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B. Gerichtssiegel und Gemeindewappen

1. Gerichtssiegel und Dorfzeichen

Gemeindewappen haben sich oft aus den Siegeln der Dorfgerichte entwickelt. Diese sind
die jüngste Gruppe der Siegel. Städte und Adel, Fürsten und Könige, Kaiser und Papst,
hatten sich seit dem hohen Mittelalter des Siegels bedient, das anstelle der Zeugen die
Echtheit einer Urkunde und ihres Inhalts bezeugen sollte. Wie so viele Rechtsübungen und
Verwaltungsbräuche hat sich auch die Siegelung im kanonischen (kirchenrechtlichen)
Bereich entwickelt. Gesiegelte Urkunden waren zuerst im 11. Jahrhundert üblich. Die
Echtheit einer Urkunde beruhte darauf, daß das Siegel nur in einem Exemplar existierte
und durch Bild, Umschrift und Befestigung eindeutig identifizierbar war. Siegelfähigkeit
war ein hohes und geschätztes Vorrecht; denn nur „siegelmäßige Leute" konnten in eige-
ner Sache das Siegel führen. Wollte man in fremder Sache siegeln, dann mußte man ein
„authentisches Siegel" führen, was in der Regel der weltlichen und geistlichen Obrigkeit
zukam. Neben den geistlichen Fürsten erhielten im späten Mittelalter auch Domkapitel,
Äbte und Kollegiatsstifter das Recht auf ein „authentisches Siegel".
Bauern und Landgemeinden waren nicht siegelmäßig, und so verwundert es nicht, daß
ihre Rechtsgeschäfte fremde Siegel tragen. Sehr häufig hatte der Pfarrer das Recht, mit
dem Siegel des Kirchenherrn zu siegeln, was seit dem 15. Jahrhundert üblich wurde. In
Seckenheim haben wir ein ganz frühes Beispiel für diesen Brauch in der Stiftungsurkunde
der Nikolaipfründe vom 8. März 1436 [43/233], wo es am Ende heißt: „So haben wir die
vorgeschrieben Schultheiß/Scheffen vnd Kirchengesworn gebetten den Ersamen hern
Conrad Hacken von Munden zu dirrezijt (zu dieser Zeit) vnsern pferrer/das er von vnser
aller vnd von vnser bede wegen (um unser aller und unserer Bitte willen) sin Ingesiegel an
diesen brieff gehangen hat.

Des ich Conrad Pferrer obgenant bekennen/ das ich umb flißiger bede willen der vorge-
nanten Schultheißen/Scheffen/Kirchengesworn vnd der gantzen gemeinde zu Seckenhem
myn Ingesiegel an diesen brieff han gehangen". Leider ist an der Originalurkunde das Sie-
gel abgefallen, so daß wir nicht erkennen können, wie es ausgesehen hat.

2 Das große Gerichtssiegel vor dem 30-jährigen Krieg (1573
u. 1609)

3 Siegel des St. Ägidiusstiftes in Neustadt von 1379
 
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