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Pfeiffer, Thomas
Internationale Zuständigkeit und prozessuale Gerechtigkeit: die internationale Zuständigkeit im Zivilprozess zwischen effektivem Rechtsschutz und nationaler Zuständigkeitspolitik — Frankfurt am Main: Klostermann, 1995

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https://doi.org/10.11588/diglit.49328#0326
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also insbesondere Art. 6 MRK sowie die Grundfreiheiten des EG-Ver-
trags, der grundlegenden Verfassungsurkunde des Gemeinschafts-
rechts43, beachtet44.
II. Generelle Bedenken gegen eine 'verfassungsrechtliche
Perspektive
Weitere denkbare Einwände gegen eine verfassungsrechtliche Grund-
legung entstammen der allgemeinen Diskussion um das Verhältnis des
Zivilprozeßrechts zum Verfassungsrecht. Sie lassen sich durch die Stich-
worte „Versteinerung“ und „Politisierung“ umschrei-
ben.
Der Hinweis auf die Gefahr der „Versteinerung“ soll der Erhaltung
der Anpassungsfähigkeit des Zivilprozeßrechts dienen. Jede verfassungs-
rechtliche Verankerung einfachrechtlicher Grundsätze nehme dem ein-
fachen Gesetzgeber für immer Anderungsmöglichkeiten, so daß bei all-
zu weitreichender Bindung des Gesetzgebers das Zivilprozeßrecht
„versteinern“45 würde. Die damit aufgezeigte Gefahr, modische oder
zweckmäßigkeitsbedingte Strömungen des Zeitgeists verfassungsrecht-
lich zu perpetuieren46, kann auch hier nicht a priori von der Hand gewie-
sen werden. So kann beispielsweise eine mehr oder weniger ausgeprägte
Neigung zur Internationalität den Wandlungen des Zeitgeists unterlie-
gen47. Neben der zeitlichen wird aber auch eine sachliche Versteinerung
befürchtet, indem darauf hingewiesen wird, daß der Rekurs auf ein für
alle Verfahren einheitliches Verfassungsrecht die zwischen den einzelnen
Verfahrensarten der einzelnen Gerichtszweige notwendigerweise beste-
henden Unterschiede nicht überzeugend erklären könne48.
Der Vorwurf der „Politisierung“ hängt mit dem der „Versteinerung“
zusammen. Neuhaus meint zum Zusammenhang zwischen Verfassungs-
recht und internationaler Zuständigkeit, es erscheine „grundsätzlich als
bedenklich, in die Zivilrechtspflege unnötig öffentlich-rechtliche (politi-
43 Dazu etwa 7.uleeg, in: Groeben/Thiesing/Ehlermann, EWGV, Art. 1, Rz. 15.
44 Dazu bereits oben § 1 C III 4 u. 5.
45 Schumann, ZZP 96, (1983), 137 (186).
46 Arens, in: Gilles (Humane Justiz), 1 (11); Schwab/Gottwald, Verfassung und Zivil-
prozeß, S. 63; Stürner, FS Baur, S. 647 (657).
47 Vgl. dazu Kralik, ZZP 89 (1976), 234 (235), der Schröder einen „übertriebenen Hang
zum Internationalismus“ vorwirft.
48 Smid, Rechtsprechung, S. 29.

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