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Kunst-Auktionshaus G. Adolf Pohl <Hamburg> [Hrsg.]
Versteigerung der Nachlässe Julius Bakof †, Geo Haeselich u. Joh. Markus Haeselich †: außerdem Gemälde alter und moderner Meister aus verschiedenem Privatbesitz, sowie China-, Japan- und türkischer Kunstgegenstände, einer großen Anzahl echter Teppiche, verschiedener Stilmöbel, Bronzen, Porzellane, Marmorfiguren u.a. Kunstgegenstände ; Versteigerung am 25., 26. und 27. November 1919 — Hamburg, 1919

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https://doi.org/10.11588/diglit.22686#0009
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Versteigerungs-Bedingungen.

1. Die Ausstellung der zum Verkauf gelangenden Kunsigegenstände findet vom
17. November bis einschliesslich 24. November, von 10 bis 5 Uhr statt.

2. Durch die Besichtigung ist jedermann Gelegenheit gegeben, sich von der
Eigenschaft der Versteigerungsgegenstände zu überzeugen, es werden Ein-
wendungen nach der Versteigerung nicht mehr berücksichtigt.

3. Die Sachen werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden.

Da das Verzeichnis nur als Führer dienen soll, wird für die darin enthaltenen
Angaben keine Gewähr geleistet.

4. Bei Gemälden verstehen sich die angegebenen Mafje ohne Rahmen.

Uber die Reihenfolge der einzelnen Nummern während der Versteigerung
behält sich der Versteigerer das Recht von Änderungen vor.

5. Mit dem Zuschläge ist der Gegenstand in den Besife des Käufers überge-
gangen. Die Zahlung hat sofort in deutscher Reichswährung zu erfolgen,
eventuell muh eine angemessene Anzahlung geleistet werden.

6. Erfolgt ein doppeltes Gebot, so wird der Gegenstand noch einmal ausgeboten,
bei Streitigkeiten entscheidet das Los. (Gesetz vom 10. Juli 1902.)

7. Gesteigert wird bis zu Mk. 100.— um Mk. 1. — , von Mk. 100.— an um Mk. 5. — ,
über Mk. 1000.— um Mk. 50—. Das übliche Aufgeld beträgt 10% der Kauf-
summe. Luxussteuer hat der Käufer nicht zu zahlen.

ö. Kaufaufträge werden zu den Bedingungen des Katalogs reell ausgeführt,
ohne besondere Berechnung.

9. Die Abnahme der Erwerbungen hat von den Käufern an dem Versteigerungs-
tage nachmittags von 3 bis 6 Uhr zu erfolgen. Nicht abgeholte Ware wird
auf Rechnung und Gefahr des Käufers gelagert und spätestens nach 4 Wochen
auf dessen Kosten wieder versteigert. Für den evt. Ausfall haftet der Käufer
ohne Anspruch auf evt. Mehrerlös.

10. Ändere Vereinbarungen haben vor der Versteigerung stattzufinden und
werden schriftlich niedergelegt.

HAMBURG, im November 1919.
Alterwall 40

G. Adolf Pohl.
 
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