Viztum Regensburg den 2z. 5exr. /
1756. - ' '
xer iVlo§untinum.
Des Heiligen Römischen Reichs Churfürsten, Fürsten und
Stande zy gegenwärtiger allgemeinen Reichs» Versamm-
lung bevollmächtigte Räche, Botschafter und Gesandte,
Hochwürdige, Hoch-und Wohlgebohrne, Hoch-Edelgebohr«
ne, Hochedle-, Gestrenge, V'est - und Hochgelahrte,
Hoch - und Vielgeehrte.Herren ,
wr. LxcellenE , Hochwürden, Hoch-und Wohlgebohrnen re.
belieben aus der Anfuge tub H.. des mehrern zu ersehen,
wie des Königs von Preußen Majestät sich entschliessen mö-. '
gen, in Gelegenheit derer zwischen.Jhro und der Kayserin
Königin zu Ungarn und Böhmen Majestät sich neuerlichst
herfürthuenden Irrungen, und um das Königreich Böhmen
dermalen mit Krieg zu überziehen, in Sr. Königl: Majestät von Pohlen
und Lhurfürstl. Durchl. zu Sachsen, meines allergnädigsten Herrn, Lhur-
und Erb-Lande uiwermuthet am 29sten letztabgewichenen Monaths -
mit einer zahlreichen ^.rm.LL eigenmächtig einzurücken, solcher
sich bald nachher zum allergrösten Theil zu bemächtigen, und anbey öffent-
lich zu äeclariren, dieselben bis zu oberwehnter Irrungen Ausgang an
sich und in äexolico behalten zu wollen. ' - -
erfolget, da auf Sr. Königl. Majestät in Preußen selbst eigene Veran-
lassung noch LxpllcationeZ unter jenen in Mißhelligkeit gerathenen Hö-
fen, ob solche noch erst zu würklichen Feindseligkeiten ausbrechen sollten?
von Jhro Majestät der ^Kayserin "Königin noch selbiger Zeit anbegehrte
^bey jenen
Jrrun-
Sothaner Überfall derer Lhur-Sächsischen Laude, so zu einer Zeit
laffung noch LxpIicationeZ unter jenen in Mißhelligkeit gerathenen Hö-
obgewaltet haben, und zuförderft gleichwohl solchergestalt allermindest die
letzte Erklärung abzuwarten gestanden, "bevor eines H
1756. - ' '
xer iVlo§untinum.
Des Heiligen Römischen Reichs Churfürsten, Fürsten und
Stande zy gegenwärtiger allgemeinen Reichs» Versamm-
lung bevollmächtigte Räche, Botschafter und Gesandte,
Hochwürdige, Hoch-und Wohlgebohrne, Hoch-Edelgebohr«
ne, Hochedle-, Gestrenge, V'est - und Hochgelahrte,
Hoch - und Vielgeehrte.Herren ,
wr. LxcellenE , Hochwürden, Hoch-und Wohlgebohrnen re.
belieben aus der Anfuge tub H.. des mehrern zu ersehen,
wie des Königs von Preußen Majestät sich entschliessen mö-. '
gen, in Gelegenheit derer zwischen.Jhro und der Kayserin
Königin zu Ungarn und Böhmen Majestät sich neuerlichst
herfürthuenden Irrungen, und um das Königreich Böhmen
dermalen mit Krieg zu überziehen, in Sr. Königl: Majestät von Pohlen
und Lhurfürstl. Durchl. zu Sachsen, meines allergnädigsten Herrn, Lhur-
und Erb-Lande uiwermuthet am 29sten letztabgewichenen Monaths -
mit einer zahlreichen ^.rm.LL eigenmächtig einzurücken, solcher
sich bald nachher zum allergrösten Theil zu bemächtigen, und anbey öffent-
lich zu äeclariren, dieselben bis zu oberwehnter Irrungen Ausgang an
sich und in äexolico behalten zu wollen. ' - -
erfolget, da auf Sr. Königl. Majestät in Preußen selbst eigene Veran-
lassung noch LxpllcationeZ unter jenen in Mißhelligkeit gerathenen Hö-
fen, ob solche noch erst zu würklichen Feindseligkeiten ausbrechen sollten?
von Jhro Majestät der ^Kayserin "Königin noch selbiger Zeit anbegehrte
^bey jenen
Jrrun-
Sothaner Überfall derer Lhur-Sächsischen Laude, so zu einer Zeit
laffung noch LxpIicationeZ unter jenen in Mißhelligkeit gerathenen Hö-
obgewaltet haben, und zuförderft gleichwohl solchergestalt allermindest die
letzte Erklärung abzuwarten gestanden, "bevor eines H