Auf die Communication des Kurpfälzischen Reformirten Kirchen-Raths, daß die Pfarrer und Schuldiener, oder deren Erben, des Ersatzes der salva ratificatione zu bestreitenden Renovations- und Process-Kösten ihrer Competenzien, durch nachdruckliche Verfügung, in Zukunft eben sowohl mögen gesicheret- als auch den Vernachläßigungen, deren selbige zur Vermeidung des angeregten Kösten-Aufwands, sich mehrmalen schuldig gemacht haben, vorgebogen werden, ist man zu resolviren bewogen worden, samtlichen diesseitigen Landbedienten die gemessene Weisung zugehen zu lassen ...: Heydelberg den 23. May 1772.
[S.l.], 1772 [VD18 90496876]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.30390
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-303908
Metadata: METS
IIIF Manifest: version 2.1, version 3.0