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Irrungen ganz nicht befangenen, auch mit des Königs von Preußen Ma-
jestät Ruhe und Frieden sorgfältigst culrivirenden Reichs-Standes Lande
mit einer Kriegs-Macht zu überschwemmen gewesen, stellet schon an sich
eines derer willkürlichsten und offenlantesten Betragen gegen Se. Kö-
m'gl. Majestät in Pohlen re. re. zu Tage ; viel befremdlicher aber
müssen nothwendig diejenigen Vergewaltigungen und besondere Thathand-
lungcn einleuchten, welche bey der nachhero angemaßten ?o6'ss8-Neh-
mung der Thur-Sächsischen Lande selbst, zur höchsten Verletzung Sr.
Königl. Majestät in Pohlen rc-rc. Reichs-Ständischen Würde und Landes-
Hoheit , auch Bedruckung Dero Unterthanen so weit gestiegen, daß die
allsämmtlichen Königlichen Einkünfte von Dero Thurfürstenthum gesper-
rt und in Beschlag genommen, die Regierung solcher Lande Jhro entzo-
gen, denen Thur-Sächsischen Unterthanen der Königl. Preußesche Schutz
ertheilet, und dennoch dieselben mit solchen kretluren angesehen und über-
häuffet werden wollen", welche deren gänzlichen U.um in kurzen unumgäng-
lich nach sich ziehen müssen.
Ein Verfahren von solcher Art, und wo annebst hierbey so gar
auch der Ehrfurcht, so man Majestäten vor Ihre geheiligte Person schul-
dig, zu nahe getreten-worden ist, läuffct offenbar wider Natur-und Völ-
ker-Recht, wider die allgemeinen Reichs-Gesetze, den Land-und West-
phällschen Frieden, wie nicht minder insbesondere.die Thur-Verein und
den Dreßdner Friedens-Schluß; und wollen auch noch diese so empfind-
lichste und härteste Begegnisse gegen Se. Königl. Majestät in Pohlen re.rc.
vor GOtt und der Welt um so unjuLücirlicher erscheinen, als Aller-
höchst-Dieselben sogar -Dero Mäßigung gegen des Königs von Preußen
Majestät zu Jhroseitigen Beybehaltung der "Ruhe und Friedens bey be-
vorstehenden Kriegs-Feuer, in gegenwärtiger Gelegenheit so weit fürwal-
ten lassen, daß Selbte nicht nur bald anfänglich zu Gestattung eines un-
schädlichen Durch-Marsches der Königlich-Preußischen Trouppen durch
die Thur-Sächsischen Lande, sondern auch gleich nachhero zu allenfallsi-
ger Schliessung eines förmlichen jVeutiLlitäts-^rklälats Sich willig an-
erkläret haben ; da hingegen Königlich - Preußischer Seite, unter dem
Vorwand nöthiger Vorsorge vor die eigene Sicherheit, gleichwohl des
Besitzes Thur-Sächsischer Lande sich ermächtiget, und über dieß noch solch
Versah-
Irrungen ganz nicht befangenen, auch mit des Königs von Preußen Ma-
jestät Ruhe und Frieden sorgfältigst culrivirenden Reichs-Standes Lande
mit einer Kriegs-Macht zu überschwemmen gewesen, stellet schon an sich
eines derer willkürlichsten und offenlantesten Betragen gegen Se. Kö-
m'gl. Majestät in Pohlen re. re. zu Tage ; viel befremdlicher aber
müssen nothwendig diejenigen Vergewaltigungen und besondere Thathand-
lungcn einleuchten, welche bey der nachhero angemaßten ?o6'ss8-Neh-
mung der Thur-Sächsischen Lande selbst, zur höchsten Verletzung Sr.
Königl. Majestät in Pohlen rc-rc. Reichs-Ständischen Würde und Landes-
Hoheit , auch Bedruckung Dero Unterthanen so weit gestiegen, daß die
allsämmtlichen Königlichen Einkünfte von Dero Thurfürstenthum gesper-
rt und in Beschlag genommen, die Regierung solcher Lande Jhro entzo-
gen, denen Thur-Sächsischen Unterthanen der Königl. Preußesche Schutz
ertheilet, und dennoch dieselben mit solchen kretluren angesehen und über-
häuffet werden wollen", welche deren gänzlichen U.um in kurzen unumgäng-
lich nach sich ziehen müssen.
Ein Verfahren von solcher Art, und wo annebst hierbey so gar
auch der Ehrfurcht, so man Majestäten vor Ihre geheiligte Person schul-
dig, zu nahe getreten-worden ist, läuffct offenbar wider Natur-und Völ-
ker-Recht, wider die allgemeinen Reichs-Gesetze, den Land-und West-
phällschen Frieden, wie nicht minder insbesondere.die Thur-Verein und
den Dreßdner Friedens-Schluß; und wollen auch noch diese so empfind-
lichste und härteste Begegnisse gegen Se. Königl. Majestät in Pohlen re.rc.
vor GOtt und der Welt um so unjuLücirlicher erscheinen, als Aller-
höchst-Dieselben sogar -Dero Mäßigung gegen des Königs von Preußen
Majestät zu Jhroseitigen Beybehaltung der "Ruhe und Friedens bey be-
vorstehenden Kriegs-Feuer, in gegenwärtiger Gelegenheit so weit fürwal-
ten lassen, daß Selbte nicht nur bald anfänglich zu Gestattung eines un-
schädlichen Durch-Marsches der Königlich-Preußischen Trouppen durch
die Thur-Sächsischen Lande, sondern auch gleich nachhero zu allenfallsi-
ger Schliessung eines förmlichen jVeutiLlitäts-^rklälats Sich willig an-
erkläret haben ; da hingegen Königlich - Preußischer Seite, unter dem
Vorwand nöthiger Vorsorge vor die eigene Sicherheit, gleichwohl des
Besitzes Thur-Sächsischer Lande sich ermächtiget, und über dieß noch solch
Versah-