Bericht ütjei' dio vorgoschiciitlichen Ausgra,hungen ctc.
Ü3
Heidenthume zum Christenthum stammt, dass der A'iann,
ob xwar noch Heide, in Folge des damais schon dominiren-
den christlichen Eintiusses und der diesbezügiichen Gesetze
incht mehr nach heidnischer Sitte hegraben, d. h. verbrannt
werden durfte, dass ihtn aber doch — was vieileicht nicht
untersagt war — nacli lieidnischetn Gebrauche ein Grabge-
fâss mitgegeben wurde. Ais Grabstein erhieit er — ein
Heide — eine rohe Steinpiatte. Sein Weib, das neben ihm
begraben wurde, war Christin, erhielt daher einen regei-
rechten, bearbeiteten Grabstein mit erhabenem Kreuxe. Das
auf der Grabpiatte des Mannes mit einem scharfen Instru-
mente nnregeimâssig eingeritzte, ganz unscheinbare, kleine
Kreuz ist möghcherweise erst spâter von seinen oder seiner
Frau christlichen Yerwandten, einem rehgiôsen Drange foi-
gend, beigesetzt worden.
Nach dem Ausspruche eines Kunstverstândigen soh das
Kreuz auf dem Grabsteine seiner Gestalt nach dem 10. oder
1 ]. Jahrhunderte angehören, und in diese Zeit kônnen wir
auch die Cin'istianisirung der Wenden in diesen Landstriclien
durch germanische Mônche setzen.
Bericht über die vorgeschichtiichen Ausgrabungen zwischen
Ammer- und Staffeisee des Jahres )887
von Dr. J. Akiwe.
(Fortsetzung.)
Da die Leichen vohstândig bekleidet und mit ahem
ScJjmucke verbrannt wurden, so ist der letztere nur zu oft
durch das Scheiterhaufenfeuer stark beschâdigt. Merkwürdiger-
weise hnden sicii aber aucij vom Feuer nur wenig berührte
Schmuckgegenstânde vor; es mügen dies Zierstücke sein,
weiche auf der Brust getrageti wurden, wohin das Feuer
nicht gedrungen ist.
Die Reste der verbrannten Knochen sammeite man
sorgfititig und iegte sie neben die Bronzen und Geiasse,
ijüuiig schichtete man sie auch zu einem Hâufchen zusammen.
Ü3
Heidenthume zum Christenthum stammt, dass der A'iann,
ob xwar noch Heide, in Folge des damais schon dominiren-
den christlichen Eintiusses und der diesbezügiichen Gesetze
incht mehr nach heidnischer Sitte hegraben, d. h. verbrannt
werden durfte, dass ihtn aber doch — was vieileicht nicht
untersagt war — nacli lieidnischetn Gebrauche ein Grabge-
fâss mitgegeben wurde. Ais Grabstein erhieit er — ein
Heide — eine rohe Steinpiatte. Sein Weib, das neben ihm
begraben wurde, war Christin, erhielt daher einen regei-
rechten, bearbeiteten Grabstein mit erhabenem Kreuxe. Das
auf der Grabpiatte des Mannes mit einem scharfen Instru-
mente nnregeimâssig eingeritzte, ganz unscheinbare, kleine
Kreuz ist möghcherweise erst spâter von seinen oder seiner
Frau christlichen Yerwandten, einem rehgiôsen Drange foi-
gend, beigesetzt worden.
Nach dem Ausspruche eines Kunstverstândigen soh das
Kreuz auf dem Grabsteine seiner Gestalt nach dem 10. oder
1 ]. Jahrhunderte angehören, und in diese Zeit kônnen wir
auch die Cin'istianisirung der Wenden in diesen Landstriclien
durch germanische Mônche setzen.
Bericht über die vorgeschichtiichen Ausgrabungen zwischen
Ammer- und Staffeisee des Jahres )887
von Dr. J. Akiwe.
(Fortsetzung.)
Da die Leichen vohstândig bekleidet und mit ahem
ScJjmucke verbrannt wurden, so ist der letztere nur zu oft
durch das Scheiterhaufenfeuer stark beschâdigt. Merkwürdiger-
weise hnden sicii aber aucij vom Feuer nur wenig berührte
Schmuckgegenstânde vor; es mügen dies Zierstücke sein,
weiche auf der Brust getrageti wurden, wohin das Feuer
nicht gedrungen ist.
Die Reste der verbrannten Knochen sammeite man
sorgfititig und iegte sie neben die Bronzen und Geiasse,
ijüuiig schichtete man sie auch zu einem Hâufchen zusammen.


