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Erläuterungen zu den Plänen und Tafeln.

dieser Wand erst um 100 v. Chr. seinen Anfang genommen hat. ferner ist in der
Lage und Gestalt der beiden Häuser seit 1840 keine Veränderung, also auch keine
neue Zerstörung der Mauer eingetreten, — und andrerseits sind ausser den 20 auf-
geführten an dem über der Erde befindlichen Mauertheile heut keine weiteren In-
schriften1) vorhanden. Es erscheint daher die Annahme eines Leseirrthums geboten,
der um so leichter eintreten konnte, als in dieser Gegend vier Urkunden aus des
KaXXtxpaTrj? Archontat sich befinden (1702; 1704: Lebas 939; und nr. k).

Tai'. V nr. 8 ist, wie schon im Texte angedeutet, desshalb aufgenommen, um
dem Fachmann die eigentümliche Technik der Steinfügung der polygonen Wand vor
Augen zu führen und in zweiter Linie eine Vorstellung von Stoa, Säulen und der
Stellung der Weihe-Inschrift zu geben. Von dieser 14.30 m langen Aufschrift selbst
ist in fig.9 in 1:25 eine mechanische Copie nach ausgefülltem Abklatsch (vgl.
Anhg. III) hinzugefügt worden; die obere Grenze der Buchstaben ist als horizontale
Linie auf dem Stein selbst vorgerissen und auf der Abbildung deutlich angegeben;
sie liegt constant 0,025 unter der Oberkante des Stylobates, dem entsprechend die
untere Grenzlinie der Buchstaben 0,095 über der Unterkante — so dass nach diesen
beiden Maassen der Schrift-streifen in seiner Lage an der Oberstufe genau fixirt ist.
Mir stand durch die Güte von Prof. Kirchhoff ausserdem eine im Maassstab 1:20
sehr sorgfältig ausgeführte Abschrift Purgolds zur Verfügung, die mit unserer fertig
vorliegenden Abbildung verglichen, in wünschenswertester W eise die vollkommene
Uebereinstimmung beider Copieen erkennen Hess.

Taf. VI nr. .10 stellt das französische Ausgrabungsgebiet dar, aufgenommen von
dem südlich daran grenzenden Berghang; hinten die Polygonmauer heut noch einmal so
hoch überragt von moderner Stützmauer, im Vordergrunde links' Basis IT. rechts davon
die übrigen Basen und Bänke, die im Bulletin V p. 3sq. ausführlich von Haussouillier
besprochen sind und desshalb in Vorstehendem völlig übergangen werden mussten.

Taf. VI nr. IL — IX nr. 23 sind mit Ausnahme von hg. 20 welche in An-
hang II erläutert werden wird, an den betr. Stellen im Texte behandelt.

Die folgenden Abbildungen sollten enthalten: die Ansicht der antiken Treppen-
stufen und des halbrunden Bathrons bei Haus 127; die mir übergebenen Zeichnungen
widersprechen sieh aber in den Umrissen und den eingeschriebenen Maassen derartig,
dass auf jede noch so annähernd gehaltene Wiedergabe leider verzichtet werden muss.
Auch bei den auf Tal'. X nr. 24 und 25 abgebildeten Rundbaublöcken fehlt jeder
Maassstab; ich kann nur angeben, dass die beiden Blöcke (24 und 25) gleich gross
sind und zwar etwa 0.75 breit und 1.25 hoch.

Taf. X nr. 26—XI nr. 31 sind im Texte behandelt.

') Sie müssten denn von den Stossflächeii der drei Hauswände verdeckt sein.
 
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