kkÄLvr Lote
Zambas, 23. Zepreurker 1933
68. / IVr. 219
HeidelberserVolksblatt
Ta^eszeltuny für 0 as katholische vol k
! Bezugspreis: Durch Botenzustellung und Post monatlich 2.00 bei der Geschäftsstelle ab- Schriftleitung u. Geschäftsstelle: Heidelberg, Bergheimer Straße 59/61, Tel. 126/127. Ge«
' geholt 1.80 «SS^k. Einzelnr. 10 ^/. Erscheint wöchentlich 6 mal. Ist die Zeitung am Er schäftsstunden: 7.30 bis 18 Uhr. Sprechstunden der Redaktion: 11.30 bis 12.30 Uhr. A»
' scheinen verhindert, besteht kein Anrecht aus Entschädigung. Anzeigenpreis: Die einspaltige zeigenschlutz: 9 Uhr, Samstag 8.30 Uhr norm. Für telefonisch übermittelte Aufträge wird kein«
' Millimeterzeile 34 nun breit) 10 A/. Reklamen: Die 70 mm breite Millimeterzeile 25 Gewähr übernommen. Postscheck-Konto Karlsruhe Nr. 8105. Geschäftsstelle in Wiesloch: Tel
Bei gerichtlicher Beitreibung oder Konkurs erlischt jeder Rabatt. Gerichtsstand: Heidelberg. I Amt Wiesloch Nr. 204. Unverlangte Manuspripte ohne Rückporto werden nicht zurückgesandt.
Nrilsgen: Sonntag drr Serk /SeinmtVarte/ WWMaft und Kunst KathMAWelt/ Soziale Zettsragen/ LesestunLe/ Die Scholle/Aus der Welt der Srau
Die Gutachten über van der Lubbe
Der zweite Zag des Leipziger Prozesses / Die Vernehmung van der Lübbes über seine kommunistische Gesinnung
Leipzig, 22. Sept.
Das Interesse von Publikum und Presse war am
Freitag unvermindert stark. Die Kontrolle und
Waffendurchsuchungen werden mit gleicher Strenge
durchgeführt.
Da die Zuhörerkarten nur immer für einen Tag
Gültigkeit haben, sind die Zuhörerbänke heute neu
besetzt. Auch die Photographen sind wieder anwe-
send, während die Tonfilmoperateure ihre Appa-
rate heute nicht mehr aufgestellt haben.
Die Donnerstagsverhandlung hatte die Verneh-
mung des Angeklagten van der Lubbe bis zu sei-
ner letzten Ankunft in Berlin im Februar dieses
Jahres gefördert. Es wird nun festzustellen sein,
was van der Lubbe in Berlin in den Tagen bis
zum Reichstagsbrand getrieben hat. Da bei die-
ser Gelegenheit auch die Brandstiftung selbst vor-
aussichtlich schon zur Verhandlung kommen wird,
ist zur heutigen Verhandlung bereits der Sach-
verständige, Branddirektor Dr. in. Wagner, ge-
laden. Dem Angeklagten van der Lubbe werden,
nachdem er in der Anklagebank Platz genommen
hat, die Fesseln sofort abgenommen.
Der Beginn der Verhandlung verzögert sich um
eine gute Viertelstunde. Nach Eröffnung der
Sitzung nimmt der Oberreichsanwalt zu
folgender Erklärung das Wort: Ich habe heute
morgen
ein Telegramm von SA-Oberführer, Polizei-
präsident, preußischer Staatsrat Heines
mals von ihm im Untersuchungsgefängnis beab-
sichtigt war, weil er drei Wochen lang den
Wunsch hatte, daß die Sache beschleunigt werde.
Der Angeklagte hat uns dann auch die Motive
seines Handelns angegeben und dabei keinen
Zweifel darüber gelassen, daß es sich um eine
Aktion von ihm handelte, die aus kommunistischen
Eedankengängen hervorgegangen war. Er habe
ein Vorbild sein wollen für andere, in ähnlicher
Weise vorzugehen.
Ich habe keinen Anhaltspunkt gewonnen zu
der Annahme, daß etwa eine psychische Stö-
rung bei ihm vorliegen könnte.
Verteidiger Dr. Seuffert: Es ist mir ausge-
fallen, daß van der Lubbe, als ich mit ihm allein
war, plötzlich in leidenschaftliche Erregung kommt,
die dann zwar wieder abklingt, aber ohne er-
kennbaren Anlaß wiederkommt. Haben Sie auch
solche Beobachtungen gemacht?
Sachverständiger: Daß eine leidenschaft-
liche Erregung bei ihm zu beobachten wäre, kann
ich nicht sagen. Er wird allerdings oft lebhaft
und mitteilsam.
Verteidiger Dr. Seuffert: Ist es denkbar,
daß der Angeklagte unter einem posthypnotischen--
Einfluß steht?
Sachverständiger: Das halte ich für aus-
geschlossen.
Als Zeuge wird hierauf der Berliner
Kriminalkommissar Heisig
vernommen, der in Holland Ermittlungen über
das Vorleben van der Lübbes angestellt hat. Der
Zeuge gibt an, er habe diejenigen Kommunisten
in Leyden und Umgebung aufgesucht, die als
Freunde des Angeklagten van der Lubbe bezeich-
net wurden. Dabei sei er auch zu einem Studenten
von Albara gekommen. Dieser erklärte, er sei
Anhänger des sogen. „Internationalen
Kommunismus", einer Sonderbildung, die
in ganz Holland etwa 20 und in Leyden etwa 5
Mitglieder zählt. Auf die Frage, was eigentlich
der Internationale Kommunismus bezwecke, er-
klärte der Student, diese Leute würden sich nicht
nach irgendwelchen Weisungen einer Zentral-
instanz richten, sondern als selbständige Kommu-
nisten die kommunistische Idee vertreten und ver-
folgen. Auch das Programm der Kommunisti-
schen Partei vertreten sie. Lubbe habe in der
Partei ein gewisses Ansehen erworben. Albara
ist zü der Ueberzeugung gekommen,
daß van der Lubbe für die Kommunistische
Partei ein geeignetes Objekt war, besondere
Aktionen durchzuführen.
Die Partei habe van der Lubbe immer vorge-
schickt, um selbst im Hintergrund zu bleiben und
van der Lubbe war so anständig, die Schuld im-
mer auf sich zu nehmen. Im Jahre 1931 sei van
der Lubbe der Austritt von der Kommunistischen
Partei nahegelegt worden. Er wußte jedoch
nicht, was schließlich daraufhin geschehen sei/
glaubte aber kaum, daß Lubbe dieser Aufforderung
nachgekommen ist. van der Lubbe sollte sozusa-
gen kalt gestellt werden. Aber die Gründe hierfür
waren nicht zu erfahren.
Der Zeuge hat dann auch noch mit einem ande-
ren Freund van der Lübbes gesprochen, mit Ja-
cobus Vink, der Mitglied der Kommunistischen
Partei Hollands ist. Auch Vink wußte davon, daß
Lubbe mit der Kommunistischen Partei in Konflikt
geraten war, und daß die Partei ihn zum Austritt
veranlassen wollte. Er nehme allerdings kaum
an, daß Lubbe ausgetreten sei, da er sich weiter
im Sinne der Partei betätigt habe.
Der Zeuge macht dann noch
eine wichtige Bekundung über Aufzeichnun-
gen des Angeklagten, die, wie mitgeteilt wird,
am Tage vor dem 1. März von einem Ver-
treter der Kommunistischen Partei Holland»
abgeholt wurden.
Es handelte sich um ein Tagebuch und um einen
alten Paß van der Lübbes. In dem Tagebuch wa-
ren Adressen inländischer und ausländischer Kom-
munisten verzeichnet; es waren auch deutsche Na-
men darin. Aus dem Abholen der Sachen ist zu
entnehmen, daß die Kommunistische Partei Hol-
lands Interesse daran hatte, diese Aufzeichnungen
nach dem Bekanntwerden der Festnahme van der
Lübbes verschwinden zu lassen.
Ueber das Benehmen des Angeklagten nach sei-
ner Festnahme in Berlin erklärt der Zeuge Heisig:,
Zunächst gab es bei der Vernehmung kleine
Schwierigkeiten, weil van der Lubbe ja noch auf-
folgenden Inhalts bekommen: „Im Vraunbuch
und in der in- und ausländischen Presse werde ich
der Brandstiftung im Reichstagsgebäude ver-
dächtigt. Ich war vom 26. Februar bis 1. März
1933 in Eleiwitz und habe dort im Hotel „Haus
Oberschlesien" gewohnt und bin in Gleiwitz von
vielen Personen gesehen worden. Ich bitte das
Gericht, mich gegen diese Verdächtigungen zu
schützen".
In einem Teil der ausländischen Presse, so
fährt der Oberreichsanwalt fort, ist die Behaup-
tung verbreitet worden, daß der Absender dieses
Telegramms, Polizeipräsident Heines, Anführer
einer Kolonne gewesen sei, die durch den oft er-
wähnten unterirdischen Gang in das Reichstags-
gebäude eingebrochen sei und den Brand gelegt
habe. Ich werde mir vorbehalten, entsprechende
Anträge zu stellen, wenn dieser Komplex zur
Sprache kommt.
Der zweite Anklagevertreter, Landgerichts-
direktor Parrisius, weist dann darauf hin,
daß in einem Teil der Presse die Aussagen der
Zeugen über van der Lübbes Aufenthalt in
Sörmewitz so wiedergegeben worden seien, daß da-
raus der Anschein entstehen könne, als wenn diese
Zeugen gestern etwas anderes ausgesagt hätten,
als im Vorverfahren. Ich bitte festzustellen, so
erklärte der Anklagevertreter, daß das, was diese
Zeugen gestern hier bekundet haben, überein-
stimme mit dem, was sie schon im Anfangsstadium
des Verfahrens bekundet haben. Auch der Vor-
sitzende stellt fest, daß die Zeugen gestern dasselbe
ausgesagt haben wie vorher in der Voruntersuch-
ung.
Der Vorsitzende gibt dann zunächst dem medizi-
nischen Sachverständigen, Geheimrat Dr. Bonn-
hoeffer, das Wort zu einem
Gutachten über den Gesundheitszustand des
Angeklagten van der Lubbe.
Der Sachverständige führt aus: Ich hatte van
der Lubbe vom 20. bis 25. März 1933 mehrfach
-eingehend untersucht. Das Bild, daß der Unter-
suchte damals geboten hat, war das eines körper-
lich kräftigen Menschen, der es ablehnte, an
irgendwelcher Krankheit zu leiden. Das dama-
lige Bild wich insofern von dem ab, das der An-
geklagte bei der gestrigen Verhandlung bot, als
es damals keinerlei Schwierigkeiten bereitete, mir
!iy- in Kontakt zu kommen und sich mit ihm zu
unterhalten.
Er hatte etwas durchaus Selbstsicheres, sogar
etwas Uebermütiges. Auch damals lächelte oder
lachte er bi Situationen, die ihm aus irgend
einem Grunde komisch erschienen. Die Möglich-
keit, sich mit ihm zu unterhalten über den Tatbe-
stand und über seinen Lebensgang war durchaus
gegeben. In manchen Dingen war er zurückhal-
tend, namentlich über seinen letzten Weg von Hol-
land nach Berlin. Der unmittelbare Anlaß für
die Untersuchung war ein Hungerstreik, der da-
Das zweite Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkelt
Staatssekretär Reinhard über das Semeindeumschuldungsgesetz
Berlin, 22. Sept. Staatssekretär Reinhardt
gab heute mittag vor Vertretern der Presse
Einzelheiten aus dem zweiten Gesetz zur Ver-
minderung der Arbeitslosigkeit bekannt, das
heute im Reichsgesetzblatt erscheint. Danach
wird in Abschnitt I der Reichsminister der
Finanzen ermächtigt, einen Betrag bis zu
500 Millionen RM. für die Förderung von
Instandsetzung^ und Ergänzungsarbeiten an
Gebäuden, für die Teilung von Wohnungen
und für den Umbau sonstiger Räume zur Ver-
fügung zu stellen.
Dem Eigentümer eines Gebäudes werden
gewährt:
1. ein Zuschuß zu den Aufwendungen,
wenn sestgestellt wird, daß die Arbeit
volkswirtschaftlich wertvoll ist;
2. eine Verzinsung zu vier Pro-
zent jährlich desjenigen Betrages, den
er über dem ihm gewährten Reichszuschuß
hinaus aus eigenen oder geliehenen Mit-
teln aufbringt.
Staatssekretär Reinhardt erklärte dazu, die
500 Mill. RM. würden als Zuschuß zu den
Aufwendungen zu Jnstandsetzungs-, Ergün-
zungs- und llmbauarbeiten an Gebäuden in
der gleichen Weise verwendet werden, wie
dies bisher schon bei den zweimal 50 Millio-
nen und einmal 100 Millionen Mark ge-
schehen sei.
Die Nachfrage nach diesen Zuschüssen sei so
groß gewesen, daß z. T. nur ein Zehntel aller
Anträge hätte genehmigt werden können.
Eine Neuerung des gestern verabschiedeten
Gesetzes liege darin, daß nicht nur Zuschüsse
für Jnstandsetzungsarbeiten gewährt werden
sondern auch für Ergänzungsarbeiten an Ge-
bäuden. Die Gewährung von Zuschüssen er«
strecke sich nicht nur auf Wohngebäude, son-
dern auch auf Gebäude, die einem gewerb-
lichen oder landwirtschaftlichen Betriebe
dienen.
Wie Staatssekretär Reinhardt betonte, sei
der Zweck des Gesetzes, einem etwaigen Wie-
deransteigen der Ärbeitslosenzifser in den
kommenden Monaten mit aller Kraft ent-
gegenzuwirken. Die Gewährung von Zuschüs-
sen in Höhe von 500 Millionen würde zu
einem Umsatz von zwei Milliarden führen. In
diesen zwei Milliarden sei etwa eine Milli-
arde für Arbeitslöhne enthalten. Diese eine
Milliarde stelle bei einem jährlichen Lohn-
durchschnitt von 2000 Mark den Lohn für
etwa eine Million Arbeiter dar.
Würde es uns gelingen, in Durchführung
dieses Planes in den kommenden Monaten
einer Million Arbeiter Beschäftigung zu
geben zum Ausgleich des Rückganges aus
den Außenberufen, dann würde das eine
Ersparnis an Arbeitslosenunterstützung für
diese sechs Monate von 250 Millionen sein.
Da der im Umsatz enthaltene Anteil der
Steuern und Soziallasten etwa 15 Prozent be-
trägt, führe der Umsatz der zwei Milliarden
zu einer Verbesserung der Einnahmeseite in
den Haushalten von Reich, Ländern, Gemein-
den und Sozialversicherungskassen um etwa
300 Millionen, so daß insgesamt eine Erspar-
nis von 550 Millionen herauskomme, also 50
Millionen über den Betrag hinaus, der nun-
mehr zur Verfügung gestellt werde.
Im Anschluß an die Mitteilungen über das
neue Arbeitsbeschaffungsgesetz erläuterte
Staatssekretär Reinhardt sodann das neue
Eemeindeumschuldungsgesetz. Dieses regelt die
Umschuldung derjenigen Gemeinden, die we-
gen ihres Schuldendienstes aus kurzfristiger
Verschuldung notleidend geworden sind oder
vor der Gefahr stehen, notleidend zu werden.
Jede dem Umschuldungsverband angehö-
rende Gemeinde ist berechtigt, ihren inländi-
schen Gläubigern vom 23. Dezember ab für die
Tilgung kurzfristiger Forderungen die Um-
schuldung in Schuldverschreibungen anzubieten.
Als kurzfristige Forderungen werden solche
angesehen, die entweder schon fällig sind oder
bis zum 31. März 1035 fällig werden.
Zum zweiten Abschnitt des neuen Gesetzes
führte der Staatssekretär aus,
daß die landwirtschaftliche Grundsteuer
um 1VÜ Millionen NM, ermäßigt werden
wird.
Es bleibe den Landesregierungen überlassen,
in welcher Weise sie die vorgeschriebene Sen-
kung der Grundsteuer vornehmen wollen. Die
Senkung des Grund st eueraufkom-
mens werde etwa 16 Prozent betragen.
Einem Wunsche der Landwirtschaft auf ein-
heitliche Festsetzung der landwirtschaftlichen
Umsatzsteuer entsprechend werde im
dritten Abschnitt der Satz mit Wirkung vom
1. Oktober ds. Js. für die Landwirtschaft ein-
heiU-ch aus ein Prozent festgelegt. Durch
die Bestimmungen des vierten Abschnittes
über Steuerbefreiung für neuerrich-
tete Kleinwohnungen und Eigenheime wer-
den die bisher geltenden Vorschriften über das
Jahr 1934 hinaus ergänzt. Die Steuerbefrei-
ung erstreckt sich in Zukunft auf Bauten, die
nach Ablauf der bisherigen Frist, die bis zum
1. März 1934 bezw. bis 31. Mai 1934 läuft,
bezugsfertig werden. Kleinwohnungen, die in
den Rechnungsjahren 1934 und 1935 und
Eigenheime, die in den Rechnungsjahren 1934
bis 1938 bezugsfertig werden, werden von der
Einkommen- und Vermögenssteuer, von der
Grundsteuer des Landes und von der Hälfte
der Grundsteuer der Gemeinden oder Ge-
meindeverbände befreit.
Die Bestimmungen des fünften Abschnittes
über Senkung der Grundsteuer für Neuhaus-
besitz beziehen sich auf diejenigen Neubauten,
die in den Jahren 1924 bis 1930 erstellt wor-
den sind.
Staatssekretär Reinhardt wies schließlich
auf die außerordentlich erfreulichen Auswir-
kungen hin, die das neue Gesetz haben werde.
Um die Ordnung der Eemeindefinanzen
nicht auf Dienst der Vorhand. Schulden zu be-
schränken, wird allen Gemeinden, auch den
nicht im Sinne des Gesetzes notleidenden, also
dem Umschuldungsverband nicht angeschlos-
senen,
ein allgemeines DarlehensverLot bis zum
31. März 1935
auferlegt. Das Verbot gilt naturgemäß nicht
für Darlehen, die auf Grund von Reichsge-
setzen und Landesgesetzen, beispielsweise also
von Arbeitsbeschaffungsgesetzen, gewährt wer-
den. Für den zu errichtenden Entschuldungs-
verband wird im Interesse der Kostenerspar-
nis nicht etwa eine neue Organisation aufge-
zogen, sondern die Einrichtungen der Preüß.
Staatsbank verwandt.
Staatssekretär Reinhardt schloß seine Er-
läuterungen über die beiden neuen Gesetze
mit dem Hinweis, daß voraussichtlich im näch-
sten Frühjahr ein drittes Gesetz zur Bekämp-
fung der Arbeitslosigkeit herauskommsn wird,
und daß gleichzeitig auch eine große Reform,
mit einer grundlegenden Vereinfachung des'
gesamten Steuerwesens in Aussicht genom-i
men ist.
Zambas, 23. Zepreurker 1933
68. / IVr. 219
HeidelberserVolksblatt
Ta^eszeltuny für 0 as katholische vol k
! Bezugspreis: Durch Botenzustellung und Post monatlich 2.00 bei der Geschäftsstelle ab- Schriftleitung u. Geschäftsstelle: Heidelberg, Bergheimer Straße 59/61, Tel. 126/127. Ge«
' geholt 1.80 «SS^k. Einzelnr. 10 ^/. Erscheint wöchentlich 6 mal. Ist die Zeitung am Er schäftsstunden: 7.30 bis 18 Uhr. Sprechstunden der Redaktion: 11.30 bis 12.30 Uhr. A»
' scheinen verhindert, besteht kein Anrecht aus Entschädigung. Anzeigenpreis: Die einspaltige zeigenschlutz: 9 Uhr, Samstag 8.30 Uhr norm. Für telefonisch übermittelte Aufträge wird kein«
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Nrilsgen: Sonntag drr Serk /SeinmtVarte/ WWMaft und Kunst KathMAWelt/ Soziale Zettsragen/ LesestunLe/ Die Scholle/Aus der Welt der Srau
Die Gutachten über van der Lubbe
Der zweite Zag des Leipziger Prozesses / Die Vernehmung van der Lübbes über seine kommunistische Gesinnung
Leipzig, 22. Sept.
Das Interesse von Publikum und Presse war am
Freitag unvermindert stark. Die Kontrolle und
Waffendurchsuchungen werden mit gleicher Strenge
durchgeführt.
Da die Zuhörerkarten nur immer für einen Tag
Gültigkeit haben, sind die Zuhörerbänke heute neu
besetzt. Auch die Photographen sind wieder anwe-
send, während die Tonfilmoperateure ihre Appa-
rate heute nicht mehr aufgestellt haben.
Die Donnerstagsverhandlung hatte die Verneh-
mung des Angeklagten van der Lubbe bis zu sei-
ner letzten Ankunft in Berlin im Februar dieses
Jahres gefördert. Es wird nun festzustellen sein,
was van der Lubbe in Berlin in den Tagen bis
zum Reichstagsbrand getrieben hat. Da bei die-
ser Gelegenheit auch die Brandstiftung selbst vor-
aussichtlich schon zur Verhandlung kommen wird,
ist zur heutigen Verhandlung bereits der Sach-
verständige, Branddirektor Dr. in. Wagner, ge-
laden. Dem Angeklagten van der Lubbe werden,
nachdem er in der Anklagebank Platz genommen
hat, die Fesseln sofort abgenommen.
Der Beginn der Verhandlung verzögert sich um
eine gute Viertelstunde. Nach Eröffnung der
Sitzung nimmt der Oberreichsanwalt zu
folgender Erklärung das Wort: Ich habe heute
morgen
ein Telegramm von SA-Oberführer, Polizei-
präsident, preußischer Staatsrat Heines
mals von ihm im Untersuchungsgefängnis beab-
sichtigt war, weil er drei Wochen lang den
Wunsch hatte, daß die Sache beschleunigt werde.
Der Angeklagte hat uns dann auch die Motive
seines Handelns angegeben und dabei keinen
Zweifel darüber gelassen, daß es sich um eine
Aktion von ihm handelte, die aus kommunistischen
Eedankengängen hervorgegangen war. Er habe
ein Vorbild sein wollen für andere, in ähnlicher
Weise vorzugehen.
Ich habe keinen Anhaltspunkt gewonnen zu
der Annahme, daß etwa eine psychische Stö-
rung bei ihm vorliegen könnte.
Verteidiger Dr. Seuffert: Es ist mir ausge-
fallen, daß van der Lubbe, als ich mit ihm allein
war, plötzlich in leidenschaftliche Erregung kommt,
die dann zwar wieder abklingt, aber ohne er-
kennbaren Anlaß wiederkommt. Haben Sie auch
solche Beobachtungen gemacht?
Sachverständiger: Daß eine leidenschaft-
liche Erregung bei ihm zu beobachten wäre, kann
ich nicht sagen. Er wird allerdings oft lebhaft
und mitteilsam.
Verteidiger Dr. Seuffert: Ist es denkbar,
daß der Angeklagte unter einem posthypnotischen--
Einfluß steht?
Sachverständiger: Das halte ich für aus-
geschlossen.
Als Zeuge wird hierauf der Berliner
Kriminalkommissar Heisig
vernommen, der in Holland Ermittlungen über
das Vorleben van der Lübbes angestellt hat. Der
Zeuge gibt an, er habe diejenigen Kommunisten
in Leyden und Umgebung aufgesucht, die als
Freunde des Angeklagten van der Lubbe bezeich-
net wurden. Dabei sei er auch zu einem Studenten
von Albara gekommen. Dieser erklärte, er sei
Anhänger des sogen. „Internationalen
Kommunismus", einer Sonderbildung, die
in ganz Holland etwa 20 und in Leyden etwa 5
Mitglieder zählt. Auf die Frage, was eigentlich
der Internationale Kommunismus bezwecke, er-
klärte der Student, diese Leute würden sich nicht
nach irgendwelchen Weisungen einer Zentral-
instanz richten, sondern als selbständige Kommu-
nisten die kommunistische Idee vertreten und ver-
folgen. Auch das Programm der Kommunisti-
schen Partei vertreten sie. Lubbe habe in der
Partei ein gewisses Ansehen erworben. Albara
ist zü der Ueberzeugung gekommen,
daß van der Lubbe für die Kommunistische
Partei ein geeignetes Objekt war, besondere
Aktionen durchzuführen.
Die Partei habe van der Lubbe immer vorge-
schickt, um selbst im Hintergrund zu bleiben und
van der Lubbe war so anständig, die Schuld im-
mer auf sich zu nehmen. Im Jahre 1931 sei van
der Lubbe der Austritt von der Kommunistischen
Partei nahegelegt worden. Er wußte jedoch
nicht, was schließlich daraufhin geschehen sei/
glaubte aber kaum, daß Lubbe dieser Aufforderung
nachgekommen ist. van der Lubbe sollte sozusa-
gen kalt gestellt werden. Aber die Gründe hierfür
waren nicht zu erfahren.
Der Zeuge hat dann auch noch mit einem ande-
ren Freund van der Lübbes gesprochen, mit Ja-
cobus Vink, der Mitglied der Kommunistischen
Partei Hollands ist. Auch Vink wußte davon, daß
Lubbe mit der Kommunistischen Partei in Konflikt
geraten war, und daß die Partei ihn zum Austritt
veranlassen wollte. Er nehme allerdings kaum
an, daß Lubbe ausgetreten sei, da er sich weiter
im Sinne der Partei betätigt habe.
Der Zeuge macht dann noch
eine wichtige Bekundung über Aufzeichnun-
gen des Angeklagten, die, wie mitgeteilt wird,
am Tage vor dem 1. März von einem Ver-
treter der Kommunistischen Partei Holland»
abgeholt wurden.
Es handelte sich um ein Tagebuch und um einen
alten Paß van der Lübbes. In dem Tagebuch wa-
ren Adressen inländischer und ausländischer Kom-
munisten verzeichnet; es waren auch deutsche Na-
men darin. Aus dem Abholen der Sachen ist zu
entnehmen, daß die Kommunistische Partei Hol-
lands Interesse daran hatte, diese Aufzeichnungen
nach dem Bekanntwerden der Festnahme van der
Lübbes verschwinden zu lassen.
Ueber das Benehmen des Angeklagten nach sei-
ner Festnahme in Berlin erklärt der Zeuge Heisig:,
Zunächst gab es bei der Vernehmung kleine
Schwierigkeiten, weil van der Lubbe ja noch auf-
folgenden Inhalts bekommen: „Im Vraunbuch
und in der in- und ausländischen Presse werde ich
der Brandstiftung im Reichstagsgebäude ver-
dächtigt. Ich war vom 26. Februar bis 1. März
1933 in Eleiwitz und habe dort im Hotel „Haus
Oberschlesien" gewohnt und bin in Gleiwitz von
vielen Personen gesehen worden. Ich bitte das
Gericht, mich gegen diese Verdächtigungen zu
schützen".
In einem Teil der ausländischen Presse, so
fährt der Oberreichsanwalt fort, ist die Behaup-
tung verbreitet worden, daß der Absender dieses
Telegramms, Polizeipräsident Heines, Anführer
einer Kolonne gewesen sei, die durch den oft er-
wähnten unterirdischen Gang in das Reichstags-
gebäude eingebrochen sei und den Brand gelegt
habe. Ich werde mir vorbehalten, entsprechende
Anträge zu stellen, wenn dieser Komplex zur
Sprache kommt.
Der zweite Anklagevertreter, Landgerichts-
direktor Parrisius, weist dann darauf hin,
daß in einem Teil der Presse die Aussagen der
Zeugen über van der Lübbes Aufenthalt in
Sörmewitz so wiedergegeben worden seien, daß da-
raus der Anschein entstehen könne, als wenn diese
Zeugen gestern etwas anderes ausgesagt hätten,
als im Vorverfahren. Ich bitte festzustellen, so
erklärte der Anklagevertreter, daß das, was diese
Zeugen gestern hier bekundet haben, überein-
stimme mit dem, was sie schon im Anfangsstadium
des Verfahrens bekundet haben. Auch der Vor-
sitzende stellt fest, daß die Zeugen gestern dasselbe
ausgesagt haben wie vorher in der Voruntersuch-
ung.
Der Vorsitzende gibt dann zunächst dem medizi-
nischen Sachverständigen, Geheimrat Dr. Bonn-
hoeffer, das Wort zu einem
Gutachten über den Gesundheitszustand des
Angeklagten van der Lubbe.
Der Sachverständige führt aus: Ich hatte van
der Lubbe vom 20. bis 25. März 1933 mehrfach
-eingehend untersucht. Das Bild, daß der Unter-
suchte damals geboten hat, war das eines körper-
lich kräftigen Menschen, der es ablehnte, an
irgendwelcher Krankheit zu leiden. Das dama-
lige Bild wich insofern von dem ab, das der An-
geklagte bei der gestrigen Verhandlung bot, als
es damals keinerlei Schwierigkeiten bereitete, mir
!iy- in Kontakt zu kommen und sich mit ihm zu
unterhalten.
Er hatte etwas durchaus Selbstsicheres, sogar
etwas Uebermütiges. Auch damals lächelte oder
lachte er bi Situationen, die ihm aus irgend
einem Grunde komisch erschienen. Die Möglich-
keit, sich mit ihm zu unterhalten über den Tatbe-
stand und über seinen Lebensgang war durchaus
gegeben. In manchen Dingen war er zurückhal-
tend, namentlich über seinen letzten Weg von Hol-
land nach Berlin. Der unmittelbare Anlaß für
die Untersuchung war ein Hungerstreik, der da-
Das zweite Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkelt
Staatssekretär Reinhard über das Semeindeumschuldungsgesetz
Berlin, 22. Sept. Staatssekretär Reinhardt
gab heute mittag vor Vertretern der Presse
Einzelheiten aus dem zweiten Gesetz zur Ver-
minderung der Arbeitslosigkeit bekannt, das
heute im Reichsgesetzblatt erscheint. Danach
wird in Abschnitt I der Reichsminister der
Finanzen ermächtigt, einen Betrag bis zu
500 Millionen RM. für die Förderung von
Instandsetzung^ und Ergänzungsarbeiten an
Gebäuden, für die Teilung von Wohnungen
und für den Umbau sonstiger Räume zur Ver-
fügung zu stellen.
Dem Eigentümer eines Gebäudes werden
gewährt:
1. ein Zuschuß zu den Aufwendungen,
wenn sestgestellt wird, daß die Arbeit
volkswirtschaftlich wertvoll ist;
2. eine Verzinsung zu vier Pro-
zent jährlich desjenigen Betrages, den
er über dem ihm gewährten Reichszuschuß
hinaus aus eigenen oder geliehenen Mit-
teln aufbringt.
Staatssekretär Reinhardt erklärte dazu, die
500 Mill. RM. würden als Zuschuß zu den
Aufwendungen zu Jnstandsetzungs-, Ergün-
zungs- und llmbauarbeiten an Gebäuden in
der gleichen Weise verwendet werden, wie
dies bisher schon bei den zweimal 50 Millio-
nen und einmal 100 Millionen Mark ge-
schehen sei.
Die Nachfrage nach diesen Zuschüssen sei so
groß gewesen, daß z. T. nur ein Zehntel aller
Anträge hätte genehmigt werden können.
Eine Neuerung des gestern verabschiedeten
Gesetzes liege darin, daß nicht nur Zuschüsse
für Jnstandsetzungsarbeiten gewährt werden
sondern auch für Ergänzungsarbeiten an Ge-
bäuden. Die Gewährung von Zuschüssen er«
strecke sich nicht nur auf Wohngebäude, son-
dern auch auf Gebäude, die einem gewerb-
lichen oder landwirtschaftlichen Betriebe
dienen.
Wie Staatssekretär Reinhardt betonte, sei
der Zweck des Gesetzes, einem etwaigen Wie-
deransteigen der Ärbeitslosenzifser in den
kommenden Monaten mit aller Kraft ent-
gegenzuwirken. Die Gewährung von Zuschüs-
sen in Höhe von 500 Millionen würde zu
einem Umsatz von zwei Milliarden führen. In
diesen zwei Milliarden sei etwa eine Milli-
arde für Arbeitslöhne enthalten. Diese eine
Milliarde stelle bei einem jährlichen Lohn-
durchschnitt von 2000 Mark den Lohn für
etwa eine Million Arbeiter dar.
Würde es uns gelingen, in Durchführung
dieses Planes in den kommenden Monaten
einer Million Arbeiter Beschäftigung zu
geben zum Ausgleich des Rückganges aus
den Außenberufen, dann würde das eine
Ersparnis an Arbeitslosenunterstützung für
diese sechs Monate von 250 Millionen sein.
Da der im Umsatz enthaltene Anteil der
Steuern und Soziallasten etwa 15 Prozent be-
trägt, führe der Umsatz der zwei Milliarden
zu einer Verbesserung der Einnahmeseite in
den Haushalten von Reich, Ländern, Gemein-
den und Sozialversicherungskassen um etwa
300 Millionen, so daß insgesamt eine Erspar-
nis von 550 Millionen herauskomme, also 50
Millionen über den Betrag hinaus, der nun-
mehr zur Verfügung gestellt werde.
Im Anschluß an die Mitteilungen über das
neue Arbeitsbeschaffungsgesetz erläuterte
Staatssekretär Reinhardt sodann das neue
Eemeindeumschuldungsgesetz. Dieses regelt die
Umschuldung derjenigen Gemeinden, die we-
gen ihres Schuldendienstes aus kurzfristiger
Verschuldung notleidend geworden sind oder
vor der Gefahr stehen, notleidend zu werden.
Jede dem Umschuldungsverband angehö-
rende Gemeinde ist berechtigt, ihren inländi-
schen Gläubigern vom 23. Dezember ab für die
Tilgung kurzfristiger Forderungen die Um-
schuldung in Schuldverschreibungen anzubieten.
Als kurzfristige Forderungen werden solche
angesehen, die entweder schon fällig sind oder
bis zum 31. März 1035 fällig werden.
Zum zweiten Abschnitt des neuen Gesetzes
führte der Staatssekretär aus,
daß die landwirtschaftliche Grundsteuer
um 1VÜ Millionen NM, ermäßigt werden
wird.
Es bleibe den Landesregierungen überlassen,
in welcher Weise sie die vorgeschriebene Sen-
kung der Grundsteuer vornehmen wollen. Die
Senkung des Grund st eueraufkom-
mens werde etwa 16 Prozent betragen.
Einem Wunsche der Landwirtschaft auf ein-
heitliche Festsetzung der landwirtschaftlichen
Umsatzsteuer entsprechend werde im
dritten Abschnitt der Satz mit Wirkung vom
1. Oktober ds. Js. für die Landwirtschaft ein-
heiU-ch aus ein Prozent festgelegt. Durch
die Bestimmungen des vierten Abschnittes
über Steuerbefreiung für neuerrich-
tete Kleinwohnungen und Eigenheime wer-
den die bisher geltenden Vorschriften über das
Jahr 1934 hinaus ergänzt. Die Steuerbefrei-
ung erstreckt sich in Zukunft auf Bauten, die
nach Ablauf der bisherigen Frist, die bis zum
1. März 1934 bezw. bis 31. Mai 1934 läuft,
bezugsfertig werden. Kleinwohnungen, die in
den Rechnungsjahren 1934 und 1935 und
Eigenheime, die in den Rechnungsjahren 1934
bis 1938 bezugsfertig werden, werden von der
Einkommen- und Vermögenssteuer, von der
Grundsteuer des Landes und von der Hälfte
der Grundsteuer der Gemeinden oder Ge-
meindeverbände befreit.
Die Bestimmungen des fünften Abschnittes
über Senkung der Grundsteuer für Neuhaus-
besitz beziehen sich auf diejenigen Neubauten,
die in den Jahren 1924 bis 1930 erstellt wor-
den sind.
Staatssekretär Reinhardt wies schließlich
auf die außerordentlich erfreulichen Auswir-
kungen hin, die das neue Gesetz haben werde.
Um die Ordnung der Eemeindefinanzen
nicht auf Dienst der Vorhand. Schulden zu be-
schränken, wird allen Gemeinden, auch den
nicht im Sinne des Gesetzes notleidenden, also
dem Umschuldungsverband nicht angeschlos-
senen,
ein allgemeines DarlehensverLot bis zum
31. März 1935
auferlegt. Das Verbot gilt naturgemäß nicht
für Darlehen, die auf Grund von Reichsge-
setzen und Landesgesetzen, beispielsweise also
von Arbeitsbeschaffungsgesetzen, gewährt wer-
den. Für den zu errichtenden Entschuldungs-
verband wird im Interesse der Kostenerspar-
nis nicht etwa eine neue Organisation aufge-
zogen, sondern die Einrichtungen der Preüß.
Staatsbank verwandt.
Staatssekretär Reinhardt schloß seine Er-
läuterungen über die beiden neuen Gesetze
mit dem Hinweis, daß voraussichtlich im näch-
sten Frühjahr ein drittes Gesetz zur Bekämp-
fung der Arbeitslosigkeit herauskommsn wird,
und daß gleichzeitig auch eine große Reform,
mit einer grundlegenden Vereinfachung des'
gesamten Steuerwesens in Aussicht genom-i
men ist.