mondes
magiſch beleuchtet wurden, glaubte er ein {hwacdhes Licht
zu bemerfen. .

Maria Ordonnes wachte ohne Zweifet *

Antonio durchguerte die Straße, nachdem er ſich ver
ſichert hatte daß ihn Niemand Seobachte und näherte ſich
dem Haufe.

Die Läden der großen Fenſteroffnung waren in ſehr
ſchlechtem BZuftande und ebenfo zerfallen war die tannene
Hausthüre, welche mittelſt vier Holzbolzen verfchlofien war.

Er eritieg die wenigen Stufen und bemerkte zu feinem



Erſtaunen, daß die Hausthüre haͤlb offen Kand. . F


 
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