Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
C. Die Pfälzer Zeit 11247 -1623

1. Gemeinde, Herrschaft und Staat

1.1. Vom Eigentum der Pfalzgrafen zum Bestandteil der Kurlande

Die wittelsbachische Familie befand sich im 13. und 14. Jahrhundert in einer sehr schwie-
rigen Phase: Bayern und die Pfalzgrafschaft, das Königswahlrecht, die Erlangung der
Kaiserkrone und das Bemühen, die Hausmacht durch weit ausgreifende Erwerbungen im
ganzen Reich (Tirol, Brandenburg, Holland) zu mehren, kennzeichnen diese Epoche. So
war auch Seckenheim in den ersten 100 Jahren seiner Zugehörigkeit zur Pfalzgrafschaft
mindestens dreimal Objekt wittelsbachischer Gebietsteilungen.

1288 wurde es von Pfalzgraf Ludwig II. als Teil eines umfangreichen „Wittums" in die
Hand seiner Gemahlin Mechthild (I) gegeben, die als Tochter König Rudolfs von Habs-
burg standesgemäß ausgestattet werden mußte. Es war üblich, Ehefrauen - besonders für
den Fall einer etwaigen Witwenschaft -, Schwestern und zu verheiratende Töchter mit
Teilen des Landes als sogenannten „Weiberlehen" auszusteuern. Neben Seckenheim
erhielt Mechthild alle pfälzischen Bergstraßenorte von Laudenbach bis Wiesloch, südlich
des Neckars Schwetzingen, Edingen, Eppelheim, Plankstadt und nördlich des Neckars
Ilvesheim, Feudenheim, Sandhofen und Käfertal [Häusser Band 1, Seite 109 und Oefele
Urkunden II, 109].

Nach dem Tode Rudolfs I. 1319 regierte sein Bruder Kaiser Ludwig IV. [vgl. F1N 49] in
Zwietracht mit seinen Neffen Adolf (gestorben 1327), Rudolf II. (gestorben 1353) und
Ruprecht I. (gestorben 1390) und deren Mutter Mechthild (II), die die Tochter des deut-
schen Königs Adolf von Nassau war, die Pfalzgrafschaft. Er hielt die verwitwete Pfalzgrä-
fin und ihre drei Söhne knapp an Lebensunterhalt. Um sich von ihrem Schwager unabhän-
gig zu machen, nahm Mechthild 1323 von dem reichen Speyerer Bürger Nikolaus „von
dem gülden schaffe" [das Hauszeichen von Nikolaus war ein goldenes Schaf] 1200 Pfund
Heller auf. Zur Sicherheit mußte sie ihm dafür den pfalzgräflichen Hof Rheinhausen (im
Gebiet der heutigen Schwetzinger-Stadt), ihre Mühle bei Seckenheim und ihren Hof in
Seckenheim selbst verpfänden. Mit diesem Hof ist der alte Lorscher Villikationshof
gemeint [vgl. F1N 98]. Falls diese Pfänder nicht ausreichen sollten, wollte sie noch die
Steuereingänge aus Seckenheim und Neckarau draufgeben [RPfRh 1, Nr. 1992]. Der Bru-
derzwist im Hause Witteisbach wurde 1329 im Hausvertrag von Pavia beigelegt, in dem
Kaiser Ludwig IV. und seine Nachkommen Bayern erhielten und seine Neffen und deren
Nachkommen die Pfalzgrafschaft und den bayerischen Nordgau, der deshalb dann de
Namen Oberpfalz bekam. Von da an verliefen die Schicksale Bayerns und der pfalz *
getrennten Bahnen, wenn auch im Hausvertrag gegenseitige Beerbung im Falle des Au
Sterbens einer Linie vorgesehen war. en

Mit dem Ausscheiden Kaiser Ludwigs IV. aus den pfälzischen Angelegenheiten war
jedoch noch die Ansprüche der beiden Brüder Rudolf IL und Ruprecht I. u«« ' g
gemeinsamen Neffen Ruprecht II. auszugleichen. Zu diesem Zweck wurde am 18.2-

352
 
Annotationen