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C. Die Gemarkung

1. Der Begriff „Gemarkung"

Unter Gemarkung verstehen wir die gesamte Fläche einer Gemeinde, über die die kommu-
nalen Verwaltungsorgane die Gebietshoheit haben. Sie besteht aus der Ortschaft selbst,
der Feldflur, den Wiesen und Weiden, dem Wald, den Gewässern und dem Ödland je nach
den örtlichen Gegebenheiten. Im Unterschied zu den nicht bebauten Gemarkungsteilen
nennt man die zusammenhängende Ortschaft den „Ortsetter". Das seltene Wort „Etter"
kommt vom Althochdeutschen „etar", das Zaun oder Umzäunung um einen Hof oder ein
Dorf bedeutet.

Die Gemarkung ist von genau definierten Grenzen umschlossen und grenzt in der Regel an
andere Gemarkungen an. Das althochdeutsche Wort „marca" bedeutet Grenze oder Rand.
Da bis ins hohe Mittelalter eine Grenze nur sehr selten eine Linie, sondern meistens ein
Streifen Niemandsland war, hat „marca" immer auch die Bedeutung: Grenzsaum, Grenz-
gebiet, eben „Grenzmark". Neben „mark" kommen auch die Formen „gemarke" und
„markunge" vor.

Im Sprachgebrauch des Lorscher Codex ist die „marca" eines Dorfes seine Gemarkung.
Auffällig ist, daß nähere Lagebezeichnungen nie üblich sind. Die geschenkten Grundstük-

7 Die Entstehung der Gemarkung aus den vier Urmarken - Flußläufe im 8. Jht

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